Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 557 Views | 07.01.2016 | 14:46 Uhr
geschrieben von Enrico Hofmann

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie, schleichende Stromanpassung

Bestell-/Kundennummer: 2099938

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

heute musste ich erfahren, nachdem ich bei der Kundenhotline angerufen habe und etwas unseriös abgewimmelt wurde und ich mich auch das erste mal in Ihrem Kundencenter angemeldet hatte, dass Sie mir eine Strompreiserhöhung von fast 30% schleichend und nach Auffassung des Verbraucherschutzes Sachsens und dem Landgericht Düsseldorf aufdrücken wollten. Eine Email wie Ihre Kollegin meinte, hatte ich nicht erhalten.

Eine verschleierte Email/Text mit stillschweigender Zustimmung, die vermutlich auch noch bewusst so fomuliert wird, das sie bei 99% im Spamfilter landen würde, ist kein Bagatelldelikt.

Zudem ist eine Email auch keine rechtsverbindliche Zustellung auf die man reagieren kann, wenn diese denn wirklich zugestellt wird. Und auch wenn man sich selbst als Online Stromanbieter definiert, dann sollte im Gegenzug auch einen Kündigung per E-Mail möglich sein.

Dies ist Abzocke und ein Vorsatz ist hier meines Erachtens klar zu erkennen.

Ich werde dies an meine Rechtsschutz weiterleiten müssen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Alter Strompreis oder den Preis wie er auf der Startseite offeriert wird.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.01.2016 | 10:47
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hofmann,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Selbstverständlich werden Sie sofort informiert, sobald eine Klärung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.01.2016 | 11:11
von Enrico Hofmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird sich mit Sicherheit jemand melden, wenn nicht bei mir dann beim Anwalt wenn sie die Frist verstreichen lassen.


18.01.2016 | 15:41
von Dieter Lohmeier | Regelverstoß melden
Die Jahresabrechnungen dieser Unternehmensgruppe sind aufgrund der fehlenden Auflistung geleisteter Abschlagszahlungen (nicht die in den Rechnungen aufgeführten gefordeten Abschlagszahlungen), der fehlenden Verbuchung von rechtswidrig einbehaltenen Vorjahresguthaben und der Darstellung nicht belegter und nicht nachvollziehbarer „noch offener Posten“ sachlich überhaupt nicht prüfbar. Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird. Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war. Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise) eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis.

Übrigens, zu der versteckten Strompreiserhöhung per Trickmail gibt es ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 09.12.2015, AZ 12 O 177/14

01.02.2016 | 11:30
von Enrico Hofmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde nur teilweise gelöst. Problem besteht weiterhin.


22.02.2016 | 11:37
von Enrico Hofmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hersteller hat Tarifoptionen genannt die von den Konditionen auch "ok" wären. Allerdings steht noch aus wie in Zukunft notwendige Preisanpassungen kommuniziert werden.




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