KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)
Reklamation abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: 408877
Ich habe Anfang November in oben genannter Filiale einen Rieker Stiefel gekauft; nach 14 Tagen ist mir aufgefallen, dass schon ein Loch im Obermaterial war. Da hatte ich den Stiefel 5x getragen. Der Schuh hat 69,99 Euro gekostet.
Begründung für die Ablehnung meiner Reklamtion ist, dass Eigenverschulden vorlag.
Ich Frage mich, wie der Hersteller mir in diesem Fall nachgewiesen hat, dass es ein Eigenverschulden war. Die Antwort hätte ich auch von der Verkäuferin bekommen können. Der Hersteller steht in der Nachweispflicht. Das ist kein Nachweis.
Ich Frage mich auch, wie Winterstiefel so schlecht verarbeitet sein können, dass nach 2-3 Wochen das Obermaterial durch Abrieb (der es ja scheinbar gewesen sein soll), schon defekt ist. Das passiert nicht mal bei Stiefeln von weniger bekannten Herstellern.
Der 20 % Gutschein ist wohl eher ein Witz. Wenn die Qualität dieser Schuhe so schlecht ist, werd ich bestimmt nicht nochmal einen Schuh dort kaufen.
20.12.2012 | 09:24
Abteilung: Serviceabteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern würden wir näher auf diese Beschwerde eingehen, jedoch bedarf es hierfür einer Referenznummer (Reklamationsnummer) oder dem Namen des Kunden/der Kundin. Sofern wir diese erhalten haben, werden wir eine ausführliche Stellungnahme sowie gegebenenfalls Lichtbilder zu dieser Reklamation veröffentlichen.
Solange verbleiben wir,
mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
-Leiter Servcieabteilung-
Sven Wendemuth
www.test.de/Gewusst-wie-Ware-reklamieren-4320429-0/
www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/
Erklären Sie mir das bitte :-)
Ob ich die Schuhe jetzt im August, November oder Februar kaufe, macht doch bei der Qualität keinen Unterschied.
Und überhaupt geht es hier ja nicht um den WSV, sondern um kaputte Stiefel!
wir haben nunmehr die Reklamationsnummer erhalten und werden nun zu der Reklamation Stellung nehmen.
Die von Ihnen angeführten Defekte am Obermaterial im Bereich der Schuhspitzen sind zweifelsfrei auf ein versehentliches Anstoßen an einem Fremdkörper zurück zu führen. Hierbei wurde die synthetische Oberschicht beschädigt und vom textilen Trägermaterial regelgerecht abgerieben. Hierfür kann jedoch von uns keine Gewährleistung übernommen werden.
Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Reklamation auch weiterhin ablehnen müssen und verbleiben,
mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
-Leiter Serviceabteilung -
Sven Wendemuth