4142 Views | 01.12.2009 | 21:22 Uhr
geschrieben von Roland Fix

Neckermann Reisen (Oberursel)

Reisepreis fadenscheinig von günstig auf teuer umgebucht!

Es trug sich zu am 29.09.09 um 20:12 Uhr an meinem Rechner in Hildesheim. Ich habe auf der TÜV zertifizierten Internet-Reiseplattform "HolidayCheck" eine zwei wöchige Ferienreise für das Jahr 2010 gebucht, bei dem Reiseveranstalter Neckermann-Reisen.

SCHLAGWORTE

Der Reisepreis war für zwei Wochen all inclusiv in dem vier Sterne Hotel "Costa-Los-Gigantes" auf Teneriffa und gültig für zwei Erwachsene und ein Kind im Alter von 10 Jahren (zum Reisezeitpunkt). Kosten sollte das ganze nur 1170 Euro und beginnen sollte es am 18.06.10.

Wie viele wohl wissen, wird bei HolidayCheck der Reisepreis pro Person (für alles zusammen) und dann der Gesamtpreis für alle Leistungen ausgewiesen. Ich habe auch am gleichen Abend des 29.09.09 eine schriftliche Bestätigung aller Leistungen und Flugdaten per E-Mail bekommen. Auch der Satz: "Ihre Buchung wurde bereits von Neckermann Reisen bestätigt", war dort aufgeführt.

Da der Preis mir auch sehr sehr günstig erschien, habe ich ein paar Tage später (am 02.10.09 gegen Abend) nochmal bei HolidayCheck angerufen und mit Frau K. das ganze nochmal besprochen, ob es denn alles so seine Richtigkeit habe. Nach Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten hat mir Frau K. ganz herzlich gratuliert und mir gesagt: "Ich hätte das super Schnäppchen gemacht und es wäre alles so korrekt!"

Da kam dann erste Urlaubsfreude auf. Am 08.10.09 haben wir dann ein Einschreiben von der Firma Neckermann Reisen bekommen, in dem angekündigt wurde, dass wir zu dem Preis nicht reisen könnten. Der korrekte Preis für unsere Reise wäre 2556,74 Euro.

Es handelt sich, nach Angaben von Neckermann-Reisen, um einen EDV Fehler, der einen anderen Hotelnamen, der zum Buchungszeitpunkt und eine Woche später auf Nachfrage noch korrekt war, ausgewiesen hätte. Es wurde angeblich ein Hotelreisepreis von einem Euro pro Tag bei HolidayCheck angeboten, was gar nicht möglich ist bei HolidayCheck und auch so nie angeboten wurde.

Den bestehenden Irrtum hat Neckermann Reisen erst zwei Wochen später bemerkt und pocht nun auf § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtum". Dabei haben wir doch ca. eine Woche später uns nach einem Irrtum sogar noch erkundigt und sind bei nicht bestehendem Irrtum noch beglückwünscht worden zu unserer günstigen Reise!

Nach Abklärungsversuchen mit HolidayCheck, nach Erhalt des Einschreibens, meinten sie dann, sie hätten etwas für mich herausgeholt. Ich könne kostenlos bei Neckermann Reisen stornieren oder Umbuchen (kein Witz, so wie ich auch erst dachte). Ich habe das ganze nun einem Rechtsanwalt übergeben und hoffe das Recht auch Recht bleibt und wir die Reise zu dem günstig angebotenem Preis antreten können.

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Meine Forderung an Neckermann Reisen: Durchführung der Reise zu erst genanntem, günstigem Reisepreis!


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Kommentare und Trackbacks (23)


01.12.2009 | 22:02
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Äääh, Sie schreiben: Der Reisepreis war für zwei Wochen all inclusiv, in dem vier Sterne Hotel "Costa-Los-Gigantes" auf Teneriffa und gültig für zwei Erwachsene und ein Kind im Alter von zehn Jahren (zum Reisezeitpunkt). Kosten sollte das ganze nur 1170 Euro und beginnen sollte es am 18.06.09.

Wir haben mittlerweile den 12. Monat (Dezember) des Jahres, gebucht haben Sie es im September und der Reisetermin wäre im Juni dieses Jahres gewesen.
Wie soll das zusammenpassen?

01.12.2009 | 22:50
von ReclaBoxler-4739144 | Regelverstoß melden
 spider monkey Hans Albern: Er meint wohl 18.06.2010, hat sich halt in der Hitze des Gefechts mit der Jahreszahl vertan.

02.12.2009 | 09:23
von ReclaBoxler-6715511 | Regelverstoß melden
 spider monkey Hans Albern
Nachdenken ist wohl auch nicht Ihre Stärke. :-)

02.12.2009 | 09:39
von ReclaBoxler-8023495 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6715511 und Canary Islands, wenn sich jemand beschwert, dann sollte selbiger schon auf korrekte Angabe der Daten achten.

02.12.2009 | 10:30
von ReclaBoxler-4612212 | Regelverstoß melden
Ja, ja, aber ein bisschen nachdenken hat noch keinem geschadet, zumal der Fehler hier offensichtlich ist.

02.12.2009 | 10:36
von ReclaBoxler-1278188 | Regelverstoß melden
Hallo User!
Natürlich sollte die Urlaubsreise, wie ein paar Zeilen höher schon deutlich sichtbar für alle angekündigt im Jahr 2010 starten. Hat doch auch ein bissel was mit Logik zu tun!
Das kann der eine oder andere aber auch nicht wissen.
Gruß

02.12.2009 | 10:39
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Sie haben alle Gespräche mit dem Vermittler, Holiday Check, geführt. Dieser ist nicht der Veranstalter und kann somit auch keine verbindlichen Zusagen machen. Dieser muß im Zweifel immer Rücksparache mit dem Veranstalter halten. Das wäre der einzige Knackpunkt, den ich hier gerade sehe; ob hier was beim Vermittler rauszuholen wäre, glaube ich jedoch nicht, da er vermutlich das Reservierungssystem geprüft hat und dort den Preis nachvollziehen konnte.

Neckermann ist durchaus im Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieses plausibel begründet werden kann. Preisfehler im Reservierungssystem kann es immer geben. Sie haben online eine Willesnerklärung abgegeben, die ein Veranstalter mit seiner Reisebestätigung annimt oder eben nicht. Und genau das hat er nicht getan; außer, sie haben eine Reisebestätigung des Veranstalters mit einem anderen Preis erhalten.
eMails oder andere Formulare, die nicht vom Veranstalter stammen, sondern vom Reisebüro sind nicht verbindlich, da sie nur der Information dienen. Es sei denn, dort steht drauf, dass sie die Bestätigung des Veranstalters ersetzen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.

Sicherlich hätte der Veranstalter kulant reagieren können. Das obliegt aber ihm selbst, das zu tun.

02.12.2009 | 10:40
von ReclaBoxler-1228782 | Regelverstoß melden
Ich finde, der Beschwerer hat vollkommen Recht! Der Fall bzw. die Sachlage ist doch eindeutig beschrieben. Dass man sich mal verhauen kann, ist doch menschlich und sollte nicht gleich von einigen Korinthenka negativ bewertet/kommentiert werden. Weiter so.

02.12.2009 | 10:47
von ReclaBoxler-1278188 | Regelverstoß melden
Wenn eine TÜV zertifizierte Internet Reiseplattform mir einer Bestätigungsemail mit dem extra angeordneten Kommentar: "Ihre Buchung wurde bereits von Neckermann Reisen bestätigt", ca. 30 Min. nach Buchungsvorgang per Email sendet, dann ist das doch sehr eindeutig. Zumal das auch kein Kleingedrucktes irgendwo auf der Bestätigungsemail war, sondern gleich oben als erstes aufgeführt wurde.

02.12.2009 | 11:01
von ReclaBoxler-4698751 | Regelverstoß melden
In den AGBs von Neckermann: secure.traveltainment.de/booking/agb.php?KID=689000&ordner_name=holidaycheck&statistik_tag=holidaycheck&vacode=NEC_Sommer

steht dieses:

"1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen."

Demnach hat Neckermann in einer angemessenen Zeit die Frist gewahrt und kann den Vertrag entsprechend ändern/kündigen.
Das Schnäppchen wäre zwar schön gewesen, aber leider nicht durchsetzbar. Etwas Ähnliches ist kürzlich, ich glaube bei Quelle, mit einem Laptop-Angebot passiert, wo ein Mitarbeiter versehentlich das Komma um ein paar Stellen nach links verschoben hat. Die eingegangenen Bestellungen wurden auch nicht anerkannt.

02.12.2009 | 11:04
von ReclaBoxler-4698751 | Regelverstoß melden
Nachtrag: HolyDaycheck schreibt in seinen AGBs dies:

Die auf den Webseiten der HolidayCheck AG dargestellten "Angebote" sind keine verbindlichen Vertragsangebote.

Hier zu lesen: www.holidaycheck.de/agb

02.12.2009 | 11:58
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Nur weil die Plattform TÜV-zertifiziert ist, darf es nicht zu Fehlern komen? Sorry, aber hinter diesen Plattformen arbeiten auch nur Menschen...
Es ist ja auch korrekt, dass die Reise von Neckermann bestätigt wurde. Das zeigt das Vorhandnesein einer Vorgangsnummer. Den Rest finden Sie in den AGBs

02.12.2009 | 14:49
von Peter Bottke | Regelverstoß melden
Hmmm - da haben wir es im deutschen Recht mit einer recht komplexen Aufgabenstellung zu tun.

ad 1) Holidaycheck tritt als "Vertreter" von Neckermann auf und vermittelt einen (zu günstigen) Reisepreis.

ad 2) Dieser Preis wird laut holidaycheck auch noch schriftlich bestätigt mit Hinweis darauf, dass die Buchung von Neckermann gegenüber holidaycheck bestätigt wurde. Diese Bestätigung ist auch noch einmal telefonisch im Nachgang bestätigt worden.

ad 3) Mit der Bestätigung ist in jedem Fall wirksam ein Vertrag zwischen Ihnen und Neckermann über den Vertreter "holidaycheck" zu Stande gekommen - sofern die AGBs inhaltlich der Bestätigung widersprechen (was sie in einigen Punkten tun) - gilt der Vertrag VOR den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ad 4) Es obliegt holidaycheck oder Neckermann, sich darüber kurzzuschließen, ob Neckermann oder holidaycheck fehlerhaft gehandelt hat - die Anfechtbarkeit aufgrund eines Irrtums ist insofern recht schwierig, dass zum einen der "Fehler" extrem spät aufgeckt wird, zum anderen mit Verweis auf die Bestätigung durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Allein durch die telefonische Nachfrage steht zur Diskussion, ob §119 zieht, da ich - auch als Richter unterstellen würde - dass spätestens bei einer Nachfrage holidaycheck noch einmal hätte überprüfen müssen, ob der richtige Kenntnisstand vorliegt. Wenn zudem sogar rechnerisch die Begündung von Neckermann nicht stimmig ist, scheint sich das Unternehmen über diesen Irrtum immer noch nicht klar zu sein. Es handelt sich hier nicht um einen "Zahlendreher" oder ein "offensichtliches Irrtumsangebot" (= Reise für 2,50 EUR).

Ansonsten stellt sich nur eine Frage: Liegt der Fehler bei Neckermann, hat Neckermann die Leistung zu bringen; liegt der Fehler bei holdiaycheck, kann Neckermann seinen Vertreter für die entstandenen Kosten belasten.

ad 5) Hinzu kommt, dass eine "Anfechtung" voraussetzt, dass ein Kaufvertrag wirksam zu Stande gekommen ist. Das heißt, dass Herr Fix auf Erfüllung zum vereinbarten Preis pochen könnte und Neckermann zunächst einmal den Kaufvertrag anfechten müsste (mit einer stichhaltigen Begründung). Allein der Umstand, dass "stickum" ein neues "Angebot" versendet wird (plus dem schwachsinnigen kostenfreien Umbuchungsangebot, da der Kaufvertrag doch offensichtlich von Neckermann angefochten wird) zeugt davon, dass da jemand es einfach einmal versucht hat, anstatt mit Herrn Fix in die offene Kommunikation zu treten...

Ich denke auf der einen Seite, dass der Rechtsanwalt Ihnen dasselbe sagen wird; auf der anderen Seite sollte Neckermann sich an den guten alten Satz "pacta sunt servanda" halten.

02.12.2009 | 22:02
von ReclaBoxler-2291982 | Regelverstoß melden
Leider kocht dieses Thema nicht nur bei Neckermann, auch Reisen anderer Veranstalter sind davon betroffen. Offenbar, weil die neue virtuelle Reisezusammenstellung nicht immer zu einwandfreien Preisergebnissen führt.

Das Amtsgericht Hannover hat in einem ähnlichen Fall und deutlich krasserem Preisverhältnis zwischen gebuchtem und gefordertem Preis die TUI dazu verurteilt, Reise zu abgegebenen Preis durchzuführen. Begründung/Details hier:

www.taz.de/nc/regional/nord/nord-aktuell/artikel/1/tui-kassiert-schnaeppchen-reise

03.12.2009 | 15:58
von Tanja | Regelverstoß melden
Es war ein Fehler in der EDV Eingabe im Reservierungssystem von Neckermann Reisen. Denn die falsche Angabe des Hotelnamens und des Preises gab es auf allen Reiseportalen sowie auch im Reisebüro in der Stadt. Ich wollte auch buchen. Ich habe jedoch nachgedacht und gegogglet, den Hotelnamen nicht wirklich gefunden und der Preis kam mir auch sehr günstig vor. Also habe ich mehrere Quellen angezapft.

08.12.2009 | 11:43
von Peter Bottke | Regelverstoß melden
 spider monkey Tanja: Sollte es so gewesen sein, gibt es nur zwei Möglichkeiten...

a) Neckermann bzw. Holiday-Check sind so "doof", dass dieser "offensichtliche" Fehler noch nicht einmal bei der Bestätigung/Nachfrage des Kunden auffällt oder
b) es steckt ein bewusstes System dahinter.

In beiden Fällen gilt "Verträge sind einzuhalten" - ich lasse mir auch nicht von einem Autohändler nach Auftragserteilung erzählen, dass er sich "verkalkuliert" habe.

09.12.2009 | 13:58
von Roland Fix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort der Verantwortlichen. Traurig!


23.12.2009 | 22:40
von Roland Fix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


02.02.2010 | 01:02
von Klaus | Regelverstoß melden
Da haben wir wieder mal das übliche Problem mit der Online-Buchung.
Fernsehwerbung und tolle Sprüche ersetzen halt nicht die Beratung eines guten Reisebüros. Die Aussage der Fehler wäre auch einem Reisebüro in der Stadt passiert möchte ich so nicht stehen lassen.
Tanja hat ja auch gemerkt das da was mit dem Hotelnamen und somit auch mit dem Preis etwas nicht stimmen kann. Warum sollte dies dann nicht auch einem Reisebüromitarbeiter schon während der Beratung auffallen.
Hoffentlich wird mal denn Leuten klar das es sich auch bei den Buchungsportalen nur um Vermittler (Reisebüros) von Reisen handelt und nicht um Veranstalter.
Deshalb der Rat Online informieren und dann beim Reisebüro vor Ort buchen und direkt bestätigen lassen. Da es sich bei den Buchungsportalen auch nur um Vermittler handelt, können diese auch nicht billiger anbieten wie der örtliche Reisevermittler.

29.12.2010 | 16:50
von Astrid | Regelverstoß melden
Hallo, was ist denn bei dem Fall nun raus gekommen? Wir haben nämlich im Moment das gleiche Problem. Wir haben im Oktober eine Reise übers Internet bei Neckermann ausgewählt - zwei Wochen Mallorca im August, zwei Erwachsene, zwei Kinder für zwei Wochen zu einem Preis von 2370.-- (Neckermann machte noch Werbung, dass 50.000 Kinder umsonst reisen). Waren am nächsten Tag im Reisebüro und wollten buchen. Leider war das über das EDV System nicht möglich. Die Dame vom Reisebüro musste tel. nachfragen, ob das Angebot noch gilt. Wir bekamen erst am späten Nachmittag Bescheid, dass alles in Ordnung geht. Waren am nächsten Tag nochmals im Reisebüro und haben gebucht. Die Anzahlung wurde per Kreditkarte geleistet. Bereits am nächsten Tag kam die erste Bestätigung, am darauf folgenden Tag bekamen wir nochmals eine Bestätigung, da die erste falsch war, weil wir ja mit Kreditkarte bezahlt hatten. Letzte Woche kam ein Schreiben von Neckermann, dass der Preis so nicht stimmt, da ein Übertragungsfehler im EDV System vorliege und der Preis falsch sei. Die Reise würde storniert werden, wir hätten aber die Möglichkeit, die Reise zu einem Preis von 3093.-- Euro anzutreten. Wir hätten sieben Tage Zeit, das Angebot anzunehmen, was wir natürlich nicht wollen. Die Dame vom Reisebüro hat sich noch am selben Tag mit Neckermann in Verbindung gesetzt, hat aber bis heute noch nichts von Ihnen gehört. Erst nachdem wir gestern ein deutliches Fax an Neckermann gesendet haben, hat sich jemand dazu bequemt, uns anzurufen. Als erstes meinte der "freundliche" Herr, er versuche die Dame vom Reisebüro seit Tagen zu erreichen, was ihm nicht möglich war. Was totaler Quatsch ist, da ich an den vorhergehenden Tagen zwei Mal mit dem Reisebüro tel. habe. Er entschuldigte sich sogar für den unterlaufenen Fehler. Zu mehr konnte man ihn aber auch schon gar nicht bewegen. Er pochte weiterhin auf den § 119. Ich erklärte ihm, dass uns ja auch die ganzen Frühbuchervorteile bis 30.11. nun verwehrt sind, die wir bekommen hätten. Daraufhin meinte er nur, der Preis von 2700.-- wäre auch nicht richtig gewesen. Ich bot ihm auch noch an, dass wir uns irgendwie einig werden, indem wir zu mindestens den Reisepreis von 2700.-- Euro erhalten. Hat er strikt abgelehnt. Er ließ dann auch nicht weiter mit sich reden. Meinte nur, wenn wir Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssten wir zum Rechtsanwalt gehen. Danach war das Gespräch beendet.
Habe mich jetzt bei meiner Rechtsschutzversicherung schon schlau gemacht, die haben mir auch zu einem Anwalt geraten. Werde jetzt die Unterlagen mal von einem Anwalt prüfen lassen und schauen was der dazu meint. Eins weiß ich auf alle Fälle: Nie mehr Neckermann Reisen. Hat vielleicht noch irgendjemand solche Erfahrungen gemacht und könnte mir evtl. weiterhelfen?

04.01.2011 | 19:26
von Cindy | Regelverstoß melden
Hallo Astrid!

Wir haben das gleiche Problem wie ihr. Wir haben im August 2010 eine Reise nach Ägypten gebucht, fünf Erwachsene zum Preis von 2500 Euro alle zusammen. Die Reise soll am 14.02.2011 beginnen, am 27.12.2010 bekamen wir einen Brief von Neckermann-Reisen, der Reisepreis ist nicht korrekt zwecks eines EDV Fehlers, die Reise soll nun 3129 Euro kosten. Was uns nur so umgehauen hat, dass man so was nach vier Monaten geschrieben bekommt. Nach einigen Mails von unserem Reisebüro an Neckermann-reisen wurde uns das gleiche gesagt wie euch - entweder die Reise zu dem neuen Preis oder kostenlos stornieren. Wir haben die Sache an unseren Rechtsanwalt übergeben, leider kann ich dir dazu noch nichts schreiben, weil wir noch auf Antwort vom Anwalt warten.

26.01.2011 | 23:22
von ReclaBoxler-9819706 | Regelverstoß melden
Hallo Astrid,

ich habe das gleiche Problem mit Neckermann. Ich klage noch immer wegen der Reise, die ich 2009 für unseren Sommerurlaub 2010 gebucht habe. Hotel Spring Costa Los Gigantes (neuer Name: Luabay Costa Los Gigantes, Teneriffa). Bei mir war es genau wie bei allen anderen. Ca. zehn Tage nach der Buchung bekam ich einen Brief, dass ein EDV-Fehler aufgetreten ist und ich die Reise zu einen anderen Preis haben könnte und die zuvor gebuchte Reise von Neckermann wegen Irrtum angefochten wird.

Ich bin auch damit zum Anwalt gegangen, da wir gerne die Reise zu den gebuchten Reisepreis haben wollten. Nur leider war bis zum Reisezeitpunkt noch keine Entscheidung gefallen und darum klage ich jetzt auf Schadensersatz. Wann der nächste Gerichtstermin ist, kann ich noch nicht sagen, da ich auf die letzte Entscheidung Einspruch eingelegt habe. Ich sehe nicht ein, so kampflos aufzugeben, da es sich für mich nicht um ein Irrtum handelt. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, dass auch mein Anwalt mir nicht viel Hoffnung auf Erfolg macht. Es sind schon einige andere Parallelfälle abgewiesen worden.

Ich kann nur sagen, dass es sich um eine langwierige Sache handelt. Es sei denn, es werden endlich mal anständige Urteile zu diesen sich ständig wiederholenden Klagen erhoben.

Mich würde mal interessieren, ob in Deinen Schreiben bzw. bei der Buchung auch einen Hotelaufenthaltspreis von 1,- Euro hattest. Ich habe nämlich das Gefühl, dass es sich hierbei um ein Scheinpreis handelt, nur im Internet vorne aufgeführt zu werden. Ich habe bei meinen Internetrecherchen festgestellt, dass es sich bei ähnlichen Fällen um den gleichen Hotelaufenthaltspreis von 1,- Euro handelt. Für mich sieht es daher nicht wie ein EDV-Fehler aus, sondern wie ein bewusst eingegebener Preis.

Würde mich über weiter Beiträge freuen.

Viele Grüße
Anja

04.02.2011 | 20:04
von Astrid | Regelverstoß melden
Hallo Anja,

bei uns war kein Hotelaufenthaltspreis von 1.-- Euro drin, bei uns wurden nur die Preise für die Erwachsenen berechnet, sprich 2 x 1185.-- Euro, unsere beiden Kinder kosteten gar nichts. Was mich auch nicht gewundert hat, da ja Werbung gemacht wurde, dass die Kinder frei reisen. Habe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, dass das ganze nur gilt im Mai und Juni (was in der Werbung aber nicht mitgeteilt wurde). Für mich wirkt das ganze als Lockangebot, weil wer klagt schon wegen ein paar hundert Euros. Ist ja der Rechtsanwalt schon teurer. Wir haben mittlerweile alles komplett storniert und was anderes gebucht, aber nicht bei Neckermann.
Heute kam ein Brief von unserem Rechtsanwalt, indem uns mitgeteilt wurde, dass Neckermann sich weigert, Schadensersatz zu bezahlen. Habe dann noch mit ihm telefoniert, er meinte, wir müssten jetzt Klage einreichen, glaubt aber nicht, dass man viel erreichen kann, da man nachweisen muss, dass man die Reise bei einem anderen Veranstalter günstiger bekommen hätte. Und das dürfte nicht ganz einfach sein, da wir ja nichts schriftliches in der Hand haben. Ich werde trotzdem nicht klein bei geben, da ich es nicht einsehe, dass man es sich so leicht machen kann und die Leute mit solchen Preisen anlockt, noch dazu bei einem so bekannten Reiseveranstalter. Die müssten, würde man meinen, auch auf anderen Wege ihre Buchungen bekommen. Mal schauen, wie es weiter geht. Wir werden auf alle Fälle kämpfen um unser Recht.

Viele Grüße
Astrid



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