Grüner Funke (Hamburg)
Verweigerung des Neukundenbonus 15%
Bestell-/Kundennummer: GF374665151
Neukundenbonus Verbraucher Vertrag Bonus
Laut Vertrag steht mir ein 15% Neukundenbonus als Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des Belieferungszeitraums zu.
Der Vertrag wurde ordnungsgemäß zum 31.07.2017 gekündigt.
Die Schlussrechnung vom 14.09.2017 enthielt folgenden Fehler:
Kein Neukundenbonus in Höhe von 15%!
Auf tel. Rückfrage wurde mir mitgeteilt, der Bonus würde aufgrund einer vorhandenen Photovoltaik Anlage nicht ausgezahlt.
Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird jedoch vollständig in das öffentliche Netz und nicht ins Hausnetz eingespeist. Dieser Passus trifft also in meinem Fall nicht zu und der Bonus steht mir damit eindeutig zu.
Außerdem habe ich auf Rückfrage die Info erhalten, dass ich aufgrund der AGB §8.4 keinen Anspruch auf den Neukundenbonus habe, da an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.
In den für mich gültigen AGB heisst es:
- 8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.
Allerdings ist unter $13 BGB die Eigenschaft als Verbraucher wie folgt definiert:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Der Stromvertrag wurde von mir als Privatperson für unser Haus abgeschlossen.
Die Bonuszahlung ist nach § 8 der AGB geregelt und in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt. Eine Auszahlung des Neukundenbonus nach § 8 dürfte daher nicht verweigert werden.
Da ich den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen habe, erwarte ich somit eine Korrektur der Endabrechnung mit Anrechnung aller Boni.
18.09.2017 | 13:16
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Gökce,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
"umgehend" ist dann doch anders!
Beschwerde ist gelöst