ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Deutlich überhöhte Abschläge!
Bestell-/Kundennummer: 00195869
Ich habe einen Stromanbieterwechsel zum 1. Januar 2011 vorgenommen und einen Jahresverbrauch von 5600 kWh bestellt. Vertrag im Anhang! Dieser Vertragsabschluss erfolgte am 23.11.2010. Natürlich mit dem üblichen zwei wöchentlichen Wiederrufsrecht.
Des weiteren gibt man einen Jahrespreis von 987,52€/Jahr an. Ich sage mir Hurra, so habe ich mir das vorgestellt und bin mit den Konditionen nämlich 987,52€ : 12 = 82,29€/Monat einverstanden.
Nächster Kontakt - 26.11.2010 mit einer monatlichen Zahlung von 112€ und der Zusicherung, dass die Bonis nach einem Jahr zur Berechnung kommen. O. k. nicht befriedigend, aber akzeptabel.
Nächster Kontakt - 22.12.2010 mit dem Betreff - verbindlicher Liefertermin - indem man mir mitteilt, dass die Belieferung ab 01.01.2011 klappt.
Nebenbei teilt man mir mit, dass mein geschätzter Jahresverbrauch bei 7272 kWh liegt und dies von meinem Netzbetreiber so übermittelt wurde. Da dies aber doch arg weit von meiner Bestellung weg liegt, wird man sich nochmals mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen, um die Differenz zu klären.
Das ist doch super - eine Firma, die sich um die Kunden kümmert und ernst nimmt. Man hat sich sogar bereit erklärt, die erste Rechnung auf Februar zu verschieben, damit man dies noch mit dem Netzbetreiber klären kann. Was gibts da zu meckern.
Ja, leider kommen dann im Februar zwei Abbuchungen zu je 138,64€. O. k., kann sich ja nur um ein Missverständnis handeln. Rückruf - leider hat der Netzbetreiber einen viel höheren Jahresverbrauch geschätzt und übermittelt.
Ich habe meinen Netzbetreiber die badennova netz gmbH angerufen und mit einem sehr freundlichen Herrn S. E. gesprochen, der mir mitteilt, dass er einen Jahresverbrauch von 4474 kWh vorliegen hat und auch nichts anderes melden würde und wie unser Anbieter auf 7272 kWh kommt, wäre ihm ein Rätsel.
Ich gleich eine Rückmeldung an HitEnergie mit Namen des erwähnten Mitarbeiters, seiner Tel.Nr., die im übrigen eine kostenfreie Kundenhotline ist. Auch die Zusendung der Schlussrechnung des ursprünglichen Netzbetreibers, die den Verbrauch beinhaltet, ist der ExtraEnergie wohl zu wenig und buchte weiter munter die 138€ ab.
Darauf hin habe ich die letzte Abbuchung (Lastschrift) rückgängig gemacht, was jetzt natürlich zu Mahnungen und Drohungen etc. führt. Ich bin aber weiterhin nicht bereit, für meinen Stromanbieter die Bank zu machen und mich verschaukelnt zu lassen. ExtraEnergie bricht damit nicht nur den geschlossenen Vertrag, nein, die meinen auch noch, sie können auf meinem Konto tun und lassen, was sie wollen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Überlegt euch mal, die machen das mit System. 50€ pro Kunden pro Monat mehr bei z. B. nur 100.000 Kunden. Dann hätten die 5 Mio. Euro/Monat zur Verfügung. Na, vielleicht den einen oder anderen Bonus doch auszubezahlen, das erinnert mich doch stark an ein Schneeballsystem - legal? - ich weiß nicht!
Ach ja, der von mir bestellte Wert ergibt sich aus einer Ablesung - ein Jahr Stromverbrauch + 5% Sicherheitszugabe. Ich erwähne nochmals - Ablesung! Denn die AGB der ExtraEnergie sagt: Ablesung geht von Schätzung.
Na, schauen wir mal, wie`s weiter geht, das ganze wird wohl einen zivilrechtlichen Weg gehen, denn ich bin nicht bereit, mich so verschaukeln zu lassen. Auch werde ich meine Mühen bzgl. dieser Geschichte in Rechnung stellen - Bearbeitungsgebühr etc. - kann ich auch.
Ich gebe euch dann Bescheid, wie`s weiter geht, ciao und Grüße aus Freiburg!
31.07.2012 | 12:09
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presseextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Bei reclabox rechtzeitig nach "hitstrom" gesucht, hätte Ärger erspart.
Ich weiß nicht, ob Sie mich gemeint haben, aber zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag abgeschlossen habe, gab es keine negativen Schlagzeilen bzw. öffentliche Beschwerden im Internet.
Aber die Beschwerden bzgl. Hitstrom sind ja noch harmlos, wenn man sich die von Stromio anschaut. Das schlimme ist, ich bin dort hingewechselt und habe erst im Nachhinein u. a. in der reclaBox schlechte Kritiken über Stromio gelesen. Man lernt immer und manchmal ist das Lehrgeld teuer! Aber man kann sich ja zum Glück wehren.
Ich verweise an meine Beschwerde an die SWM, die ich hier auf dem Forum eingetragen habe.
Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Leider ist noch nichts passiert!
Bis dato haben die natürlich nicht reagiert, hätte mich auch gewundert.
Na, schauen wir mal, wie`s weiter geht, bis dann!
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
"Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam"
www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html
Zitat:
".. . Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam:
Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per "individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden.
Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig.
Ein Richterspruch mit Folgen: Alle Energieunternehmen, die im Internet Strom- und Gaslieferverträge feilbieten und darin von der Grundversorgungsverordnung abweichen, müssen sich – sofern sie nicht ebenfalls eine Abmahnung riskieren wollen – nun von ihren unzulässigen Preisänderungsklauseln verabschieden. .... "
Ich bin gespannt was weiter geschiet und werde etwaige Ergebnisse natürlich veröffentlichen - wenn ich und das hoffe ich das angefragte (neue) Passwort von ReclaBox erhalten habe.
Grüße an alle, Ulrike
Ich bin gespannt was weiter geschiet und werde etwaige Ergebnisse natürlich veröffentlichen - wenn ich und das hoffe ich das angefragte (neue) Passwort von ReclaBox erhalten habe.
Grüße an alle, Ulrike
- Kaum zu Glauben -
Ich kann nur jedem raten nix mit Hitstrom, Extraenergie, Priostrom oder wie sich das Haus auch immer wieder neu erfindet zu beginnen.
Dies ist natürlich meine ganz private Meinung aber ich denke ich habe meine Meinung auch mit den oben veröffentlichten Unterlagen belegt.
Ich grüße alle Vernünftigen dieser Republik, Ulrike aus Freiburg!