Media Markt (Ingolstadt)
Keine Gewährung der Garantie
Habe ein Handy Samsung Galaxy A50 im Media Markt Eislingen vor 5 Monaten gekauft. Vor 2 Monaten wurde es in Betrieb genommen. Jetzt lässt es sich nicht mehr einschalten. Das Handy wurde zur Reparatur vom Media Markt eingeschickt. Nach 3 Wochen kam die Meldung, dass das Handy einen Wasserschaden hätte und 360,00 € Reparatur kosten sollte. Der Witz ist, das Handy kostet neu momentan nur 270,00 €. Mit Wasser kam es in der kurzen Zeit nie in Berührung.
Der Verkäufer meinte, es könnte auch von einer hohen Luftfeuchtigkeit kaputt gehen. Sie zahlen auf jeden Fall keine Garantie. Wenn jedes Gerät wegen einer zu hohen Luftfeuchtigkeit kaputt geht, dann könnte man das Haus nie verlassen.
Die Verkäufer sind absolut ungeschultes Personal und werden darauf getrimmt, die Kunden billig abzuspeisen. Werde mir rechtlichen Beistand holen aber das wird sie wahrscheinlich nicht Jucken.
Kundenfreundlichkeit sieht auf jedenfalls anders aus.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hierdurch kann der Hersteller erkennen ob Wasser in das Gerät gekommen ist.
Durch Hohe Luftfeuchtigkeit verfärben diese sich nicht, außer man ist evtl im Urwald.
Nun liegt es an ihnen zu beweisen, dass dieses Gerät nicht in Berührung mit Wasser gekommen ist.
Das ist leider nicht möglich.
Hier würde ich MediaMarkt nach BGB § 439 auf Nachbesserung verlangen auf Grund eines Sachmangels nach BGB § 365.
6 Monate nach Kauf ist die Beweislast bei Media Markt, dass der Fehler nicht vor Gefahrenübergang (Ware vom Händler in ihre Hände oder einer Dritten von ihnen berechtigten Person) vorhanden gewesen ist.
Der Indikator/en sind übrigens nur Indizien. Die Indikatoren sind u. a. dafür dar, dass Techniker besonders bedacht nach Korrosionen o. Ä. schauen sollte.
Bei einem echten Wasserschaden sind diese Schäden auch zu erkennen.
Bei langer enormer Luftfeuchtigkeit verhält sich das ähnlich.
Wenn die Techniker ihnen Fotos von eindeutigen Wasserschäden schicken und das Handy Original verpackt gewesen ist beim Gefahrenübergang, dann ist anzunehmen das der Wasserschaden erst nach Gefahrenübergang entstanden ist.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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