915 Views | 06.06.2016 | 17:13 Uhr
geschrieben von Heiko Funk

OBI Group Holding SE & Co. KGaA (Wermelskirchen)

Rücknahme nur mit Original Bon

Rückgabe nur mit Original Bon.

Leider extrem unfreundliche Bedienung bei der Rücknahme zweier Elektroartikel.

Beim Kauf war eine Rücknahme im Originalzustand kein Problem.

Diskussion: Rücknahme nur mit Original Bon.

Es war eine Kopie des Kassenbons, da musste ich schon bestimmt diskutieren

Am Ende hat es doch geklappt, da die Schlange immer länger wurde.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an OBI Group Holding SE & Co. KGaA: Schulen Sie bitte ihr Personal.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2016 | 21:05
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Vielleicht sollten Sie einmal geschult werden, werter Redfox B. Ihre Aussagen sind einfach falsch, weil unzutreffend.In welchem Gesetzt steht, das der Originalbon beim Umtausch vorzulegen ist? Na, wo? Richtig, in keinem Gesetz. Nachzulesen hier: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ Ich zitiere: " Ich lese immer, dass eine Reklamation bzw. ein Umtausch nur mit Kassenzettel möglich ist. Stimmt das wirklich? Nein, es gibt keine gesetzlich niedergeschriebene Pflicht des Käufers, dass er seinen Kassenbon aufbewahren und diesen zum Umtausch mitbringen muss. Zu Beweiszwecken ist er jedoch sehr hilfreich und erleichtert die Reklamation, so dass man den Kassenzettel nach Möglichkeit aufheben sollte. Ist es nämlich so, dass der Verkäufer Ihnen nicht glaubt, dass Sie die Ware in seinem Laden gekauft haben, so können Sie das mit Hilfe des Kassenbons sehr gut beweisen. Andernfalls müssten Sie den Beweis auf eine andere Weise führen, beispielsweise durch einen Zeugen der beim Kauf mit dabei war und dem Händler bestätigen kann, dass Sie exakt dieses Gerät in diesem Geschäft erworben haben, oder durch den Kontoauszug bei einer Zahlung per EC-Karte. " Zitat EndeUnd Ihre Idee, Bons zu duplizieren, geht dann schief, wenn beim ersten Mal die Ware zurückgegeben wird. Viel Spaß mit den weiteren Kopien. Der BF hat völlig Recht: Das personal bei Obi muß geschult werden, damit man die Rechte und Pflichten beim Umtausch kennt.

06.06.2016 | 21:21
von Redfox B. | Regelverstoß melden
https://www.test.de/umtausch-und-rueckgabe-spielregeln-fuer-kaeufer-und-verkaeufer-1609347-1610304



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!