3313 Views | 17.08.2010 | 20:14 Uhr
geschrieben von Süheyla

toom Markt (Raunheim)

Wegen Ungerechtigkeit Arbeitsstelle verloren!

Ich war seit Ende April 2007 in der Filiale in Raunheim als Aushilfe tätig. Leider wurde ich wegen Meinungsverschiedenheit von meiner Arbeit abgehalten.

SCHLAGWORTE

Am Freitag habe ich um 20:00 Uhr Feierabend gemacht. Da dieser Markt um 21:00 Uhr schließt, war ich noch mal im Getränkeshop (das getrennt vom eigentlichen Markt liegt), mich mit der Kollegin unterhalten. So spät abends sind häufig wenig Kunden da, deshalb bin ich länger geblieben als üblich.

Nach einiger Zeit kam meine Vorgesetzte vom Kassenbüro und hat unfreundlich gefragt, was ich hier suchen würde. Meine Kollegin antwortete für mich, dass ich doch Feierabend habe. Daraufhin war die Antwort wieder unfreundlich: "Ja, und? Soll sie nach Hause gehen!" Ich habe dazu nichts gesagt und sie ist wieder gegangen.

Nach ungefähr zehn Minuten kam sie noch mal und hat mich wieder gesehen. Von weitem zeigte sie auf mich mit dem Finger und meinte mit einem strengen Tonfall, dass sie mich nicht noch mal sehen will. Meine Antwort war, dass ich mich als Kundin dort aufhalte, was ja nach Arbeitsschluss mein Recht war.

Am nächsten Tag, Samstag, musste ich wieder arbeiten, und gleich zu Arbeitsbeginn hat mich meine Chefin "gewarnt", dass sie so was wie gestern nicht mehr sehen wollte. Als ich den Grund dafür wissen wollte, nannte sie es Ablenkung der Mitarbeiter. Ich habe ihr gesagt, dass ich mich zurückstelle und leise bin, wenn ein Kunde kommt. Trotzdem wollte sie, dass ich ihrem Befehl Folge leiste. Als ich mich geweigert habe, nach meinem Feierabend noch Befehle entgegenzunehmen, bedrohte sie mich, mir beim nächsten Mal den Marktmanager zu schicken, was ich auch akzeptiert habe.

Aber sie hat nicht bis zum nächsten Mal gewartet, sondern und eine andere Aufsicht hat mich nach 15 Minuten Arbeit an der Kasse abgelöst, damit ich ins Büro der Marktmanagers gehen sollte. Als ich dort eintraf, war meine Vorgesetzte auch da und ich wusste nicht, wie sie die Diskussion zwischen uns dem Manager geschildert hat.

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Der Manager hat mir leider nicht zugehört, als ich zwischen seinem Gespräch reden wollte, meinte er unfreundlich, dass ich ihn nicht unterbrechen sollte, und ich wurde daraufhin leise und ließ ihn aussprechen. Aber als ich reden wollte, hat er mich nicht ausreden lassen, "Ich muss Ihnen nicht zuhören", war seine Meinung dazu. Ich konnte noch sagen, dass meine Vorgesetzte mir nach meinem Feierabend keine Befehle geben kann, und er erwiderte, dass sie das sehr wohl kann.

Zu meinem Argument, dass ich als Kunde mich dort aufgehalten habe, meinte er, dass er auch, wenn er will, einen Kunden ausschmeißen kann, dies sei sein Haus.

Im Großen und Ganzen hat er mir gar nicht zugehört und auch nicht geglaubt. Mit einer wegwerfenden Handbewegung meinte er, dass ich es ihnen nicht schwer machen soll, und wenn es mir nicht gefällt, einfach gehen sollte. Daraufhin bin ich aufgestanden und gegangen.

Ich fühle mich wirklich schlecht, wurde schlecht und ungerecht behandelt. Mir wurde nicht zugehört und sogar angenommen, dass ich gelogen habe.

Ich war zwar nur eine Aushilfskraft, aber habe dort drei Jahre lang, ohne eine Beschwerde zu erhalten, gearbeitet. Dass ich immer freundlich und hilfsbereit war und die Kunden mich mochten, wurde wegen einer Unstimmigkeit nicht berücksichtigt, und mir wurde an einem Tag die Tür gezeigt.

Von mir wurde auch noch verlangt, eine Kündigung zu schreiben, was ich nicht einsehe, weil ich zufrieden mit meiner Arbeit war und nicht kündigen wollte. Ich wurde nicht nur als Mitarbeiterin ungerecht behandelt, sondern auch als ein Kunde.

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Meine Forderung an toom Markt: Eine Entschädigung für die ungerechte Behandlung (wenigstens eine Entschuldigung und Einsehen des Fehlers)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (16)


17.08.2010 | 20:22
von ReclaBoxler-8412111 | Regelverstoß melden
Holen Sie sich schnellstens rechtlichen Beistand.
So wie Sie das hier schildern, bekommen Sie vor jedem Arbeitsgericht recht.

17.08.2010 | 20:44
von ReclaBoxler-4912277 | Regelverstoß melden
Kann mich da nur dem Vorredner 8412111 anschließen. Auf gar keinen Fall selber kündigen oder sich u. U. dazu drängen lassen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Und beim nächsten Mal Ihre Kollegin nicht von ihrer Arbeit abhalten. Denn die hatte ja, im Gegensatz zu Ihnen, noch keinen Feierabend.

17.08.2010 | 20:49
von ReclaBoxler-2184057 | Regelverstoß melden
Einige Vorgesetze meinen, sie können mit den Mitarbeiter umspringen, wie sie wollen. Ich würde sofort zur Gewerkschaft gehen, habe ich vor sieben Jahren gemacht und wurde sofort rechtlich vertreten. Bei der Gerichtsverhandlung werden Sie dann ganz ruhig.

17.08.2010 | 21:49
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Nach dem Gebahren dieser sog. "Vorgesetzten" sehe ich darin auch einen ausländerfeindlichen Hintergrund. Vermutlich denken einige immer noch, dass wir Ausländer Arbeitnehmer zweiter Klasse sind!


17.08.2010 | 22:08
von ReclaBoxler-8713769 | Regelverstoß melden
Gibt es keinen Betriebsrat? Wenden Sie sich unverzüglich an die Gewerkschaft verdi. Die werden Ihnen helfen.

18.08.2010 | 10:28
von ReclaBoxler-3814325 | Regelverstoß melden
 spider monkey G. Gorgonzola & der Bemerkung des "ausländerfeindlichen Hintergrunds"
Warum hat es immer, wenn ein ausländischer Mitbürger involviert ist, einen ausländerfeindlichen Hintergrund? Das ist doch Schwachsinn! Wenn dies so wäre, hätte man die Dame nicht erst nach drei Jahren dazu veranlasst, das Unternehmen zu verlassen. Das mal nur nebenbei bemerkt.

19.08.2010 | 18:16
von Egon Schmidt | Regelverstoß melden
Stopp! Hier läuft aber wirklich einiges völlig daneben. Ich bin selber Geschäftsleiter und Store Manager und bei mir hättest Du sofort eine Abmahnung kassiert und die Dame, die Sie von der Arbeit abgehalten haben, auch.
1. Haben Sie eine Anweisung einer Vorgesetzten auf den Firmengelände, schlimmer noch im Laden, nicht beachtet. Nämlich die Privatengespräche einzustellen und die andere Mitarbeiterin, die noch keinen Feierabend hat, von der Arbeit abgehalten.
2. Kunden unterbrechen nämlich nicht gerne private Gespräche und schreiben dann lieber hier Beschwerdebriefe.
3. Der Geschäftsleiter/dein Vorgesetzter hat tatsächlich Hausrecht und wenn er wünscht, dass dieses unterbleibt, dann haben Sie sich daran zu halten. Was Sie vor der Firmengelände machen, ist Ihre Sache, aber wenn Sie als Mitarbeiter mein Laden betreten, dann sind Sie mein Aushängeschild (ob nun Privat oder im Dienst ist völlig egal). Ich kann erwarten, dass Sie sich anders verhalten.
4. Sie waren vielleicht selber als Kunde dort, ja richtig, haben Sie sich beraten lassen? Sicherlich nicht, nein, es wurde privat geredet und haben zwei Aufforderungen bekommen, dieses zu unterlassen.

Ich denke, Sie sollten dieses mal aus einem ganz anderen Blickwinkel sehen. Ich bezahle zwei Mitarbeiter, der eine hat Feierabend und hält den anderen von der Arbeit ab. Private Gespräche werden vom Kunden nicht gerne unterbrochen. Direkte Anweisungen wurden nicht befolgt und wahrscheinlich eine Diskussion im Verkaufsraum angefangen. Also, das geht gar nicht!

22.08.2010 | 03:41
von Süheyla | Regelverstoß melden
An Egon Schmidt
1. Ich gebe Ihnen Recht, dass es sich um ein Privatgespräch handelte. Ich beachte immer Anweisungen, aber keine, die mir wie ein Befehl vorgeworfen werden, als wäre ich ein Tier und müsste wie eine Marionette alles tun.
2. Da Sie meinen, dass die Kunden keine Gespräche unterbrechen, haben wir das an deren Stellen gemacht und was ich noch erwähnen könnte, viele Kunden haben auch an unserem Gespräch teilgenommen.
3. Ich bin mir im Klaren, dass ich unseren Markt immer gut vertreten sollte, ob privat oder dienstlich, was ich auch immer gemacht habe. Nur wurde mir an dem Tag nicht erklärt, wieso ich mich von dort entfernen sollte. Hätte mich meine Chefin kurz zu ihr rübergebeten und mir erläutert, was genau mein Fehler war und mich nett gebeten, zu gehen, würde ich das auch machen.
4. Man sagt: Wir lernen, was wir sehen, und das Gleiche habe ich mehrmals bei meiner Chefin gesehen. Sie hat mehrmals nach ihrem Feierabend im Café in dem Laden aufgehalten und mit den Mitarbeitern, die eigentlich drin im Markt arbeiten sollten, mit lautem Lachen unterhalten und Kaffee getrunken.
Aus diesem Grund habe ich dann angenommen, dass das kein Problem sei.
5. In den Märkten heißt es doch: Der Kunde ist König und ich habe an dem Tag niemanden gestört, belästigt oder gestohlen, was dazu nicht veranlasst, einen Kunden rauszuschmeißen. Dazu noch hat kein Kunde, wegen mir, den Laden mìt einem unfreundlichen Gesicht verlassen.

Ehrlich gesagt, überrascht es mich nicht, dass Sie die Seite des Leiters recht finden.
Nur will ich eins sagen, fällt es Ihnen einfach schwer, Ihre Mitarbeiter gut zu behandeln oder auch manchmal zu fragen, wie es läuft. Es würde doch jeden freuen, das Gefühl zu haben, ein Teil eines Teams zu sein, sich wichtig und menschlich fühlen.
Das würde nur zu positiven Ergebnissen leiten. Die Mitarbeiter wären motiviert und würden ihre Arbeit gerne und zufrieden erledigen.
Ich habe auch immer gerne gearbeitet, habe die Kunden immer mit einem Lächeln entlassen und auch Komplimente bekommen, was mich sehr gefreut hat. Aber leider wurden viele positive Bemerkungen, die ich erbracht habe, wegen Uneinstimmigkeit, nicht beachtet.
Also denke ich, Sie sollten sich mal an die Stelle der Mitarbeiter hinein versetzen und denken, ob es Ihnen gefallen würde, schlecht behandelt zu werden, obwohl Sie Ihre Arbeit immer richtig gemacht haben.

22.08.2010 | 08:47
von ReclaBoxler-5011633 | Regelverstoß melden
Herr Egon S. ist einer dieser vielen Marktleiter/Filialleiter/Geschäfts(stellen)leiter, die ihre Führungs"kompetenzen" gnadenlos ausüben und bei Fürsorgepflicht und die motivierende Personalführung keine Berührungspunkte setzen. Persönlichkeitsrechte und das Arbeitsrecht sind ihnen Fremdwörter. Hauptsache Macht und die Puppen tanzen lassen!
All diesen sei ein starker Betriebsrat beschert!

22.08.2010 | 09:15
von ReclaBoxler-3817425 | Regelverstoß melden
Ich finde die Einstellung der Marktleiterin & des Herrn Schmidt recht penibel. Zwar mag er in manchen Punkten recht haben, aber so einen Chef möchte ich persönlich auch nicht haben.
Ich sehe (aus Sicht des Kunden) auch nicht, wo hier das Problem ist. Mein Gott, da haben sich zwei Damen unterhalten, wie furchtbar. Wenn doch so wie so kaum etwas los war. Ne, also für die Reaktion der Vorgesetzten habe ich null Verständnis.

Ich würde Ihnen raten, kündigen Sie auf keinen Fall selbst. Das ist nämlich so gut wie ein Schuldgeständnis und wird auch so gewertet. Wenden Sie sich mit Ihrer Geschichte doch mal an die regionale Presse. Ich bin mir fast sicher, dass die Damen und Herren dann ganz anders mit der Sache umgehen.

22.08.2010 | 23:20
von Petra Petrella | Regelverstoß melden
Nein, sie hat keine einzige Abmahnung gehabt! Mobbing und Psychoterror, so heißt das böse Wörtchen, das bei uns stattfindet. Alle im Markt haben einen seelischen Knacks wegen der Methoden der Vorgesetzten. Wo soll das hinführen?

Dann soll man noch nett zu den Kunden sein, sehr geehrter Herr Egon Schmidt?

Es gibt ein Sprichwort: Der Fisch fängt am Kopf an, zu stinken. Was das heisßt?

Ist der Vorgesetzte (und Team) ein ewig schlechtgelaunter Misepeter, der seine Angestellten terrorisiert und entwürdigend behandelt, überträgt sich das auf den ganzen Markt, Mitarbeiter und zum "König Kunde! Die Folge davon sind seelische und körperliches Born out Syndrom. Erkrankungen. Schonmal darüber nachgedacht, Herr Schmidt? .

24.08.2010 | 08:20
von ReclaBoxler-4512495 | Regelverstoß melden
Die Arbeitskraft war als Aushilfe beschäftigt und hatte somit wahrscheinlich nicht einmal einen Arbeitsvertrag.
Kein Arbeitgeber sieht es gern, wenn seine Arbeitskräfte während der Arbeitszeit "ratschen" und das Argument, die Kollegin hätte gerade nichts zu tun gehabt, ist ja wohl eine Frechheit.
Es gibt immer etwas zu tun, was wichtiger ist, als die bezahlte Arbeitszeit mit privaten Sachen zu verplembern.
Wer dann noch so uneinsichtig ist wie Süheyla, darf sich über die Konsequenzen nicht beschweren.

24.08.2010 | 21:29
von Süheyla noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.09.2010 | 11:46
von ReclaBoxler-8115225 | Regelverstoß melden
Es gibt ein paar Bemerkungen, mit denen ich mich nicht zufrieden gebe, da ich diesen Markt und die Vorgesetzten kenne.

Zu dem Punkt mit der Diskussion im Verkaufsraum; ich weiß, wie es aussieht, wenn dieser Chef die Angestellten vor den Kunden grundlos bzw. wegen Nichtigkeiten "zusammenfaltet", so dass sich anwesende Kunden nach der Adresse der Hauptstelle erkundigen, um sich über den Marktleiter zu beschweren. Also kann man nicht pauschal sagen, dass die Mitarbeiter prinzipiell an so etwas Schuld sind.
Dass es "immer etwas zu tun gibt", stimmt nicht ganz, am späteren Abend, wenn kaum noch Kunden da sind, kann man in einem solch kleinen Getränkeshop wie dort alles nötige in 10 Minuten erledigen und danach sitzen die KassiererInnen nur noch da und warten von einem Kunden zum nächsten.
Arbeitsverträge für Aushilfen sind immer auf drei Monate befristet und nach dem zweiten Mal Verlängern wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, also kann man davon ausgehen, dass die Mitarbeiterin einen Arbeitsvertrag hat (hatte).

In einem Unternehmen, deren Mitarbeiter Kundenkontakt haben, wäre es nicht von Nachteil, wenn die Vorgesetzten sich nicht des öfteren im Ton vergreifen.
Ich war so wie die anderen Kommentatoren nicht dabei, kann mir aber die Situation gut vorstellen und daher nachvollziehen, dass die Mitarbeiterin sich gegen einen solchen Befehlston zur Wehr setzt.

08.09.2010 | 08:45
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8115225

Also, wenn Du bei mir arbeiten würdest, wärst Du jetzt auch draußen! Es gibt IMMER etwas zu tun und wenn es sich nur um Putzarbeiten handelt. Kein Unternehmer bezahlt sein Leute fürs Nichtstun.

29.09.2010 | 13:28
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Unfreundlichkeit ist immer falsch, damit erreicht man nichts, aber umgekehrt gibt es eben auch kein "Recht auf Freundlichkeit" - okay?
Du kannst also von dem unfreundlichen Vorgesetzten nicht verlangen, sich zu entschuldigen, und rein rechtlich ist dem Wunsch, andere Leute nicht abzulenken, auch wenig entgegen zu setzen.

Was dein Arbeitsverhältnis betrifft, muss du dich aber auch nicht unter Druck setzen lassen. Einfach freundlich (!) und klar sagen, dass du keinesfalls kündigen willst. - Wer freundlich bleibt, hat erstmal recht. ;-)



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