Deutsche Bahn AG (Berlin)
Doppelter Fahrpreis erhoben und keine Erstattung!!
Mein Bahnticket zum Sparpreis von 39 Euro von Mönchengladbach nach Hamburg hatte ich online gebucht und mit Visa Card bezahlt. Im Zug fragte mich die Schaffnerin nach meiner Visa Card, die ich leider nicht mitgenommen hatte. Pass, Personalausweis und EC-Karte als Identifikation wollte sie nicht akzeptieren. Ich musste eine weitere Fahrkarte für 82,50 Euro kaufen, die ich angeblich erstattet bekommen sollte.
Nach der sofortigen Reklamation im Reisezentrum Hamburg Dammtor wartete ich erst einmal zwei Wochen. In diversen frustierenden Telefonmenüs bekam ich total widersprüchliche Auskünfte. Heute wurde mir die Erstattung in einem Schreiben der DB Vertrieb GmbH verweigert (Bearbeitungs# 4004_911_100429_000163_A_03.pdf). Ich finde das empörend und anmaßend, vor allem, weil ich den Sinn dieser Bestimmung nicht erkennen kann, denn mein Geld hatte die Deutsche Bahn ja schon lange vorher abgebucht.
"Wichtig: Ohne Identifizierungskarte ist Ihr Ticket ungültig. Buchen Sie für sich selbst, müssen Sie Ihre persönliche, bei der Buchung verwendete Identifizierungskarte im Zug mitführen. Buchen Sie für eine andere Person, hat dieser Reisende seine, bei der Buchung angegebene, persönliche Identifizierungskarte vorzuzeigen. Eine vorläufige BahnCard gilt nicht als Identifizierungskarte."
Das Gleiche bekommt man auch noch zu lesen, wenn man den kompletten Buchungsvorgang durchmacht. Das Ganze dient dazu, Mehrfachnutzung zu verhindern. Sonst könnte man das Ticket ja mehrmals ausdrucken und einer weist sich mit dem Perso aus, der nächste mit der Kreditkarte und der dritte mit der EC-Karte.
Um genau dies zu verhindern, ist als Legimitation nur das bei der Zahlung benutzte Dokument zu verwenden. So einfach ist das.
Also, ich trete derart lange Reisen übrigens nicht ohne meine Kreditkarte an, denn man weiß ja nie, was einen so alles erwartet. Seltsamerweise gibt es aber Leute, die das anders praktizieren. Die sollten sich dann aber auch nicht beschweren.
Es ist in diesem Fall ja nicht einmal das "Kleingedruckte", weil deutlich und unübersehbar darauf hingewiesen wird. Wie sonst sollte das Onlineticket auch täglich von Tausenden ohne Probleme genutzt werden können?
Tausende nutzen täglich dieses Ticket und wissen, wie es funktioniert. Eigentlich sollte die Beschwerdeführerin die Klage gegen sich selbst richten, weil sie zu blauäugig durchs Leben geht.
Sie müssen bei der Buchung bestätigen, dass Sie die Karte im Zug dabei haben werden. Außerdem steht auch AUF DEM ONLINE TICKET, dass dieses NUR MIT GÜLTIGER IDENTIFIZIERUNGSKARTE gültig ist!
Und noch eines: Ja, Fahrgästen wird von vornherein kriminelle Energie unterstellt. Daran ist die Vielzahl von Tricksereien JEDEN TAG Schuld.
Aber es ist doch ganz normal, mal etwas zu übersehen. Und die Bahn ist immer noch ein Serviceunternehmen. Da sollte ein klein wenig Entgegenkommen schon möglich sein.
Ich schlage vor, eine schriftliche Beschwerde bei der Bahn direkt einzureichen. Manchmal kann man da auf Kulanz hoffen!
Wenn hier eine Ausnahme gemacht wird, dann würde dies doch eine Lawine auslösen, da sich jeder darauf berufen könnte.
Regeln sind nun einmal dafür da, eingehalten zu werden.
Sie haben Ihr Lehrgeld gezahlt und ich hoffe für Sie, dass Sie in Zukunft weniger leichtfertig durchs Leben gehen werden.
Die vom Bahncard-Service angebotene Möglichkeit: Jedesmal mit dem online-Ticket zum Schaffner gehen, die Situation erklären, ein Ersatzticket plus 40 Euro wegen Fehlens der Fahrkarte zu zahlen, dieses dann einreichen und gegen eine Gebühr von sieben Euro erstattet bekommen, wobei das Ersatzticket natürlich zum Normaltarif zu lösen ist. Bezieht sich auf ca. vier Fahrscheine im Fernverkehr.
Ist das noch kundenfreundlich?
Auch hier kann man nur sagen, entweder erstatten lassen oder umtauschen.
www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml