1940 Views | 26.02.2012 | 12:34 Uhr
geschrieben von Si. Sp.

ab-in-den-urlaub.de

Systemfehler und Abbruch: dennoch Kreditkarte mehrfach belastet!

Gestern habe ich einen Hin-und Rückflug über fluege.de buchen wollen. Da das System ewig geladen hat (mehr als 10 Minuten), habe ich den Vorgang abgebrochen. Es kam der System-Hinweis, dass bei Abbruch alle Daten verloren gehen.

Heute Morgen kamen dann die Rechnungen. Mehrere Flüge, auch Flüge, die ich nur angesehen und def. nicht gebucht habe, wurden als gebucht vermerkt, die Kreditkarte für mehrere Hin- und Rückflüge belastet.

Recherche im Netz ergaben, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. Hotline? Musik und das über Stunden. Ich könnte k. Service = Null.

NIE WIEDER FLUEGE.DE

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Rückerstattung der unberechtigterweise eingezogenen Ticketgebühren (über 600 Euro! )


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Kommentare und Trackbacks (35)


26.02.2012 | 12:41
von Si. Sp. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Korrektur: Es handelt sich offenbar um einen Vorgang, der zu Unrecht (Systemabbruch!) abgebucht wurde, d. h. mehr als 400 Euro. Bin gespannt, wie es weitergeht.


26.02.2012 | 13:05
von ReclaBoxler-7712905 | Regelverstoß melden
-Hinweis, dass bei Abbruch alle Daten verloren gehen. -

diese nachricht kam von ihrem pc, nicht von flüge de

schicken sie eine mail an flüge de und schildern sie ihr problem. vieleicht lassen die kulanz walten.

notfalls können sie via kreditkartenherausgeber
ihr geld zurückholen lassen.

26.02.2012 | 13:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Das ist scheinbar typisch bei fluege.de. Ich prophezeihe Ihnen hier viele Probleme, um das wieder in den Griff zu bekommen, bzw. Ihr Geld zurück zu erhalten. Ist die Kreditkarte einmal belastet, können Sie das nicht zurückrufen.

Ich frage mich allerdings, warum Sie bei fluege.de überhaupt buchen wollten. Vergleichen Sie einmal den Flugpreis, der Ihnen belastet wurde mit dem Preis auf opodo.de. Sie werden vermutlich staunen. Ich glaube, dass Sie hier nur mit Anwalt-Hilfe rauskommen, allerdings mit guten Erfolgsaussichten, da der Buchungsablauf bei fluege.de gegen einige Verbraucherschutzbestimmungen verstößt. Sofern Ihnen die Servicegebühr in Rechnung gestellt, aber bei der ersten Anzeige des Flugpreises nicht angezeigt wurde, haben Sie mit Bezug auf ein Urteil des OLG Dresden gute Aussichten.

"Das OLG Dresden hat nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und wertete sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „Opt-In“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG). "

Je nach dem über welche Seite Sie auf fluege.de gekommen sind, wird ja auch der Umbuchungsservice, was nichts anderes als ein Versicherungsschutz ist, über das OptOut-Verfahren angeboten. Das ist wahrscheinlich nicht zulässig. Hier können Sie übrigens auch einiges nachlesen:

www.anwalt.de/rechtstipps/portal-fluegede-wegen-wettbewerbsverstoss-verurteilt_020579.html

Mich interessiert schon, wie das ausgeht. Aber wie gesagt, wer über fluege.de bucht ist selbst Schuld.

Ich würde übrigens parallel den Verbraucherschutz einschalten (keine Servicegebüht und ggf. OptOut-Verfahren)

26.02.2012 | 14:32
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4336661

Selbstverständlich kann man Kreditkartenbelastungen zurückbuchen, vor allem wenn man die Zahlung nicht durch Unterschrift autorisiert hat.

Das Verfahren nennt sich Chargeback-Service und wird meist über die kartenausgebende Bank durchgeführt.

www.kostenlose-kreditkarten.de/ratgeber/chargeback.html

Bitte informieren vor dem Posten - danke.

26.02.2012 | 14:37
von ReclaBoxler-7254107 | Regelverstoß melden
So etwas würde ich grundsätzlich und zügig schriftlich erledigen, vor allem, wenn Ihnen nicht gebuchte Flüge berechnet wurden!

Vielleicht sollten Sie lieber offline buchen: Es kann doch wohl nicht sein, dass Sie Stunden damit verschwenden, jemanden telefonisch zu erreichen und anschließend lieber Ihre Erfahrung hier ins Forum stellen statt sich um die unberechtigten Abbuchungen zu kümmern!

Warum haben Sie denn nicht gleich eine Mail, ein Fax (am besten beides, damit Sie alle Möglichkeiten zur Beweissicherung ausschöpfen) gesendet? Bis jetzt haben Sie nichts schriftliches in der Hand (ich gehe davon aus, dass Sie auch keine Screenshots angefertigt haben), die "Gegenseite" aber schon.

26.02.2012 | 14:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ein Kunde
 spider monkey ReclaBoxler-9223318

Lassen wir uns einmal überraschen. ich bleibe dabei, dass das nur bei Betrug möglich ist. Der BF wird aber vermutlich den 3-stelligen Sicherheitscode eingegeben haben - und dann ist alles gelaufen. Dann geht es nur über fluege.de.

Ich hatte nämlich das Thema kürzlich selbst. Zahlung erfolgte über Kreditkarte, und da ich keine finale Bestätigung bekam, sondern immer wieder auf die Eingabe der Kreditkartendaten gesteuert wurde, machte ich es dann über Paypal. Einen Tag später sah ich auf dem Kreditkartenkonto die Belastung. Ein Anruf bei Mastercard ergab, dass das nicht zu stornieren ist.

War nicht sehr tragisch, da ich über den Verkäufer 2 Tage später die Rückbelastzung auf dem Kreditkartenkonto hatte.

Wie gesagt, ich wette, dass der BF das nicht zurückholen kann. Gerne je 1 Flasche Rotwein á 10. - Euro.

26.02.2012 | 18:04
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7254107
Die Gegenseite hat absolut gar nichts!
Die müssen erstmal beweisen, dass da überhaupt was zustande gekommen ist. Ich kann ja irgendwelche Daten eingeben!

26.02.2012 | 18:29
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Si. Sp.

Und? Haben Sie versucht, über die Kartenhotline die Belastungen zu canceln? Würde mich schon interessieren.

26.02.2012 | 18:55
von ReclaBoxler-7254107 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

Das können die locker beweisen:

Nur als KK-Dieb bzw. jemand der KK-Daten mißbraucht, können Sie die entsprechenden Daten eingeben.

Die Gegenseite hat die IP-Adresse, unter der die entsprechenden Buchungen vorgenommen wurden und kann außerdem den gesamten Aufenthalt auf ihrem Portal anhand eines Protokolls nachweisen.

26.02.2012 | 19:10
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich bin sicher, dass das genau so gelaufen ist, wie der BF angibt. Aber ich bin auch sicher, dass fluege.de die kompletten Kreditkartendaten incl. Sicherheitscode hatte. Ansonsten hätten die sich ja strafbar gemacht. Und deswegen bin ich weiterhin der Meinung, dass die Belastung nicht über das Kreditkarten unternehmen zurückgerufen werden kann, sondern nur über fluege. Das macht der BF absolut richtig. Ich hatte hier bezüglich meiner "abweichenden" Meinung sogar eine Wette angeboten, aber das Posting ist zur Überprüfung durch reclabox gegangen (keine Ahnung warum). Wenn das Posting noch auftaucht, kann mir das vielleicht mal jemand erklären.

26.02.2012 | 21:20
von ReclaBoxler-7254107 | Regelverstoß melden
Außerdem würde ich auf alle Fälle sofort das Kreditkartenunternehmen informieren, vor allem über die Rechnungen für nicht gebuchte Flüge!

Bei der Gelegenheit können Sie sich auch gleich informieren, wie es mit einer Stornierung in Ihrem Fall aussieht.

26.02.2012 | 23:02
von Ein Kunde
Dieser Kommentar wurde entfernt.

27.02.2012 | 00:29
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Q Ein Kunde

was ist denn in SIE (wir haben wohl kaum zusammen im Sandkasten gespielt) gefahren.

Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie kommunizieren
wollen. Ich gehe einmal wohlwollend davon aus, dass Sie nichts getrunken haben. Dann ist das aber wirklich äußerst bedenklich.

27.02.2012 | 00:54
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Davon mal abgesehen war 'fluege.de' hier schon öfters Gegenstand der Beschwerde. Wenn man das alles liest, sollte man schon beim Aufruf dieser Website vorsichtig sein.

Ich würde niemals 'fluege.de' in Anspruch nehmen wollen und buche lieber bei der Airline meines Vertrauens.

27.02.2012 | 07:34
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4336661

Nochmals extra für Sie:

'Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer
autorisierten Kartenverfügung in Form
• der Abhebung von Bargeld oder
• der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen
kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte
Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen,
als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde
der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder
auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte
Kartenverfügung befunden hätte. '

So oder ähnlich werden die Bedingungen für Ihre Kreditkarte bei Ihrer Bank lauten.

Die Rückforderung muss bei der BANK und nicht bei Mastercard gestellt werden.

(Was irgendeine Telefondame bei Mastercard sagt, ist nicht relevant)

www.merckfinck.de/angebote/Service-230609/42920MasterCard.pdf

Egal ob Du oder Sie, falsche Ausführungen, welche den Beschwerdeführer schädigen können, sind Schwachsinn.

27.02.2012 | 12:07
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Seltsam, Sie posten hier die Bedingungen und lesen Sie selbst nicht durch. Dort ist deutlich ausgeführt, wann eine Rückholung via Bank ausgeschlossen ist:

"Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen,
wenn

• er die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. "

Ich habe immer nur gesagt, wenn im Rahmen der Transaktion der 3-stellige Sicherheitscode eingegeben wurde, geht eine Rückholung nicht, ohne die Eingabe selbstverständlich doch.

Ich gehe einmal davon aus, dass der BF hier genau weiss, warum er sich an fluege.de wendet.

27.02.2012 | 12:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Und noch etwas bezüglich Schwachsinn:

Die Ausführungen, dass bei fehlender persönlicher Unterschrift immer die Belastung zurückgeholt werden kann, finde ich richtig gut als Irreführung, wenn Leute das hier lesen. Ich gehe jetzt gleich mal zu Tankstelle, tanke 10 Autos von Freunden voll, zahle mit Kreditkarte und 4-stelligem Pin und dann gehe ich zur Bank und hole das alles zurück, weil ja die persönliche Unterschrift fehlt. Die ist nämlich nicht mehr gefragt.

Ich verzichte mal auf weitere Ausführungen zu diesem Unsinn, weil ich mich ansonsten auf das Niveau Ihrer Kommentare begeben müsste. Das habe ich aber in diesem Leben keinesfalls noch vor.

27.02.2012 | 14:21
von Si. Sp. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder bei fluege.de noch bei der Unister GmbH (verschiedene Nummer - gleicher Anrufbeantworter) geht man ans Telefon. Auf Emails wird nicht geantwortet. Ich habe so etwas noch nicht erlebt. Warum wird dieses unseriöse, nicht verbraucher-freundliche Unternehmen vom Verbraucherschutz dermaßen in Schutz genommen?
Ich bin sprachlos. FLUEGE.DE - Hände weg!


27.02.2012 | 15:27
von RS | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-4336661, Sie verwechseln da was. Der 3-stellige (bei American Express 4-stellige) Sicherheitscode hat mit der persönlichen Geheimzahl überhaupt nichts zu tun und darf - im Gegensatz zur Geheimzahl - anderen mitgeteilt werden. Dazu ist er nämlich da.

27.02.2012 | 17:16
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey si. sp.

Das kann ich mir gut vorstellen. Aber hier ist Ihnen ja mehrfach gepostet worden, dass Sie von Ihrer Bank eine Gutschrift der Kreditkartenbelastung erhalten können. Dann geht es wohl nicht anders.

27.02.2012 | 20:04
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4336661
Wenn man nicht mal den Unterschied zwischen Secure-Code und Pin kennt, sollte man besser nicht Ratgeber spielen.

Hier nocheinmal eine Info für den Beschwerdeführer:

www.kreditkarten.net/ratgeber/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-lassen.html

Und hoffentlich ist es dank Fehlberatung nicht zu spät, da Einwände möglichst unverzüglich erhoben werden müssen.

28.02.2012 | 07:24
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Kunde

Immer noch nicht begriffen, dass sich mein Posting auf die weiter oben angeführte Meinung, dass ohne persönliche Unterschrift eine Rückholung immer möglich ist, bezieht. Und da spielt es keine Rolle ob Pin oder Secure Code. Die persönliche Unterschrift fehlt in beiden Fällen.

28.02.2012 | 09:52
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Kunde

Also äußern Sie sich doch mal, warum das bei dem Tankstellenbeispiel nicht so funktionieren soll? Sie sagen doch explizit, dass das genau so ablaufen kann, da die persönliche Unterschrift fehlt. Und kommen Sie jetzt nicht damit, dass ich ja einen 4-stelligen Pin eingegeben habe. Davon haben Sie nie geredet.

05.03.2012 | 17:24
von Si. Sp. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben vor einigen Tagen unsere Beschwerde zusätzlich via Einschreiben an Unister gesendet mit dem Hinweis, dass wir einen Rechtsanwalt einschalten, wenn sie nicht reagieren - kein Kommentar. Auch der Verbraucherschutz hat sich eingeschaltet. Was könnten wir noch tun, um uns Gehör zu verschaffen? Persönlich erscheinen wäre wahrscheinlich die letzte Eskalationsstufe. Aber das ist mir dann doch etwas zu aufwändig.


05.03.2012 | 23:41
von ReclaBoxler-1287453
Mehr als einen Anwalt einschalten kann man wohl nicht tun. Oder sich an der Einschätzung "des Kunden" orientieren und die Kreditkartenbelastung rückgängig machen. Aber der meldet sich ja nicht mehr, weil er inzwischen erkannt hat, dass er mit seinem Kommentar voll daneben lag. Wieder jemand, der erst schreibt und dann denkt.

05.03.2012 | 23:55
von Ein Kunde
 spider monkey 4336661
Der meldet sich nur kurz und weist darauf hin, daß er auf mehrere verlässliche Quellen verlinkt hat.

Hier noch die entsprechende Information von VISA:

www.visa.de/de/uber_visa/faqs.aspx

08.03.2012 | 09:45
von Si. Sp. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz Einschreiben mit Ankündigung einen Rechtsanwalt einzuschalten: fluege.de reagiert nicht.


14.03.2012 | 19:54
von ReclaBoxler-4867117 | Regelverstoß melden
Hoffentlich haben Sie inzwischen wenigstens die Beträge für die nicht gebuchten Flüge bei Ihrem KK-Unternehmen zurückbuchen lassen und hoffentlich haben Sie in Ihrem Einschreiben fluge.de auch eine Frist gesetzt!

14.03.2012 | 20:44
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ein Kunde

Wo ist denn da die verläßliche Quelle.

Da steht nichts davon, dass man nach erfolger Eingabe der Kreditkartendaten die Belastung zurückholen kann.

Sie verstehen sich doch scheinbar selbst nicht mehr. Muss doch ganz einfach sein, da die persönliche Unterschrift fehlt.

Ich zitiere Sie gerne noch einmal:

"Selbstverständlich kann man Kreditkartenbelastungen zurückbuchen, vor allem wenn man die Zahlung nicht durch Unterschrift autorisiert hat. "

Glauben Sie mir, der BF hätte längst die Rückholung veranlasst, wenn es denn gehen würde. Dann wäre ja für ihn das Thema längst erledigt, ist es aber erkennbar nicht.

22.03.2012 | 12:39
von Si. Sp. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch nach mehr als drei Wochen kein Lebenszeichen von fluege.de, keine Stellungnahme, geschweige denn eine Rücküberweisung.


23.03.2012 | 01:58
von E. B. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte/r Si. Sp., da mir ein ganz ähnlicher Missbrauch meiner Kreditkarten widerfahren ist, habe ich mit großem Interesse Ihre Leidensgeschichte auf dieser Seite verfolgt. Und vielleicht wollen Sie auch meine Geschichte hören? Ich verspreche Ihnen: am Ende gibt es eine hübsche Pointe. Meine malaise habe ich allerdings nicht bei Flüge.de, sondern bei 'deal-des-tages' erlebt, wo ich mir eine schöne neue, hochwertige, gleichwohl sehr günstige Matratze kaufen und mit AMEX-Card bezahlen wollte. Ging aber nicht, weil ich die Nummer falsch eingetragen hatte, meinte jedenfalls ein eingefügter roter Text. Also nochmal: wieder das Gleiche, falsche Nummer. Wieso das denn, also nochmal: das Gleiche. Naja, AMEX hat manchmal so seine Mucken. Also nehme ich die Visa-Card, vergesse das Kreuz bei den AGB und werde rot darauf hingewiesen. Also Kreuz ins Kästchen und wieder 'Absenden'. Nichts tut sich, das fehlende Kreuz wird weiter moniert obwohl es klar da steht! Also nochmal: Kreuz machen und 'Absenden' - wieder NICHTS. Jetzt bin ich ratlos. Nach einer Minute ratterts im System und die Bezahlung wird abgeschickt, wer sagts denn. Ich sehe ins Postfach nach der E-Mail-Bestätigung und - siehe da - drei mails mit der Bestätigung dreier Gutscheine für drei Matratzen, also dreimal € 220,00. Die Nachfrage bei der Bank ergibt: alle drei Beträge gerade abgebucht. Und Zurückholen ginge nicht, da gebe es Verträge mit Visa und ich müsse die Rechnung in ca. drei Wochen abwarten. Ansonsten solle ich mich erstmal mit dem Geschäftspartner auseinandersetzen. Ohne den Nachweis dieser Klärungsbemühung würde VISA sowieso nichts zurückholen lassen. Nun denn, mich beschleicht aber ein ungutes Gefühl und ich rufe bei AMEX in Frankfurt an: Nein, von dieser Fa. ist nichts abgebucht worden, aber Moment mal. (kurze Pause). es hat doch den dreimaligen Versuch gegeben, den Betrag von € 220,00 einzuziehen. Das hat aber nicht funktioniert, weil kein Vertrag mehr zwischen beiden Unternehmen existierte. Wasn Glück. Dann die allseits bekannte Geschichte: auf emails keine Antwort. Die Service-Nummer (0900. ca. € 1,85/min) erst nach zwei Tagen angerufen: "Unter dieser Nummer ist der gewünschte Service nicht erreichbar. " Also Einschreiben mit Terminsetzung für Rücküberweisung und Androhung von Anwalt, naja. Nach einer Woche Bestätigung durch die 'deals-Firma': Ja, Vertragskündigung eingegangen, Rückübertragung der Gesamtsumme vielleicht in drei Wochen, wenn nicht, müsse ich nochmal durchrufen.? Soweit so schlecht, verehrte/r Si. Sp. Ich habe mir dann spaßeshalber das Impressum von Flüge.de angesehen: Barfüßergässchen in Leipzig, siehe da: gleiche Adresse, gleicher Geschäftsführer, völlig identisch mit 'deals-des-tages'-Firma. Echt super. Sollten wir in Verbindung treten? Übrigens: Ihre Beschwerde über 'Verbraucherschutz.de' wundert mich auch nicht. Diese Firma (nicht zu verwechseln mit der öffentlichen 'Verbraucherzentrale') hat der Deals-Firma den Stempel höchster Zuverlässigkeit verliehen. Die Herrschaften arbeiten eng zusammen. Naja, ein guts Nächtle wünsche ich allenthalben. E.B.

13.06.2012 | 18:35
von Sina | Regelverstoß melden
Bei mir der exakt gleiche sachverhalt. wäre sehr interessiert, wie das ganze ausgegangen ist!

02.07.2012 | 13:08
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Mir ist das gleiche bei einer Buchung passiert. Mehrmaliges Eingeben der Kreditkartendaten, und immer wieder ein Fehlerhinweis. Letztlich habe ich dann aus lauter Verzweiflung über Paypal gezahlt. Tatsächlich wurde versucht, meine Kreditkarte 4 x zu belasten, allerdings hat Mastercard (Miles&More) nur die erste Belastung durchgeführt, aber alle folgenden Belastungen nicht akzeptiert. Das wurde gemacht, weil kurz hintereinander folgende Buchungen mit gleichen Beträgen und gleichem Unternehmen auf einen Irrtum hinweisen.

Die erste Belastung wurde dann nach einem Anruf bei dem Händler sofort wieder rückbelastet. Hier war es offensichtlich ein Systemfehler, keine böse Absicht.

Bei Unister sehe ich das differenzierter.

03.07.2012 | 09:02
von ReclaBoxler-8012122 | Regelverstoß melden
Wir haben völlig entnervt vom Hin-und Her und von der menschenverachtenen Haltung von Seiten unister (die sitzen das aus und stellen sich tot) gezahlt. Ich persönlich finde es grenzwertig, dass ein solchen Geschäftsverhalten bei uns überhaupt möglich ist und frage mich, weshalb da noch niemand von den Verbraucherschützern eingeschritten ist.

03.07.2012 | 15:16
von John D. | Regelverstoß melden
Mir ist etwas ähnliches passiert auf Fluege.de. Ich buchte Flüge für mich und meine Freundin, und musste noch einige Daten zusammensuchen. Daher hat der Buchungsprozess sehr lange gedauert und wurde beim Klick auf "buchen" mit einer Fehlermeldung quitiert. Ein zurück im Browser lud dann wieder die Seite, noch ausgefüllt mit sämtlichen meinen Daten. Ein weiterer Klick auf "buchen" war dann auch erfolgreich. Nur leider war es ein völlig anderer Flug. Falsche Airline, falsche Zeit, etwas teurer, mit Zwischenstopp anstatt direkt. Sämtliche Versuche diese "Anfrage" (wie sie von Fluege.de genannt wurde) zu stonieren wurden ignoriert (mail, hotline). Die Airline selbst verweigerte mir eine Stornierung, da Fluege.de als Vertragspartner auftritt. Die Tickets waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgestellt und hätten kostenfrei storniert werden können, wenn Fluege.de gewollt hätte. Dies lag aber offensichtlich nicht in deren Interesse, da eine spätere Stornierung nocheinmal viele Euro Gewinn bringt (Servicegebühr). Erst nach über 24 h Stunden kam eine E-Mail, in der ich zur Bestätigung meines Stornierungswunsches gebeten wurde. Dies wurde aber mehrfach ignoriert, bis es endlich ausgeführt wurde, was mit dem Verlust von über 80% des Preises verbunden war. Schlussendlich war die Summe zu gering um einen Anwalt zu bemühen, aber der Eindruck drängt sich auf, dass diese Firma gerade von soetwas lebt.



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