2422 Views | 27.07.2012 | 12:17 Uhr
geschrieben von Klaus Kluth

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Flugnummern stimmen mit Buchungsnummern nicht überein

Nachdem ich mich erfolglos schon bei Unister = Online Reisebüro Ab-in-den-Urlaub.de beschwert habe, hier noch mal der Hergang:

Unister gibt keinen Hinweis, dass man bei z. B. Air-Berlin die Sitzplätze vorbuchen sollte!

Maschine war überbucht!

Auch den Rückflug wollte ich online nachbuchen, funktionierte nicht über Unister!

Auf Eigeninitiative hin - Aufwand: 1 Tag Urlaubsverlust erhielt ich eine Platzreservierung bei Air-Berlin.

Ich erhielt erst, nachdem ich 3 Wochen aus dem Urlaub zurück war die Nachricht von Unister, dass sie nicht dafür zuständig seien.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Pro Person 50,- € Kulanz


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Kommentare und Trackbacks (23)


27.07.2012 | 12:26
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Wer über Unister bucht ist doch selbst schuld. Das ist doch das deutsche Vorzeigeunternehmen für Abzocke von Kunden. Die wollen doch nur Ihr Geld und bieten Service nur über eine extrem kostenintensive Servicenummer, die einen größeren Teil ihres Gewinnes ausmachen. Man kann auch in Ihrem Fall wohl Absicht unterstellen.

27.07.2012 | 12:46
von ReclaBoxler-7812321 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336661

Wenn Sie Ihre Behauptung beweisen können, würde ich Ihnen das glauben!

Können SIE, ich rede von Ihnen das beweisen was Sie hier schreiben?

Wenn nicht sollen Sie froh sein, dass das Unternehmen Sie nicht ver-kla-gt!

Es kann doch nicht angehen, wie manche Menschen hier schreiben ohne nachzudenken. Schreiben etwas was die überhaupt nicht beweisen können.

Ich rede nicht von mal gehört oder ein Bericht im Tv, sondern ich rede von handfesten Beweisen!

Hunderte machen Sich hier Str-af-bar ohne es zu merken.

Solange man etwas nicht beweisen kann, sollte man mit Behauptungen und Unter-stell-ung extrem vor-sich-tig sein.

27.07.2012 | 13:02
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ein Unternehmen wie Unister wird wohl kaum vor Gericht klagen, wenn sie genau wissen, dass das was sie machen mehr als rechtlich fragwürdig ist.
Und das ganze dann mit 17 Seiten Abmahnungen und Drohung zu vertuschen macht es nicht besser. Was wollen sie also noch für Beweise.

27.07.2012 | 13:39
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 7812321

Passt es so besser?

Unister wurde von mehreren Gerichten, unter anderm dem Bundesgerichtshof mit Urteil 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 wegen unzulässiger Geschäftsmethoden verurteilt.

 spider monkey BF
Lassen Sie sich beraten, bei Überbuchung sind mehr als 50 Euro fällig.

27.07.2012 | 14:17
von ReclaBoxler-7812321 | Regelverstoß melden
Das Urteil ist bekannt, ich will hier auch nicht diskutieren, dass ergibt kein Sinn.

Wenn mal eine Klage ins Haus-flattert, einfach nicht wundern.

Den das eine hat mit den anderen hier nichts zu tun, rein gar nichts!

27.07.2012 | 15:30
von X. 99 | Regelverstoß melden
Nun hat man ihnen eineindeutige Beweise geliefert und nun wollen sie es trotzdem nicht einsehen!

27.07.2012 | 15:55
von ReclaBoxler-5337142 | Regelverstoß melden
Das ist ein Punkt, was nicht richtig war von Unister, deswegen kann man ein Unternehmen nicht unterstellen das es ein Abzocke Unternehmen ist!

27.07.2012 | 16:12
von X. 99 | Regelverstoß melden
Das kann und darf man sehr wohl!
Wenn jemand deswegen vor Gericht schuldig gesprochen wird, darf man ihn auch damit betiteln. Das mag zeitliche Begrenzungen geben und wenn dann ein extremer Wandel stattgefunden hat muss dies sicher irgendwann aufhören aber solange ein Unternehmen noch die gleiche Schiene weiterführt ist das durchaus legitim!

27.07.2012 | 17:18
von Never Unister | Regelverstoß melden
Allein die ausgedienten Werbeikonen - Ballack, Fettklops Calmund, etc. -, die die Leipziger Unister GmbH der deutschen Öffentlichkeit tagtäglich zumutet, sollten eigentlich doch abschreckend genug sein, um sich von allen Unister-Portalen fernzuhalten.

27.07.2012 | 18:39
von Rene Mahlig | Regelverstoß melden
Hallo, ich finde es auch nicht ganz richtig Unister so schlecht zu machen. Ich Buche dort schon seit Jahren immer sehr zufrieden.

Aber der Spruch von Never Unister, der ist s-a-u Geil! lol

27.07.2012 | 19:35
von Rene Mahlig | Regelverstoß melden
 spider monkey Lorenzo LambruscoIch habe auch nichts schlechtes über Unister geschrieben, werde ich von den dann auch Bezahlt?

Seine Meinungsfreiheit sollte man schon jeden User lassen, ohne etwas zu unterstellen. Ich bin auch ein """Fan""" von den, ich mag Ab in den Urlaub und auch andere Portale von denen und Buche dort wirklich immer.

Jeder hat so seine Erfahrungen gemacht mit den jeweiligen Unternehmen. Was ich damit sagen will, nicht jeder der nicht gleich schlecht schreibt, muss dafür bezahlt werden.

Das soll keine Diskussion erzeugen, sondern soll als Denk-Anstoss gesehen werden! Schön Abend noch!

27.07.2012 | 20:12
von Rene Mahlig
Dieser Kommentar wurde entfernt.

27.07.2012 | 20:59
von Rene Mahlig | Regelverstoß melden
Nun wurde mein Beitrag gelöscht, also kommt damit wo wirklich einer nicht klar, dass man eine andere Meinung vertritt. Etwas belustigend finde ich das ganze schon. Peinlich peinlich. Und nur wegen den Wort: Kindchen :-) . -)

27.07.2012 | 21:02
von Rene Mahlig | Regelverstoß melden
Lustig Lustig, ist das nun wirklich. Na ja dazu sage ich jetzt nichts, die Meinungsfreiheit ist halt nicht von jeden erwünscht! Erst Recht nicht wenn es eine andere ist!

Lustiger finde ich das gleich direkt geschrieben wurde, da könnte man ja fast denken, dass jemand hier der selbe ist und einfach und über andere Browser schreibt.

28.07.2012 | 12:05
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7812321Schauen wir doch einmal, wie es zwischen Computerbild und Unister weitergeht. Computerbild lehnt es ja ab, die geforderte Unterlassungserklärung zu

www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/trotz-abmahnungen-computer-bild-bleibt-bei-abzockvorwurf-gegen-ab-in-den-urlaub-de/6836112.html

abzugeben.

Buchen Sie doch einfach mal einen Flug bei fluege.de bis zum Schritt "buchen und reservieren". Der Preis, der Ihnen bis dahin angezeigt wird, hat sich danach plötzlich um ca. 40. - Euro erhöht. Brechen Sie dann den Vorgang ab, erhalten Sie ein Mail von fluege.de, die Buchung fortzusetzen. Fast schon witzig! Testen Sie es doch einfach einmal; aber Sie kennen es ja sowieso!

Benötigen Sie eventuell ein paar Screenshots?

28.07.2012 | 20:31
von ReclaBoxler-9024704 | Regelverstoß melden
Es sieht schon sehr danach aus, dass ReclaBoxler-7812321 "beauftragt" wurde, hier ein bißchen Stimmung zu machen. Das wäre auch angesichts der inzwischen vorhandenen ca. 37. 900 Treffer bei "Unister Betrug" und 70.000 bei "Unister Abzocke" unter Google-Suche sinnvoll. Es besteht nämlich die Gefahr, dass bei Eingaben von fluege.de und anderen zu Unister gehörenden Portalen mehr über Betrug und Abzocke auftaucht als an Werbung. Vielleicht ist das ja auch jetzt schon der Fall.

Und wenn ReclaBoxler-7812321 mit ins Haus flatternden Klagen droht, weil gesagt wird, dass es bei bestimmten Buchungsprozessen bei Unsister, bei denen es den Kunden, ohne dass sie das beabsichtigen, ans Geld geht, Absicht ist, dann wird ersten Unister nicht klagen oder kein Gericht der Welt, sollten sie es trotzdem tun, ihnen Recht geben. (Sry für den Kettensatz)

Mit dieser Behauptung muss man keine Angst haben, denn inzwischen gibt es viele Aussteiger dieses fragwürdigen Hauses, die genau das bestätigen würden.

Also: "Bange machen" gilt nicht!

03.08.2012 | 14:54
von Klaus Kluth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand von der Fa. Unister aufgrund der Anzeige hier in ReclaBox bei mir gemeldet.
Weder mit der Flug/buchungsnummer von Unister=Online Reisebüro-->Ab-in-den-Urlaub.de, noch mit der Flug/buchungsnummer vom Veranstalter=REWE=ITS konnte ich eine Online-Sitzplatzreservierung vornehmen.


07.08.2012 | 11:18
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Es ist schon wirklich witzig, wie dieses Portal mit vorgegebenen Regeln und Urteilen umgeht. Nun haben sie wieder ihren unsinnigen Umbuchungsservice per Opt-Out eingestellt (Bild). Dass sie dann auch noch "Preis gilt nur heute" als "letzte Chance" aufführen, spiegelt das Geschäftsgebaren dieses Hauses wieder. Natürlich können Sie den Preis morgen um 1 Cent nach oben oder unten ändern und dann ist die Aussage sogar richtig.

Bedenklich ist sicherlich, dass Herr Wagner nach den Abzockvorwürfen von Computerbild (mehrfach in reclabox aufgeführt) eine Verbesserung avisiert hat:

www.golem.de/news/ab-in-den-urlaub-de-unister-chef-will-reiseportale-komplett-ueberarbeiten-1207-93438.html

Vielleicht nimmt sich der Verbraucherschutz oder ein entsprechender Anwalt mal wieder des Opt-Out-Verfahrens an und setzt ein weiteres Bußgeld gegen Unister durch.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 149352 teaser


11.08.2012 | 21:39
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Inzwischen wurde der Umbuchungsservice auf Opt-Out geändert.

Natürlich kam dann ein zusätzliches Kästchen mit "Nein, ich trage das Risiko" hinzu. Schaut man sich die Bedingungen zu diesem Umbuchungsservice einmal an, dann fragt man sich alles Ernstes, um welches Risiko es sich bei diesem Schrottschutz eigentlich handelt.

Ich bezweifel auch einmal, dass der in den Bedingungen vorgeschriebene Gerichtsstand "Leipzig" so vereinbart werden darf. Das gebe ich einmal zur Prüfung an den Verbraucherrschutz weiter.

15.08.2012 | 14:00
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Inzwischen habe ich die Mitteilung des Verbraucherschutzes erhalten, dass man sich auch dieses Themas annehmen wird.

16.08.2012 | 22:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Mal wieder, und wohl täglich wiederholbar - eine der mieses Tricks von fluege.de, um Kunden schnell zur Flugbuchung zu bewegen.

Die erste Buchungsanfrage wurde am 15.8. um 14:05 Uhr, die zweite am 16.8. umn 22:12 Uhr gestellt. Jedes Mal heißt es "Der Preis gilt nur noch heute".

Und Herr Wagner verkündete vollmundig, dass man Einiges verbessern will. Die Herausnahme eines solch irreführenden Satzes ist vermutlich eine der leichteren Prozessänderungen, wenn man es dann wirklich will.

Offensichtlich will man nicht!
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 2 Bilder
1 reclabox beschwerde de 151138 teaser 2 reclabox beschwerde de 151138 teaser


18.08.2012 | 11:19
von Klaus Kluth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.09.2012 | 11:39
von Klaus Kluth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Antwort von Unister.




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