Durch BAUR Versand (GmbH KG) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 821 Views | 07.11.2012 | 16:55 Uhr
geschrieben von Georg XYZ

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkunstadt)

Gutscheincode wird einfach nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 151717525

Ich habe Ware im Wert von 70 EUR (zzgl. 5,95 EUR Versandkosten) gekauft und zwei Gutscheine eingeben. Einmal war es der Gutschein für die 15,95 EUR mit dem Code 60024, der sowohl für Neu- als auch Bestandskunden ohne Mindestbestellwert ausgewiesen ist. Unter www.gutscheinmagazin.de/baur ist dieser derzeit aktuell an zweiter Stelle zu finden. Hier wurden die 15,95 EUR sofort bei der Bestellung abgezogen.

SCHLAGWORTE

Zusätzlich habe ich noch einen Gutschein für einen Lindt-Weihnachtskalender ab einem Einkaufswert von 50 EUR im Internet gefunden. Auch der ließ sich in der Bestellung einwandfrei in die Positionen hinzufügen.

Ich bekam eine Bestellbestätigung per Mail. Der Gesamtbetrag, der zu zahlen war, waren 60 EUR. Diesen Betrag habe ich direkt über Kreditkarte bezahlt. Zwei Tage später bekomme ich das Paket mit einer neuen Rechnung von über 75,95 EUR. Nach Rückfragen bei Baur stellte sich heraus, dass die Abbuchung per Kreditkarte angeblich nicht funktioniert hat (obwohl mit PIN und allem Drum und Dran einwandfrei funktioniert hat). Der Gutscheincode wäre nicht gültig, weil ich kein Neukunde bin und außerdem gäbe es immer nur ein "Geschenk" pro Bestellung.

Und warum wird das programmtechnisch nicht gleich verweigert? Aufwendig wäre das nicht, nach einem Gutscheincode das Eingabefenster zu deaktivieren. Ich befürchte sehr stark, dass das eine Masche ist. Meine bestellte Ware geht morgen wieder zurück.

Bei Baur kaufe ich bestimmt nicht mehr ein.

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Akzeptanz des Gutscheins


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.11.2012 | 16:33
Firmen-Antwort von: BAUR Versand (GmbH & Co KG)
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag lieber Kunde,

ich bedaure sehr, dass Sie mit der Rechnung Ihres Einkaufes bei BAUR nicht einverstanden sind.

Gerne habe ich das noch einmal für Sie überprüft.

Sie haben den Neukundengutschein von 15,95 Euro schon einmal, bei Ihrer ersten Bestellung eingelöst. Das Gratisgeschenk "Lindt-Adventskalender" haben wir selbstverständlich bei Ihrer aktuellen Bestellung berücksichtigt.

Wir bedanken uns bei unseren Kunden immer wieder mit attraktiven Angeboten, Rabatt- und Gutscheinaktionen und Geschenken. Dazu laden wir Sie mit unserem individuellen Newslettern persönlich ein. Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich am besten gleich dazu an, dann können Sie sich über die individuellen Aktionen informieren und diese bei Interesse auch gleich nutzen.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne bin ich für Sie da. Kontaktieren Sie mich bitte unter kundenbetreuung spider monkey baur.de - ich freue mich darauf.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken und wir Sie bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen dürfen.

Freundliche Grüße aus Burgkunstadt

Ute Faber

BAUR Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (10)


07.11.2012 | 20:12
von Georg XYZ | Regelverstoß melden
Hier noch zur Aktualisierung der Information ein Screenshot der Web-Seite www.gutscheinmagazin.de/baur/ .

Auf den Hinweis bekommt man von BAUR die Antwort: "Erhalten Sie den Gutscheincode aus abweichenden Portalen, ist für diese Inhalte der Shop-Betreiber verantwortlich – wir laden Sie immer gerne persönlich zu unseren Aktionen ein. Darüber hinaus können Sie die aktuellen Angebote auch immer direkt auf www.baur.de nutzen. Deshalb kann ich den Gutschein nicht buchen, da dieser nur für unsere Neukunden bestimmt ist. "

Und warum können dann diese Gutscheine von Shop-Betreibern auf den Warenkorb von Bauer direkt zugreifen und die Funktion aktivieren, dass eben die Gutschrift bei der gegebenen Kondition einbehalten wird?

Aus meiner Sicht ist das extrem unseriös.
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07.11.2012 | 22:26
von ReclaBoxler-8321266 | Regelverstoß melden
Aber da steht doch das der Gutschein für Neukunden ist.

10.11.2012 | 07:03
von Georg XYZ | Regelverstoß melden
Nein, der zweite Gutschein über 15,95€ ist vermerkt als Gutschein für Neu- und Bestandskunden. Es handelt sich auch um zwei verschiedene Gutschein-Codes. (Siehe Screenshot). Einmal 60023 und einmal 60024.
Wie dem auch sei, BAUR akzeptiert das nicht. Ich akzeptiere die Rechnung von BAUR nicht und damit kommt eben kein Kauf zustande.
Aus meiner Sicht geht es auch nicht, dass BAUR einfach, ohne Rücksprache und ohne Hinweis den Bestellbetrag ändert, eine Rechnung schickt mit dem fadenscheinigen Hinweis, dass die Kreditkartenabbuchung nicht funktioniert hat. Wozu gibt man bei der Bestellung E-Mail und Telefonnr. denn mit?
Warum wird hier nicht offen kommuniziert?

12.11.2012 | 16:46
von Georg XYZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da wird es wohl keine Lösung geben.


17.12.2012 | 21:01
von Georg XYZ endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde läßt sich nicht lösen. Baur akzeptierte nicht, dass bei dem Gutschein stand, dass dieser auch für Bestandskunden gültig ist und ich als Käufer habe daraufhin die Konditionen für den Einkauf nicht akzeptiert. es kam somit kein Kauf zustande und ich werde in Zukunft meine Finger vom Versandhandel Baur lassen.


21.02.2013 | 10:08
von Sandra F. | Regelverstoß melden
Wenn Gutscheine an Portale übermittelt werden, sollte dann auch dafür Sorge getragen werden, dass der Versandhandel auch für die Beschreibung sorgt. Schließlich kommt so eine Zusammenarbeit ja nicht umsonst zustande. Hier www.gutscheinpony.de/baur-gutscheincode.html ist dieser Gutschein ebenfalls zu finden und es gibt keinerlei Hinweis, dass er nur für Neukunden gedacht ist. Selbst auf der Seite von Baur gibt es dazu keine Hinweise. Der Fehler kann dann meiner Meinung nach nicht beim Gutscheinportal liegen.

21.02.2013 | 14:46
von ReclaBoxler-9243234 | Regelverstoß melden
"Wenn Gutscheine an Portale übermittelt werden, sollte dann auch dafür Sorge getragen werden, dass der Versandhandel auch für die Beschreibung sorgt. "

Dumm nur, das die meisten Gutscheincodes nicht vom Händler selbst dorthin übermittelt wird. Sondern von diversen Kunden dieser Portale dort angemeldet werden. Und wenn die da Fehler machen, dann kann der Händler nichts dafür. Derjenige der den Code einfach weiter gibt, muß für die Richtigkeit sorgen.

Und auch sollte man beachten, das es nicht nur Werbegutscheine gibt, sondern auch andere. Und bei denen kann man auch mehr als einen eingeben.

Zusätzlich ist zu beachten, das fast immer der Hinweis kommt, das der Gutscheincode nur vorbehaltlich einer weiteren Prüfung angenommen wird.

25.02.2013 | 10:51
von Sandra F. | Regelverstoß melden
Aber irgendwoher muss der Gutschein ja kommen. Warum sollten Kunden einen Gutschein melden, der vom Händler nicht angeboten wird? Er kann ja nur gültig sein, wenn der Händler ihn auch selbst öffentlich macht. Sonst könnte ja jeder kommen. Irgendwo stimmt da ja wohl die Logik nicht. Zumal auf den Gutscheinportalen ja immer die gleichen Gutscheine zu finden sind.

25.02.2013 | 23:08
von ReclaBoxler-6226801 | Regelverstoß melden
Der Gutscheinnummer kommt schon vom Händler.

Nur sind diese, trotz gleicher Nummer, nicht immer für die breite Öffentlichkeit gedacht. Viele sind nur für eine bestimmte Personengruppe bestimmt. Z.B. für Kunden die im Jahre 2012 was bestellt haben, welche ein bestimmtes Produkt in den letzten drei Monaten gekauft hatten, die vom Serverausfall am Tage X betroffen waren, und es gibt sicher noch mehr gute Gründe warum eine bestimmte Kundengruppe einen Gutschein bekommen sollten. Die Öffentlichkeit aber nicht.

Und damit so ein Gutscheincode auf so einem Gutscheinportal auftaucht, reicht es aus, wenn ein Kunde diesen Gutscheincode, unberechtigt einfach dorthin weiter gibt.

28.02.2013 | 10:30
von Sandra F. | Regelverstoß melden
Ja und genau deshalb meine ich ja, dass der Händler für die Beschreibung zu sorgen hat. Wenn er selbst die Daten unkorrekt herausgibt und selbst keine oder nur unübersichtliche Hinweise gibt, dass Gutscheine nur für eine bestimmte Personengruppe gedacht sind, wie sollen das dann die Kunden wissen? Insofern stimme ich da schon zu, dass über 5 Ecken Informationen verloren gehen, aber wer einen Gutschein herausgibt, sollte meiner Meinung nach auch die korrekte Beschriebung ausdrücklich weitergeben.



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