FlexStrom AG (Berlin)
Schlussrechnung
Gestern kam die Schlussabrechnung von FlexStrom. Ich hatte ein 1900 Paket und angeblich auch exakt diese 1900 kWh verbraucht. Nunja, abgesehen von dem falschen und wahrscheinlich orakelten Zählerstand wurde weder der Bonus von 115,- € noch die Frei-kWh berücksichtigt.
Leider gibt es bei dem Verein keine Faxnummer, sondern nur eine kostenpflichtige "Servicehotline". Die habe ich mir erspart, da dort sowieso nur Call-Center-Agents hocken, die nichts bewirken können. Also habe ich das ganze per Mail an sämtliche im Internet gefundenen Mailadressen von Flexstrom gesandt. Mal abwarten.
Nebenbei war das Schreiben vom 27.1. und erst am 8.2. zugestellt. Das bei einer Zahlungsfrist (Abbuchung) von 14 Tagen.
Vertragsabschluss und Lieferung liefen einwandfrei, aber so eine Nummer bei Wechsel des Anbieters ist ein NOGO!
Sie können Flexstrom gerichtlich auf Zahlung des Bonus entweder per Mahnbescheid oder Klage in Anspruch nehmen. Gerade für Kunden mit Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ist dies eine gangbare Alternative
vgl. auch die Ausführungen der Verbraucherzentrale NRW in Bezug auf den Flexstrom-Bonus
www.vz-nrw.de/UNIQ132871634612903/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
Die Mail enthält dennoch übliches Blabla, wobei der angeblich übermittelte Zählerstand höher liegt als mein aktueller. Ich bin gespannt.
Sehr geehrter Herr Prion,
Ihre Nachricht vom 09.02.2012 haben wir erhalten. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Wir bedauern sehr, dass Sie mit unseren Service-Leistungen nicht zufrieden sind und bedanken uns für Ihre offene Kritik.
Nach Ihren Angaben ist der uns vorliegende und in unserer Abrechnung verwendete Endzählerstand nicht korrekt.
Allerdings hat Ihr zuständiger Netzbetreiber uns diesen Zählerstand mitgeteilt. Nach den geltenden energierechtlichen Regelungen ist dieser Zählerstand für uns bindend.
FlexStrom hat leider nicht die Möglichkeit eine einseitige Korrektur vorzunehmen, so gern wir dies für Sie tun würden.
Bitte setzen Sie sich daher mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung. Sofern dieser eine Korrektur vornimmt, wird FlexStrom automatisch benachrichtigt. Dennoch bitten wir Sie uns bis zum 09.03.2012 um Ihre Rückmeldung. Wir werden dann gerne eine geänderte Rechnung für Sie erstellen.
Da Sie die in Ziffer 7.3. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Voraussetzungen für einen Bonusanspruch nicht erfüllen, wurde die Schlussrechnung unsererseits korrekt erstellt.
Nach unseren Vertragsbedingungen entfällt der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres. Das heißt, es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Mit diesen Vertragsbedingungen haben Sie sich bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt, diese gelten solange mit Ihnen keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Sofern Ihnen eine anders lautende Vereinbarung vorliegt, bitten wir Sie um eine entsprechende Begründung und die Übersendung der relevanten Belege in Kopie. Wir werden Ihr Anliegen dann selbstverständlich erneut prüfen.
Leider können wir Ihnen aufgrund mangels rechtlicher Grundlage keine Kosten für Porto, Telefon oder sonstige Auslagen übernehmen.
Wir hoffen mit dieser Nachricht behilflich zu sein.
Freundliche Grüße
Susanne K.
Assistentin des Vorstands
Hallo,
mein Netzbetreiber kann Ihnen diesen Stand nicht mitgeteilt haben, wenn ja, übermitteln Sie mir umgehend die Unterlagen!
Zählerstand AKTUELL ist unter dem in der Rechnung befindlichen Zählerstand.
Ich werde mich nicht mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung setzen, da hier nur allzu offensichtlich ein Fehler IHRERSEITS vorliegt!
Auch Ihre geänderte AGB ist für mich nicht bindend, da die mir vorliegende AGB aussagt, dass der Bonus nicht entfällt, wenn die Kündigung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.
Eine etwaige Änderung dieser AGB habe ich nicht erhalten und erst recht nicht zugestimmt.
Eine Kopie zusenden! Ich denke Sie haben die für mich geltende AGB von 11/10 vorliegen.
Ferner stimmen der abgerechnete Arbeitspreis und die Kosten für „Bestprice Garantie“ nicht!
Ich erwarte die Erstattung in Höhe von 181,83 € umgehend, bis zum 15.02.2012, auf mein Ihnen bekannt gegebenes Konto! Die Abrechnung über meine Auslagen gehen Ihnen gesondert zu.
Gerne werde ich den Vermittlungsausschuss anrufen bzw. meine Forderungen einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Prion
Im übrigen melde ich vorsichtshalber stets dem Netzbetreiber UND dem jeweiligen Energielieferanten die Anfangs- und Endzählerstände.
Wegen des Bonus vgl. Verbraucherzentrale NRW
Schließlich schriebt mir die Assistenz des Vorstandes, dass der Zählerstand vom Netzbetreiber übermittelt wurde und man nichts daran ändern könne. Komisch nur, dass mein Zählerstand aktuell definitiv niedriger ist, als in der Rechnung angegeben.
Nun ja, der Tatbestand des Betruges ist erfüllt. Mag nun die Staatsanwaltschaft entscheiden.
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443
Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:
Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.
Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.
In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "
www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html