1870 Views | 10.11.2011 | 10:52 Uhr
geschrieben von Kerstin Lambert

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Blieskastel)

Wasserschaden durch defekten Einhebelmischer

Ich kaufte bei Lidl für die Küche einen Einhebelmischer. Dieser war nach drei Monaten defekt, so dass ein Wasserschaden in der Küche von 4200€ entstanden ist.

Nach 10-monatigem Hinauszögern sollen wir uns an den Hersteller wenden, dieser sitzt in Italien und lehnt die Zahlung ab. Es wäre kein Produktfehler.

Lidl dagegen behauptet, es wäre ein Produktfehler und will uns (angeblich aus Kulanz) mit einem lachhaften Betrag abspeisen.

Klasse, LIDL, das ist Kundenservice.

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Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG: Erstattung der Kosten für die Behebung des Wasserschadens


 
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Kommentare und Trackbacks (10)


10.11.2011 | 13:22
von Tony Armada | Regelverstoß melden
Ich bin Gas-Wasser-Installateur, durch einen defekten Einhebelmischer kann niemals ein so großer Wasserschaden entstehen, denn falls Wasser austritt, dann läuft es in 100 % der Fälle ins Waschbecken und nicht auf den Boden.

Ich vermute eher, dass es fehlerhaft angeschlossen wurde und hoffentlich durch einen richtigen Handwerksbetrieb, denn wenn sie ihn selbst angeschlossen haben, zahlt das keine Versicherung der Welt. Zurecht.

10.11.2011 | 13:25
von ReclaBoxler-4816020 | Regelverstoß melden
Für so einen Wasserschaden kommt normalerweise die Hausratversicherung in Frage. Aber ich vermute mal, wer sich nur einnen billigen Wasserhahn leisten kann, der hat auch keine Hausratversicherung.
Lidl ersetzt hier nur den defekten Einhebelmischer. Zu mehr ist Lidl auch nicht verpflichtet.

10.11.2011 | 14:05
von Ein Techniker | Regelverstoß melden
 spider monkey Tony Armada
Denkste.
Hatte auch ein solches Low-Cost-Teil.
Da ist nach zwei Jahren der ganze obere Teil nächtlicher Weise weggebrochen und das Wasser im hohen Bogen ausgetreten.
Nein, es ist nichts weiter geschehen. Es war im Bad und meine Hauswasserpumpe hat eine Laufzeitbeschränkung.
Nein, ich kaufe normalerweise keinen solchen Sondermüll, aber im örtlichen Fachhandel waren die Teile von Grohe gerade alle.

10.11.2011 | 14:50
von Gast Gast | Regelverstoß melden
Die Kartusche ist doch aus Metall, die bricht nicht über Nacht einfach mal weg. ^^ :D

10.11.2011 | 14:50
von Ein Techniker | Regelverstoß melden
 spider monkey Trucker
Ist bei fast allen technischen Teilen heute (leider) so.
(Für die Gartenanlagen habe ich mir alte Grohe beim Gebrauchten besorgt.)
Nur, die Plastik-Lowcost-Ungeheuer von Lidl, Aldi oder was sonst auch immer um 9,99 sind doch noch eine Klasse drunter.
(Sskm mit mir, hab´s eh gewusst, war nur zu faul, das Teil vorher zu entsorgen.)

15.11.2011 | 12:03
von Jürgen Pickl | Regelverstoß melden
Meiner Meinung nach ist es doch TOTAL EGAL, wie viel das Teil gekostet hat. Einen Anspruch auf Ersatz (Garantie) hat man auf alle Fälle!

Wo kämen wir den dahin, wenn Produkte, die weniger kosten, keine zweijährige Garantie hätten?

17.11.2011 | 12:24
von Kerstin Lambert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zuständig ist folgende Person:
Jürgen B.
Versicherung / Risikomanagement
Telefon: +49 7132 30-5750
Telefax: +49 7132 30-5751


17.11.2011 | 12:32
von ReclaBoxler-2216051 | Regelverstoß melden
Also, zum Vorwurf falsch montiert. Dies wurde von einem Handwerker gemacht, außerdem kam das Wasser nicht aus den Anschlüssen, sondern aus der Kartusche, die im Einhebelmischer liegt. Da der Einhebelmischer an der Abdeckplatte befestigt werden musste (konnte nicht an der Spüle befestigt werden). Wie kann jemand die Schadenhöhe beurteilen, ohne dass er den Schaden gesehen hat. Ich muss allen Recht geben, die bemängeln, dass ich bei LIDL gekauft habe. Dies werde ich bestimmt nicht wieder tun und auch jeden vor LIDL warnen.
Die Kartusche ist auch nicht auseinander gebrochen, sondern es ist Wasser ausgetreten. Dies muss auch schon länger ausgetreten sein, bis wir es gemerkt haben.

03.12.2011 | 10:52
von Kerstin Lambert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.12.2011 | 12:17
von Kerstin Lambert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir sollen mit dem Hersteller aus Italien vor Gericht gehen.




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