Ab-in-den-urlaub.de:
Unglaubliche Abzocke
Ab-in-den-urlaub.de:
Absolut die Frechheit. Nie wieder. Ich bin gefangen.
Ab-in-den-urlaub.de:
Gekaufter Gutschein 2014
Ab-in-den-urlaub.de:
Flugpreis Hannover-Stuttgart 2 Personen 259,96 Euro +79,96 G...
Ab-in-den-urlaub.de:
Tiefpreisgarantie wird nicht eingehalten
Wenn Sie Ihre Behauptung beweisen können, würde ich Ihnen das glauben!
Können SIE, ich rede von Ihnen das beweisen was Sie hier schreiben?
Wenn nicht sollen Sie froh sein, dass das Unternehmen Sie nicht ver-kla-gt!
Es kann doch nicht angehen, wie manche Menschen hier schreiben ohne nachzudenken. Schreiben etwas was die überhaupt nicht beweisen können.
Ich rede nicht von mal gehört oder ein Bericht im Tv, sondern ich rede von handfesten Beweisen!
Hunderte machen Sich hier Str-af-bar ohne es zu merken.
Solange man etwas nicht beweisen kann, sollte man mit Behauptungen und Unter-stell-ung extrem vor-sich-tig sein.
Und das ganze dann mit 17 Seiten Abmahnungen und Drohung zu vertuschen macht es nicht besser. Was wollen sie also noch für Beweise.
Passt es so besser?
Unister wurde von mehreren Gerichten, unter anderm dem Bundesgerichtshof mit Urteil 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 wegen unzulässiger Geschäftsmethoden verurteilt.
BF
Lassen Sie sich beraten, bei Überbuchung sind mehr als 50 Euro fällig.
Wenn mal eine Klage ins Haus-flattert, einfach nicht wundern.
Den das eine hat mit den anderen hier nichts zu tun, rein gar nichts!
Wenn jemand deswegen vor Gericht schuldig gesprochen wird, darf man ihn auch damit betiteln. Das mag zeitliche Begrenzungen geben und wenn dann ein extremer Wandel stattgefunden hat muss dies sicher irgendwann aufhören aber solange ein Unternehmen noch die gleiche Schiene weiterführt ist das durchaus legitim!
Aber der Spruch von Never Unister, der ist s-a-u Geil! lol
Seine Meinungsfreiheit sollte man schon jeden User lassen, ohne etwas zu unterstellen. Ich bin auch ein """Fan""" von den, ich mag Ab in den Urlaub und auch andere Portale von denen und Buche dort wirklich immer.
Jeder hat so seine Erfahrungen gemacht mit den jeweiligen Unternehmen. Was ich damit sagen will, nicht jeder der nicht gleich schlecht schreibt, muss dafür bezahlt werden.
Das soll keine Diskussion erzeugen, sondern soll als Denk-Anstoss gesehen werden! Schön Abend noch!
Lustiger finde ich das gleich direkt geschrieben wurde, da könnte man ja fast denken, dass jemand hier der selbe ist und einfach und über andere Browser schreibt.
www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/trotz-abmahnungen-computer-bild-bleibt-bei-abzockvorwurf-gegen-ab-in-den-urlaub-de/6836112.html
abzugeben.
Buchen Sie doch einfach mal einen Flug bei fluege.de bis zum Schritt "buchen und reservieren". Der Preis, der Ihnen bis dahin angezeigt wird, hat sich danach plötzlich um ca. 40. - Euro erhöht. Brechen Sie dann den Vorgang ab, erhalten Sie ein Mail von fluege.de, die Buchung fortzusetzen. Fast schon witzig! Testen Sie es doch einfach einmal; aber Sie kennen es ja sowieso!
Benötigen Sie eventuell ein paar Screenshots?
Und wenn ReclaBoxler-7812321 mit ins Haus flatternden Klagen droht, weil gesagt wird, dass es bei bestimmten Buchungsprozessen bei Unsister, bei denen es den Kunden, ohne dass sie das beabsichtigen, ans Geld geht, Absicht ist, dann wird ersten Unister nicht klagen oder kein Gericht der Welt, sollten sie es trotzdem tun, ihnen Recht geben. (Sry für den Kettensatz)
Mit dieser Behauptung muss man keine Angst haben, denn inzwischen gibt es viele Aussteiger dieses fragwürdigen Hauses, die genau das bestätigen würden.
Also: "Bange machen" gilt nicht!
Weder mit der Flug/buchungsnummer von Unister=Online Reisebüro-->Ab-in-den-Urlaub.de, noch mit der Flug/buchungsnummer vom Veranstalter=REWE=ITS konnte ich eine Online-Sitzplatzreservierung vornehmen.
Bedenklich ist sicherlich, dass Herr Wagner nach den Abzockvorwürfen von Computerbild (mehrfach in reclabox aufgeführt) eine Verbesserung avisiert hat:
www.golem.de/news/ab-in-den-urlaub-de-unister-chef-will-reiseportale-komplett-ueberarbeiten-1207-93438.html
Vielleicht nimmt sich der Verbraucherschutz oder ein entsprechender Anwalt mal wieder des Opt-Out-Verfahrens an und setzt ein weiteres Bußgeld gegen Unister durch.
Natürlich kam dann ein zusätzliches Kästchen mit "Nein, ich trage das Risiko" hinzu. Schaut man sich die Bedingungen zu diesem Umbuchungsservice einmal an, dann fragt man sich alles Ernstes, um welches Risiko es sich bei diesem Schrottschutz eigentlich handelt.
Ich bezweifel auch einmal, dass der in den Bedingungen vorgeschriebene Gerichtsstand "Leipzig" so vereinbart werden darf. Das gebe ich einmal zur Prüfung an den Verbraucherrschutz weiter.
Die erste Buchungsanfrage wurde am 15.8. um 14:05 Uhr, die zweite am 16.8. umn 22:12 Uhr gestellt. Jedes Mal heißt es "Der Preis gilt nur noch heute".
Und Herr Wagner verkündete vollmundig, dass man Einiges verbessern will. Die Herausnahme eines solch irreführenden Satzes ist vermutlich eine der leichteren Prozessänderungen, wenn man es dann wirklich will.
Offensichtlich will man nicht!
Beschwerde ist noch nicht gelöst