Durch Grünwelt Wärmestrom gelöste Beschwerde. | 123 Views | 31.08.2018 | 13:11 Uhr
geschrieben von Claudia Ehlen

Grünwelt Wärmestrom GmbH (Kaarst)

Plötzlich erhöhte Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: 31540551

Hatte nach 1 Jahr Vertrag trotz Ankündigung der Gas- Preiserhöhung beschlossen bei Grünwelt zu bleiben, Recherche von mir hatte ergeben, dass es kein Sinn macht zu wechseln.

SCHLAGWORTE

Die Preise waren bei anderen Anbietern nicht wesentlich billiger. Der Abschlag von 95,00 Euro blieb von Grünwelt weiterhin bestehen. Ablesetag ist bei uns immer am 31.01., der Abschlagsbetrag von 95,00 Euro blieb bis wir Anfang Juni plötzlich Bescheid bekamen, dass sich unsere Abschlagszahlung auf Grund unseres Mehrverbrauches erhöht von 95,00 Euro auf 248,00 Euro.

Nach einem Telefonat mit Grünwelt konnte man mir zwar einen günstigeren Tarif anbieten, aber erst zum Ablauf des Vertrages, also ab dem 31.01. Ich kritisierte dann auch das Neukunden, hier wohl Lockangebote bekommen, zahlen die Hälfte von dem, was wir als treuer Kunde bezahlen. Man hatte mir dann einen Abschlag in Höhe von 222,00 Euro angeboten, welches aber weiterhin von uns auf Dauer nicht tragbar ist.

Ich legte weiterhin Einspruch ein, wurde weiterhin abgelehnt.

Habe nun gekündigt und möchte hier ein Sonderkündigungsrecht oder Kulanz aushandeln, aber hier wird nicht reagiert seitens Grünwelt. Traurig, ich bin echt enttäuscht

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Meine Forderung an Grünwelt Wärmestrom GmbH: Sonderkündigungsrecht oder aus Kulanz vorzeitig aus dem Vertag


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.09.2018 | 15:34
von Claudia Ehlen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich denen das Lastschriftmandat entzogen hatte und weiterhin schön artig meinen alten Abschlag bezahlt habe hat Grünwelt Energie mich mehrfach angemahnt. Nun haben sie mir aufgrund der Nichtzahlung mir gekündigt mit der Info das hier der Grundversorger wieder auf mich zukommen wird.


21.09.2018 | 16:09
von Claudia Ehlen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Grünwelt hat mich gekündigt weil ich die geforderten Abschläge nicht bezahlt habe




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