Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 574 Views | 24.08.2015 | 20:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9130506

Jochen Schweizer GmbH

Unfair bei kurzfristigem Absagen wegen Unfall

Ich habe meinen Gutschein fristgerecht eingelöst, hatte jedoch 2 Tage vorher einen Unfall mit diversen Verletzungen. Laut AGB sollte man in einem unverletzten Zustand sein, jedoch hatte ich eine Gehirnerschütterung und somit war ein Bungeejump ja wohl unmöglich.

SCHLAGWORTE

Ich informierte direkt die Veranstalter vor Ort und ebenso rief ich bei der Service Hotline an. Beide Male wurde mit gesagt, es sei kein Problem in dem Fall und ich soll doch bitte am Montag eine andere Hotline anrufen und das Erlebniss umbuchen lassen (es war Samstag und somit war dieser bestimmte Service nicht besetzt). Ich fragte beide Male ob der Gutschein verfliegt aber alle sagten mir das sei kein Problem in dem Fall, . klar dachte ich mir. woher soll ich auch wissen dass ich kurzfristig nen Unfall hab mit solchen Folgen.

Tja nun rief ich die andere Nummer am Montag an und die nette Dame am Telefon berichtete mir dass dies doch nicht möglich sei da ich an dem Tag ja schon ersetzt wurde und alle Mitarbeiter mir falsche Auskünfte gaben. Am Ende gab sie mir den Vorschlag Ihr eine Mail zu schreiben. klar. als ob da was anderes dabei raus kommen würde als beim Telefonat. Abwürgetechnik nenn ich das. Also das Geld haben die schön aufgefangen und mich fallen lassen!

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Ich frage mich: wie kann das sein, dass wohl alle Mitarbeiter mit denen ich telefoniert habe so ungeschult gelassen wurden? Und wie kann das sein, dass es für solche Fälle keine Regelung gibt, meinentwegen dass der Kunde ärztliche Dokumente vorzeigen soll oder sonst was. Das ist ja kein Problem. Hauptsache man wird nicht doppelt bestraft. Das muss alles noch ausgearbeitet werden, das steht fest! Wenn es kurzfristig von der Veranstalter Seite nicht klappt, dann is das ja keeeein Problem, man kann alles regeln, aber wenn es von der Seite des Kunden nicht klappt, dann ist wohl alles verloren. UNGERECHT!

Einfach unmöglich! Für mich ist Jochen Schweizer erledigt bei solch einem Service!

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2015 | 11:06
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management

Guten Tag,

erst einmal hoffe ich, dass Sie wieder gesund sind und keine Verletzungen mehr haben. Es ist so, dass ein Gutschein bis 7 Tage vor dem Event umgebucht werden kann. Was in Ihrem Fall leider nicht möglich war. Dann hätte es noch die Möglichkeit geben, jemand zu finden der an Ihrer Stelle springt, da der Termin fest gebucht war. Es tut mir sehr leid, dass Sie falsch informiert wurden, deshalb senden Sie uns doch bitte eine E-Mail an feedback spider monkey jochen-schweizer.de, damit wir uns Ihren Fall noch einmal genauer ansehen können. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren Gutscheincode, Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihren Termin und den Veranstalter an. Wir danken Ihnen für Ihr Feedback.

liebe Grüße
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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