460 Views | 16.07.2018 | 19:44 Uhr
geschrieben von Wilhelm Renarb

Möbel Werner GmbH (Neumarkt)

Kulanz ist ein Fremdwort

Bestell-/Kundennummer: 32825

Habe vor 10 Wochen mit einem kleinen Möbelhaus in Regensburg einen Kaufvertag über Lieferung einer Couch und Couchtisch abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Die Lieferung erfolgte am 07.09.2018. Couch war OK., Tisch hatte starke Kratzer auf der Tischoberfläche.
Annahme des Tisches verweigert, Preis abgezogen und nur Couch bezahlt.
Tisch war Ausstellungsstück und dort "ohne Kratzer".
Ich habe mich dann auf §439 berufen und ein neues Stück verlangt, da ich für den Preis von 360 Euro keine nachgebesserte Ware will und wenn ich ihn nehme, erwarte ich einen Preisnachlaß, den lehnte er ab, Tisch sei gekauft, wie gesehen, richtig, aber da war er ohne Kratzer.
Händler lehnte ab, da der Aufwand unverhältnissmäßig hoch sei. Tisch wurde nachgebessert und heute Morgen wieder vorgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Tischplatte i. O, war, aber an beiden Füßen außen gut sichtbar mehrere Kratzer waren. Ich ließ den Tisch zurückgehen.
Antwort:

Im Übrigen liegt auch aus Sicht der Sachverständigen kein Mangel vor (siehe Definition) : „Ein Fehler muss für einen nicht informierten Betrachter bei normalen Betrachtungsabstand (70 cm) und bei diffusem Tageslicht sofort augenfällig sein (ohne Sehhilfen, Sonne, Strahler, etc.)", außerdem wird mir mit Inkasso gedroht.

Von Kulanz hat der Herr anscheinend noch nichts gehört. Ich kann jedem nur raten, kauft online, da kann man 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne Klimmzüge zurücktreten.

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Meine Forderung an Möbel Werner GmbH: Kulanz, Rabatt auf nachgebesserte Ware.


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Kommentare und Trackbacks (4)


17.07.2018 | 09:44
von ReclaBoxler-5514201
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.07.2018 | 08:59
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24.07.2018 | 16:01
von Wilhelm Renarb noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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28.08.2018 | 19:34
von Wilhelm Renarb noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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11.03.2019 | 10:54
von Wilhelm Renarb noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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