293 Views | 15.04.2011 | 12:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9419701

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Ausstehende Endabrechnung mit Rückzahlung des Sonderanbaschlags

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 569956 Kd.Nr. 3544665

Meine Schlussrechnung mit Rückerstattung des Guthabens und meines Sonderabschlages ist seit dem 31.10.2010 fällig. Unzählige Mails und Anrufe mit Terminsetzung blieben bisher ohne Erfolg. Laut Aussage der Hotline am 25.2.2011 liegt meine Endabrechnung bei der "Rechnungsprüfung".

Auch eine Kontaktaufnahme zur Pressestelle mit Antwort eines Herrn Thomas M. bisher ohne Wirkung.

Bin wohl einer von sehr vielen Kunden, denen es so geht!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung meines Guthabens und Sonderabschlags von 200,-€


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Kommentare und Trackbacks (8)


15.04.2011 | 12:30
von Wilhelm Oetker | Regelverstoß melden
"Rechnungsprüfung" ist das bekannte "TelDaFax-Deutsch" und heißt übersetzt laut Duden: "WIR SIND PLEITE"!

Einschreiben/Rückschein mit letzter Mahnung/Frist zwei Wochen, dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

15.04.2011 | 16:03
von ReclaBoxler-8717128 | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax

GANZ WICHTIG:

Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!

19.04.2011 | 15:01
von ReclaBoxler-3520228 | Regelverstoß melden
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

20.04.2011 | 19:21
von Bernhard Wolf | Regelverstoß melden
Unglaublich diese Firma. So kann man auch viele abschrecken, die sich immer noch nicht trauen, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Nach über vier Tagen Reaktionszeit kommt wieder der übliche Bla Bla. Mein Einschreiben mit Rückschein und Fristvorgabe ist bereits unterwegs.

Hier die Antwort von TelDaFax

Sehr geehrter Herr Wolf,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Ausstehende Endabrechnung mit Rückzahlung des Sonderabschlags“ Stellung.

Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Die entsprechende Fachabteilung wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir Ihrer Anfrage nach einer Schlussrechnung zeitnah nachkommen werden.

Die Verrechnung des Sonderabschlags in Höhe von 200,00 Euro erfolgt mit der Schlussrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum die mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Abdurrahman Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Telefon: 0180 / 400 10 20*

Telefax: 0180 / 400 10 90*
Homepage: www.teldafax.de

*20 ct. pro Verbindung; bis zu 42 ct. pro Min. aus dem Mobilfunknetz

Rechtsform: GmbH - Sitz der Gesellschaft: 53842 Troisdorf
Registergericht: Amtsgericht Siegburg - Handelsregisternummer: HRB 8577 - Geschäftsführer: Mathias Knoll, Dr. Gernot Koch

22.04.2011 | 14:42
von ReclaBoxler-9419701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. TelDaFax hat sich lediglich nach vier Tagen mit der üblichen Hinhaltemail gemeldet. Ansonsten ist noch nichts geschehen.


30.04.2011 | 13:17
von ReclaBoxler-9419701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Schlussrechnung ging nun tatsächlich am 28.04.2011 bei mir ein. Mein auf der Schlussrechnung aufgeführtes Guthaben wurde jedoch bis jetzt meinen Konto noch nicht gutgeschrieben.


26.05.2011 | 17:39
von ReclaBoxler-4015128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

04.06.2011 | 15:05
von ReclaBoxler-9419701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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