Von KIENAST Schuhhandels beantwortete Beschwerde. | 5746 Views | 08.06.2011 | 22:18 Uhr
geschrieben von Wolfgang Kieserling

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Weilerswist)

Unfreundlichkeit

Was uns heute geschehen ist ,sucht wirklich seines gleichen. Beim Versuch ein Paar Schuhe nur wegen der falschen Größe umzutauschen, wurde Frau J. in einer Art und Weise frech, dass ich mich wirklich fragen musste, warum ich mir das eigentlich "antue". Es ist mittlerweile nicht das erste Mal.

Ich bin absoluter Antialkoholiker und musste mir von Frau J. anhören, dass sie nur Kunden betreut, die nüchtern sind.

Ich möchte mich auf diesem Weg ganz offiziell beschweren und erwarte eine Entschuldigung. Des weiteren ist IHR Unternehmen dadurch nicht empfehlenswert.

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Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.06.2011 | 09:44
Firmen-Antwort von: KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG
Abteilung: Serviceabteilung

Sehr geehrter Herr Kieserling,

gern haben wir Ihre Ausführung zum Anlass genommen, um mit unserer "K+K Schuhcenter" Filiale in Weilerswist Rücksprache zu halten. Hiernach können wir Ihre Version der Geschehnisse jedoch nicht bestätigen.

Sie betraten am 08.06.2011 in Begleitung Ihrer Frau unsere o. g. Filiale, um einen Leinen-/Stoffschuh auf Grund einer für Sie nicht passenden Größe umzutauschen. Unsere Kollegin bat Sie hierfür um Ihren Kassenbon, welchen Sie jedoch nicht mehr vorlegen konnten. Hierauf kippte Ihre Stimmung und Sie begannen umgehend damit unsere Kollegin massiv zu beleidigen. Sie hätten nur den EC-Abbuchungsbeleg bekommen, so Ihre Aussage. Die Verkäufer seien zu "dumm" und hätten Ihnen keinen weiteren Beleg mitgegeben.

Selbstverständlich konnte unsere Kollegin an Hand Ihres Beleges Ihren Kauf nachvollziehen und nahm gerne Ihre Schuhe zurück. Dies beruhigte Sie jedoch in keinster Weise, es folgten weitere, zutiefst demütigende Beleidigungen: "Die sollte sich mal richtig f. lassen", so Ihre Aussage.

Hierauf kamen auch andere Kunden an den Kassentresen und boten sich unserer Kollegin als Zeugen an.

Sehr geehrter Herr Kieserling, wir bedauern es sehr, dass Sie mit unseren Service nicht zufrieden waren, können jedoch kein Fehlverhalten unserer Kollegin feststellen.

Vielmehr halten wir uns das Recht vor, auf Grund der massiven, demütigenden und bezeugten Beleidigungen Ihnen ein Hausverbot auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG

Sven Wendemuth

Leiter Serviceabteilung

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Kommentare und Trackbacks (8)


09.06.2011 | 03:51
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang Kieserling: Dieser Darstellung ist wahrscheinlich ein Disput zwischen Frau J. und Ihnen vorausgegangen. Davon schreiben Sie natürlich nichts, weil es ja nicht in Ihr Weltbild passt. Offenbar hatten Sie sich während des Zwiegesprächs nicht im Griff, so dass für Frau J. der besagte Eindruck entstand.

Normalerweise ist es auch so, dass man Schuhe vorher anprobiert, bevor man sie kauft. Da kann es doch nachträglich eigentlich keine Probleme mit der Größe geben, es sei denn, Ihre Füße sind danach auf wundersame Weise größer oder kleiner geworden.

Gleiches wird Ihnen wohl auch Frau J. gesagt haben, worauf Sie dann 'ne echt schlechte Figur gemacht haben. Anstatt hier Satisfaktion zu fordern, sollten Sie sich lieber für Ihr Benehmen bei Frau J. entschuldigen.

09.06.2011 | 10:24
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
Nach der Firmenantwort wissen wir ja nun genau, um was es ging. Quod est demonstrandum! Hab' ich doch gleich vermutet.

Bravo, dass Ihnen ein Hausverbot erteilt wurde! Dessen ungeachtet sollten Sie sich vielleicht doch noch bei Frau J. persönlich entschuldigen.

09.06.2011 | 10:27
von ReclaBoxler-5321911 | Regelverstoß melden
Das schlägt dem "Fass" doch wohl den Boden aus! Wenn es für die von ihnen angezeigte Situation Zeugen gibt, dann wäre ich sicherlich dankbar. Eine Unterstellung in der Art und Weise wird mich veranlassen, einen Rechtsbeistand aufzusuchen, zumal "das" nicht das erste Mal ist, dass Frau "Ich beleidige" Menschen Kunden schlecht behandelt. Eine Äußerung in der Form, wie Sie mir das vorwerfen, hat es nie gegeben, darauf ein Hausverbot ist ja wohl mehr als lächerlich, zumal ich in ihrem "Haus" sicherlich nicht mehr einkaufen werde.
Nachdem ich die Nachricht ausgedruckt habe, werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzten, des weiteren werde ich alle privaten Fernsehsender darüber informieren.
Eine Frechheit in der Form ist mir und meiner Partnerin noch nicht unter gekommen.
Eigentlich schreibt man jetzt "Hochachtungsvoll", spare ich mir...
W. Kieserling

09.06.2011 | 10:37
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
Oh je, wenn man das so liest, glaube ich eher der Firma. Herr K.'s Rechtschreibung und Grammatik lassen sehr zu wünschen übrig.

Ach ja, es steht auch nur, dass sich das Recht für ein Hausverbot vorgehalten wird, es wurde aber doch noch gar nicht ausgesprochen. Also, mal Ball flach halten, entschuldigen und gut!

10.06.2011 | 00:03
von ReclaBoxler-9315328 | Regelverstoß melden
Daumen HOCH an den Arbeitgeber!
Finde es wirklich einen vorbildlichen Zug, so hinter seinen Angestellten zu stehen. Es sollte mehr solcher Firmen geben, die ihre Kunden, die unangemessenes Verhalten an den Tag legen, in die Schranken zu weisen.

29.06.2011 | 18:50
von Wolfgang Kieserling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hausverbot bekommen für etwas, dass ich nicht getan habe...


01.07.2011 | 23:48
von Bea Elefant | Regelverstoß melden
Es gibt oft keine Umtauschmöglichkeiten.

21.08.2011 | 17:00
von Rene Klein | Regelverstoß melden
Es erübrigt sich doch schon von alleine, dass dieses Geschäft diesen Kunden verloren hat und ein Kegel fällt nicht alleine um.
Fakt ist, dass dieses Geschäft, um diese Lage in Griff zu bekommen, lieber das Geld hätte geben sollen, auch das Hausverbot reicht nicht aus, Sie sind jetzt negativ aufgefallen, das Internet vergisst nichts.
Lieber NL Leiter, lieber geht man zwei Schritte zurück, um negativ aufzufallen.
Das ist ein Grundsatz in unserem Unternehmen.



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