Von Einrichtungshaus Ostermann beantwortete Beschwerde. | 625 Views | 12.10.2015 | 14:49 Uhr
geschrieben von Tuncay Durgun

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG (Witten)

Esstisch Stühle nach nur knapp einem Jahr verfärbt

Bestell-/Kundennummer: 2536039

Am 05.07.2014 erwarb ich im Einrichtungshaus Ostermann 6 Esszimmerstühle zum Preis je Stück für 99,00 EUR, abzgl. Skonto zahlte ich direkt vor Ort gesamt 576,18 EUR. Es handelt sich um Schwingstühle der Bezug besteht aus Microfaser, Farbe braun.

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Da ich mich noch im Umzug befand, holte ich die Stühle erst am 09.09.2015 ab. Zuhause aufgebaut, stellte ich fest, dass ein Stuhl sehr stark kippelte. Anstandslos konnte ich diesen zurückgeben und erhielt sofort einen neuen.

Nach wenigen Monaten konnte ich sehen, dass der Stoff sich zu verfärben scheint. Anfangs war es so gering, dass ich es nicht richtig wahrhaben wollte und ich dachte ich würde es mir nur einbilden. Jetzt nach ca. einem Jahr ist der Unterschied nicht mehr zu übersehen. Von mehreren Gästen wurde ich darauf bereits angesprochen. Der Bezug färbt sich von braun zu lila und das schon nach nur einem Jahr, wie sollen diese Stühle in 5 Jahren aussehen?

SCHLAGWORTE

Am 10.09.2015 sprach ich mit dem Kundendienst (Frau W.), diese nahm meine Reklamation auf und sicherte mir einen Termin, an dem ein Polsterer vorbeischaut, innerhalb der nächsten 10 Tage zu. Mit Schreiben vom 22.09.2015 erhielt ich für den 05.10.2015 die Ankündigung des Polsterers.

Dieser traf ca. gegen 10:40 am 05.10.2015 Uhr ein. Er teilte mir mit, dass die Verfärbung ganz normal sei aufgrund der Lichteinstrahlung. Ich erwiderte dass das nicht normal sein kann, er widerum behauptete das Gegenteil, da heutzutage ohne Formaldehyd gearbeitet wird und ohne diesen Stoff verfärben die Bezüge sogar helle Bezüge könnten verfärben. Als Tipp gab er mir noch mit auf den Weg die Stühle mit Bezügen zu schützen, die Verfärbung bliebe dann aus. Er sagte mir dass die Reklamation abgelehnt ist und Ostermann da überhaupt nichts machen könne.

Ich muss dabei sagen, ich bin erst 22 Jahre und lebe alleine, vielleicht ist er davon ausgegangen dass ich das einfach so hinnehmen werde.

Vielleicht hätte Herr B. in seiner Beratung am 05.07.2015 erwähnen sollen, dass diese Stühle nicht farbecht sind, dann hätte ich mir den Kauf reichlich überlegt. Wenn das dem Qualitätsstandard von Ostermann entspricht, bin ich sehr enttäuscht darüber.

Jetzt kann ich meinen Stühlen dabei zusehen wie sie von Tag zu Tag immer mehr die Farbe Lila annehmen werden und dafür habe ich knapp 600,00 EUR bezahlt.

Fazit: Ich fühle mich über den Tisch gezogen, im Stich gelassen und betrogen, zudem noch sehr unfreundlich behandelt!

Meine letzte Option ist jetzt die Reclabox oder der Anwalt, aber so lasse ich mich nicht gerne als zahlender Kunde "abfertigen"!

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Meine Forderung an Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG: Rücktritt vom Kaufvertrag, Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2015 | 11:37
Firmen-Antwort von: Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG
Abteilung: e-Commerce

Sehr geehrter Herr Durgun,

wir nehmen Ihr Anliegen sehr Ernst und haben dieses zur nochmaligen Prüfung weitergegeben. Sie werden kurzfristig von uns eine Rückmeldung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ostermann.de Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.10.2015 | 10:47
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Hallo Herr Durgun, auch wenn ich nicht aus dem Handel komme, kenne ich mich zumindest im Bereich Physik und Chemie gut aus. Man sieht auf Ihren Fotos sehr gut wie sich UVA/UVB Strahlung auswirkt. Durch den Strich sieht man sehr gut bis wohin der Esstisch geht und ab wo die Stühle ungeschützt der Strahlung ausgesetzt sind. Auch sind nahezu alle Stoffe die dieses verhindern innerhalb der EU verboten worden sind aus Gesundheitsschutz, da hat der Polsterer vollkommen recht. Auch glaube ich persönlich das ein Verkäufer niemanden auf ein Naturgesetz hinweisen muss, denn die gellten für alle Stoffe und Materialien. Ein Sache noch zur Nennung des Namens des Verkäufers, ich glaube ohne sein Einverständniss ist es an öffentlicher Stelle ein Gesetzesverstoß und ich würde an seiner Stelle dagegen vor gehen.

30.10.2015 | 15:19
von Tuncay Durgun noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.01.2017 | 09:09
von Dajana Fink | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Dajana Fink Meine Stühle sind genau so verfärbt, sieht auch wie das gleiche Material aus. Weißt du von welcher Hersteller-Firmna diese sind?
Ich bin zwar bei einem anderen Möbel-Haus aber ich kämpfe derzeit auch noch um mein Recht!




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