727 Views | 09.02.2012 | 17:44 Uhr
geschrieben von H. Prion

FlexStrom AG (Berlin)

Schlussrechnung

Gestern kam die Schlussabrechnung von FlexStrom. Ich hatte ein 1900 Paket und angeblich auch exakt diese 1900 kWh verbraucht. Nunja, abgesehen von dem falschen und wahrscheinlich orakelten Zählerstand wurde weder der Bonus von 115,- € noch die Frei-kWh berücksichtigt.

Leider gibt es bei dem Verein keine Faxnummer, sondern nur eine kostenpflichtige "Servicehotline". Die habe ich mir erspart, da dort sowieso nur Call-Center-Agents hocken, die nichts bewirken können. Also habe ich das ganze per Mail an sämtliche im Internet gefundenen Mailadressen von Flexstrom gesandt. Mal abwarten.

Nebenbei war das Schreiben vom 27.1. und erst am 8.2. zugestellt. Das bei einer Zahlungsfrist (Abbuchung) von 14 Tagen.

Vertragsabschluss und Lieferung liefen einwandfrei, aber so eine Nummer bei Wechsel des Anbieters ist ein NOGO!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Sofortige Korrektur der Schlussrechnung und Erklärung, wie es dazu kam!


 
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Kommentare und Trackbacks (10)


10.02.2012 | 08:08
von Sch. | Regelverstoß melden
Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

Sie können Flexstrom gerichtlich auf Zahlung des Bonus entweder per Mahnbescheid oder Klage in Anspruch nehmen. Gerade für Kunden mit Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ist dies eine gangbare Alternative

vgl. auch die Ausführungen der Verbraucherzentrale NRW in Bezug auf den Flexstrom-Bonus

www.vz-nrw.de/UNIQ132871634612903/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

10.02.2012 | 10:38
von H. Prion noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute kam eine Mail der Assistentin des Vorstands. Ich kann nur empfehl,en die Mail vorstand spider monkey flexstrom zu nutzen und nicht den Umweg über die Instanzen zu nehmen.
Die Mail enthält dennoch übliches Blabla, wobei der angeblich übermittelte Zählerstand höher liegt als mein aktueller. Ich bin gespannt.

Sehr geehrter Herr Prion,

Ihre Nachricht vom 09.02.2012 haben wir erhalten. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unseren Service-Leistungen nicht zufrieden sind und bedanken uns für Ihre offene Kritik.

Nach Ihren Angaben ist der uns vorliegende und in unserer Abrechnung verwendete Endzählerstand nicht korrekt.

Allerdings hat Ihr zuständiger Netzbetreiber uns diesen Zählerstand mitgeteilt. Nach den geltenden energierechtlichen Regelungen ist dieser Zählerstand für uns bindend.

FlexStrom hat leider nicht die Möglichkeit eine einseitige Korrektur vorzunehmen, so gern wir dies für Sie tun würden.

Bitte setzen Sie sich daher mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung. Sofern dieser eine Korrektur vornimmt, wird FlexStrom automatisch benachrichtigt. Dennoch bitten wir Sie uns bis zum 09.03.2012 um Ihre Rückmeldung. Wir werden dann gerne eine geänderte Rechnung für Sie erstellen.

Da Sie die in Ziffer 7.3. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Voraussetzungen für einen Bonusanspruch nicht erfüllen, wurde die Schlussrechnung unsererseits korrekt erstellt.

Nach unseren Vertragsbedingungen entfällt der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres. Das heißt, es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Mit diesen Vertragsbedingungen haben Sie sich bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt, diese gelten solange mit Ihnen keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Sofern Ihnen eine anders lautende Vereinbarung vorliegt, bitten wir Sie um eine entsprechende Begründung und die Übersendung der relevanten Belege in Kopie. Wir werden Ihr Anliegen dann selbstverständlich erneut prüfen.

Leider können wir Ihnen aufgrund mangels rechtlicher Grundlage keine Kosten für Porto, Telefon oder sonstige Auslagen übernehmen.

Wir hoffen mit dieser Nachricht behilflich zu sein.

Freundliche Grüße

Susanne K.
Assistentin des Vorstands


10.02.2012 | 10:49
von ReclaBoxler-4326519 | Regelverstoß melden
So, hier nun die Antwort.

Hallo,
mein Netzbetreiber kann Ihnen diesen Stand nicht mitgeteilt haben, wenn ja, übermitteln Sie mir umgehend die Unterlagen!
Zählerstand AKTUELL ist unter dem in der Rechnung befindlichen Zählerstand.
Ich werde mich nicht mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung setzen, da hier nur allzu offensichtlich ein Fehler IHRERSEITS vorliegt!

Auch Ihre geänderte AGB ist für mich nicht bindend, da die mir vorliegende AGB aussagt, dass der Bonus nicht entfällt, wenn die Kündigung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.
Eine etwaige Änderung dieser AGB habe ich nicht erhalten und erst recht nicht zugestimmt.
Eine Kopie zusenden! Ich denke Sie haben die für mich geltende AGB von 11/10 vorliegen.

Ferner stimmen der abgerechnete Arbeitspreis und die Kosten für „Bestprice Garantie“ nicht!
Ich erwarte die Erstattung in Höhe von 181,83 € umgehend, bis zum 15.02.2012, auf mein Ihnen bekannt gegebenes Konto! Die Abrechnung über meine Auslagen gehen Ihnen gesondert zu.

Gerne werde ich den Vermittlungsausschuss anrufen bzw. meine Forderungen einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Prion

12.02.2012 | 16:56
von Sch. | Regelverstoß melden
Ich würde mich (damit das Verfahren nicht ewig dauert, was ja wohl auch in Ihrem Interesse ist) mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung setzen und diesem die korrekten Zählerstände (Beginn und Ende) nennen.

Im übrigen melde ich vorsichtshalber stets dem Netzbetreiber UND dem jeweiligen Energielieferanten die Anfangs- und Endzählerstände.

Wegen des Bonus vgl. Verbraucherzentrale NRW

13.02.2012 | 10:02
von ReclaBoxler-3610421 | Regelverstoß melden
Moin, ich denke eher, dass ich Strafanzeige wegen Betruges stellen werde.
Schließlich schriebt mir die Assistenz des Vorstandes, dass der Zählerstand vom Netzbetreiber übermittelt wurde und man nichts daran ändern könne. Komisch nur, dass mein Zählerstand aktuell definitiv niedriger ist, als in der Rechnung angegeben.
Nun ja, der Tatbestand des Betruges ist erfüllt. Mag nun die Staatsanwaltschaft entscheiden.

17.02.2012 | 17:35
von H. Prion noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kommt von Frau K. nur bla bla und die üblichen Textbausteine, die zu Hauf im Netz zu finden sind. Scheint bei Flexstrom so eine Art Gehirnwäsche zu geben, dass die nur Urteile lesen können, die positiv für diesen Verein sind. Aber weiter geht's, bis Montag erwarte ich eine neue Stellungnahme. :)


05.03.2012 | 18:51
von H. Prion noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Es werden von FS Mails mit dem üblichen Blabla versandt, ohne darauf einzugehen, was ich schreibe.


26.03.2012 | 09:07
von E. | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "

28.03.2012 | 19:27
von H. Prion noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Verein verjklagt nun sogar die Kunden, welche sich an die durch die Bundesregierung eingerichtete Schiedsstelle wenden. Hier wird es nie eine Lösung geben. Schade, dass es so etwas wie Flexstrom gibt. Hätte ich im Rechtsstaat "D" nicht erwartet, eher in Ländern ohne Rechtssystem. Ich wünsche Flexstrom eine baldige Insolvenz!


29.03.2012 | 08:22
von Pia | Regelverstoß melden
Ich würde in den nächsten Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten - wenn keine Insolvenz angemeldet wird. ...

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html



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