Immergrün Energie (Köln)
Versteckte und überzogene Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: G21709036814
Eine Preiserhöhung wurde versteckt angekündigt. Betrifft Grundpreis-Steigerung um das Fünffache. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 24.02.2020
Viele Grüße
Alfred Ditter
12.02.2020 | 09:24
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
angekündigte Rückerstattung kann ich allerdings noch nicht bestätigen, da diese mit der Endabrechnung nach dem 15.03.20 erfolgen soll.