669 Views | 15.12.2012 | 09:41 Uhr
geschrieben von Metin Olgac

Praktiker Deutschland GmbH (Kirkel)

Rückannahme verweigert trotz Kassenbons

Habe vor einer Woche einen Gas-Heizofen mit Thermostat beim Praktiker in Mülheim an der

Ruhr gekauft. Heute also eine Woche später habe ich dort angerufen und gesagt das ich mit dem Ofen nicht zufrieden bin und auch nicht so heizt wie der Verkäufer versprach und ich gerne wieder zurückgeben möchte.

keine Chance, trotz Kassenbons nehmen die nicht zurück.

Gut das mein Nachbar dabei war, denn ich werde zum anwalt gehen.

Praktiker? Nie wieder, ab heute nur noch Hornbach.

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Kommentare und Trackbacks (8)


15.12.2012 | 10:52
von ReclaBoxler-9704890 | Regelverstoß melden
Was soll das denn heißen? Was stimmt darin nicht

15.12.2012 | 10:57
von ReclaBoxler-4222281 | Regelverstoß melden
Wenn der Ofen keinen Mangel hat, dh die angeblich schlechte Heizleistung halt nur ihr persönliches Empfinden ist, dann haben Sie auch kein Anrecht auf einen Umtausch.

15.12.2012 | 12:55
von ReclaBoxler-9704890 | Regelverstoß melden
Das ist mein recht, mittlerweile hat sich ein Praktiker Markt freiwillig erklärt den Ofen zurück zu nehmen.
Mein Geld Kriege ich wieder und damit gehe ich bei Hornbach einkaufen. Geht doch, man muss nur dran bleiben.

22.12.2012 | 09:59
von Metin Olgac noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich noch keiner gemeldet.
Habe verschiedene Praktiker Baumärkte angerufen und alle haben unterschiedliche aussagen abgegeben, wie z. b der in Oberhausen-sterkrade. Laut deren Aussage müsste der Ofen zurückgenommen werden.


04.01.2013 | 12:32
von Recla Boxer | Regelverstoß melden
Umtausch = freiwillig (auch wenn ein Bon vorhanden ist)

Ausnahme: Im Internet gekaufte Artikel, hier gilt das Recht auf Widerruf des Kaufes.

Sollte der Ofen defekt sein gilt: 2 mal nachbessern, dann wandeln!

Ein Anwalt nimmt für die Info gleich mal richtig Asche, ich wär gern einer! ;-)

05.01.2013 | 21:42
von Reklabox 0815 | Regelverstoß melden
Hallo sehr geehrter Beschwerdeboxler,

Einfach mal umdenken in Sachen Händlerschutz:

Sie kaufen eine Flasche Wein für 400€, öffnen diese und probieren. Entspricht nicht Ihrem Geschmack, ist aber qualitativ in Ordnung. Meinen Sie, der Weinhändler MUSS nun, so wie Sie es meinen, auch mit Bon umtauschen und schmeisst den Wein dann weg, oder drückt den Korken wieder in die Flasche nach dem Motto: "Der nächste merkts schon nicht? "

Reklamation: Der Wein ist schlecht, dann MUSS der auch ausgetauscht werden.

Gucken Sie mal hier: www.vzb.de/Umtausch-mangelfreier-Ware-freiwillig

oder fragen Sie Ihren Anwalt (den Sie teuer bezahlen)!

26.01.2013 | 10:02
von Metin Olgac noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.02.2013 | 23:17
von Recla Boxer | Regelverstoß melden
Zitat:

"Das ist mein recht, mittlerweile hat sich ein Praktiker Markt freiwillig erklärt den Ofen zurück zu nehmen. Mein Geld Kriege ich wieder und damit gehe ich bei Hornbach einkaufen. Geht doch, man muss nur dran bleiben. "

Und wo genau ist nun das Problem? Dahin bringen woher die Zusage kam, Geld nehmen und dann nie wieder in einen Baumarkt gehen, der juristisch richtig handelt.



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