417 Views | 05.07.2020 | 15:29 Uhr
geschrieben von Florian Maier

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)

Diskriminierung durch Spuckschutz ohne Attest

Man wird im E center (Edeka) Reutlingen diskriminiert auf Grund des Tragens eines sogenannten Spuckschutzes (ohne ein 'Attest' mit sich zu führen). Was ist der Unterschied zw. einem Spuck- und einem Mund-Nasen-Schutz?

Bei Eintritt in das e Center in Reutlingen mit einem Spuckschutz wurde ich sofort hysterisch von der Filialleitung aufgefordert, ihr doch mein Attest zu zeigen.

SCHLAGWORTE

Da ich überrascht reagierte, wieso mann denn bitte ein Attest für einen Spuckschutz benötige, der doch an sich quasi denselben Schutz für die Mitmenschen bietet wie ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), ist die diskriminierende und quasi faschistische Methodik von Edeka absurd und unerhöhrt.

1. Erläutern Sie doch bitte, inwiefern ein Spuck- nicht denselben Schutz bietet wie ein Mund-Nasen-Schutz?

2. Wieso muss hierfür separat vom Arzt ein Attest mitgeführt werden, wenn bereits bei 1. erläutert der Spuckschutz denselben 'Schutz' bietet für die Mitmenschen.

3. Können Sie mir erklären, warum zB der Zugang zu einer Arztpraxis sowie auch zu einer anderen Edeka-Filiale mit Spuckschutz klaglos akzeptiert worden ist, jedoch nicht vom E center am Heilbrunnen 88 (72766)?

4. Sinnlose Erläuterungen, wie zB das Ordnungsamt würde Ihren Laden schliessen, sind absurd. Wenn man den Gedanken weiter spinnt und Sie alle Kunden diskriminieren mit Ihren faschistischen Methode, verlieren Sie am Ende beides - nämlich viele Kunden und Ihre Reputation. Überzogener Aktionismus hilft hier nicht weiter!

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Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: Spuckschutz ohne Attest muss geduldet werden


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


05.07.2020 | 23:17
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ein kleiner Blick in die jeweilige Landesverordnung dürfte hier für Klarheit sorgen. Und die ist für Sie nicht positiv. Reutlingen liegt in Baden Würtemberg und die Verordnung sagt folgendes zu dem von ihnen geschilderten Visier:

Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes.

Das ganze ist nachzulesen unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Ihre Forderung ist damit ziemlich unbegründet.

27.07.2020 | 21:05
von Florian Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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