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Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 750 Views | 10.11.2015 | 08:54 Uhr
geschrieben von Thomas Weckwerth

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Gibts doch gar nicht? Doch bei Roller

Bestell-/Kundennummer: 461DQE

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

meine Frau (Selbständige Raumausstatterin) und ich (guter Hand - und Heimwerker) sind seit langem Kunden ihres Hauses. Jetzt hat sich unser Sohn eine komplette Wohnzimmereinrichtung bei Ihnen in der Filiale in Plettenberg gekauft. Zum 20. Geburtstag hat er sich als Deko für sein Zimmer den Siebdruckspiegel 60540444 Art OF New York gewünscht.

Jetzt beginnt die ganze Katastrophe: Schon beim Transport des Spiegels in einem großen Kombi hatte ich Bedenken. Wie kann man eine Glasfläche von 140 cm x 50 cm verpackt, nur in einer Kunststofffolie transportieren. Es ging zum Glück alles gut, der Spiegel kam zu Hause an. Zur Befestigung mussten nun große Klebebleche auf die Rückseite geklebt werden. Laut Bedienungsanleitung sollen sie fest angedrückt werden. Das habe ich wegen des Glases aber nicht getan. Trotzdem ist der Spiegel beim Anbringen des 2. Bleches zerbrochen.

Also haben wir den Spiegel genommen und sind eine 3/4 Stunde ins entfernte Plettenberg gefahren, um ihn zu reklamieren. Die Verkäuferin in der Abteilung sagte uns aber, dass eine Reklamation bei Glas nicht möglich sei. Sie wollte aber Hr. R. zu Rate ziehen. Dieser ließ sich aber telefonisch abwimmeln und es gibt keinen Schadensersatz.

So, was tun? Also haben wir uns trotzdem entschlossen einen zweiten Spiegel zu kaufen, weil unser Sohn ihn so toll findet. Was nun passiert, ist eigentlich unglaublich. Beim Verladen mit zwei Personen, natürlich unter größter Vorsicht brach der Spiegel ohne jeden Grund in 2 Teile. Ich vermute, dass die Kunststofffolie zu sehr auf Spannung war.

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Zurück mit dem Spiegel in das Möbelhaus mit der Bitte, Hr. R. zu rufen. Der kam dann auch und nahm sich der Sache in sehr arroganter Weise an. Er könne nichts dafür, wenn wir draußen den Spiegel zerstört hätten. Das sei unser Problem. Wenn wir ein Auto kaufen würden und dann direkt vor die Wand fahren, würde der Händler auch nicht haften.

Das sehe ich ein wenig anders:

1. Ich hätte mir gerne ein anderes Auftreten des Hr. R. gewünscht. So behandelt man keine Kunden. Ein bisschen mehr Verständnis, Kompetenz und Kulanz wären hier angebracht.

2. Ich behaupte, dass der Spiegel in dieser Umverpackung eigentlich nicht tranportfähig und somit zu reklamieren ist. Um bei dem Beispiel mit dem Auto zu bleiben: Vielleicht ist man ja vor die Wand gefahren, weil an dem Wagen etwas defekt ist.

In der Hoffnung, etwas positives in dieser Angelegenheit von Ihnen zu hören, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Thomas Weckwerth

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Erstattung der Spiegel


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.11.2015 | 08:54
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Weckwerth,

es tut uns leid, dass es bei Ihrem Kauf und dem Transport zu solchen Schwierigkeiten gekommen ist. Wir werden umgehend die Kollegen kontaktieren und versuchen eine Lösung zu finden.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.11.2015 | 16:22
von Thomas Weckwerth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Roller reagierte prompt und hat das Problem zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst.




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