1300 Views | 22.12.2012 | 18:16 Uhr
geschrieben von Carlotta
Hallo,
Ich weiß, dass sie wahrscheinlich eh nichts ändern werden. Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich es vollkommen lächerlich finde, dass man unter 18 bzw. ohne Ausweiß keine Schokolade mit Alkohol darin kaufen kann. Ich wollte für Weihnachten Rumkugeln kaufen und hatte keinen Außweis (bin schon 19). Ich finde es zwar gut, dass es für Alkohol an Minderjährige so strikte Regeln gibt, aber ich denke es gibt wirklich keinen Grund keine Rumkugeln zu verkaufen. Ich denke es gibt bei weitem einfachere Methoden sich zu betrinken als mit Schokolade. Außerdem wird einem von der Menge an Schokolade, die man dafür essen müsste sicherlich schon schlecht bevor man irgendetwas vom Alkohol merkt.
MfG Carlotta
Meine Forderung an REWE Markt GmbH:
Verkauf von Schokolade mit Alkohol für alle
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Entweder das eine oder das andere. Insofern wäre ich gegen ein Verbot von Alkohol in Schokolade.
Das mag im Einzelfall ärgerlich sein, ist aber korrekt und sollte auch so erwartet werden.
Man hätte ja auch ein anderes Geschenk kaufen können. Schokolade ohne Alk ist viel leckerer :-)
Jetzt lassen Sie aber mal die Kirche im Dorf. Ich kann über Ihre Ausführungen wirklich nur lachen. Mon Cherie und Co. sind lediglich für Alkoholkranke Menschen, Babies, Kinder und Nachbar's Lumpi eine Gefahr. Meinen Sie allenernstes das Jugendliche von flatrate saufen jetzt auf Schokolade mit Alk. umsteigen? LOL.
Ich habe ehrlich gesagt von keinem einzigen Fall gehört, bei dem der Verzehr von alkoholhaltiger Schokolade zum *zur Flasche greifen* geführt hat.
Desweiteren frage ich mich, wieviel Sie so an Schnaps Pralinen in sich reinstopfen können, bis Sie den erwünschten Schoko-Suff erlangt haben, aber für gewöhnliche Menschen ist das kaum zu erreichen.
Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf. Ihre Schilderungen sind völlig absurd. Das mag vielleicht für Alkoholiker zutreffen, für Babies, Kinder und Nachbar's Lumpi, aber eine Packung reicht nicht zum Schoko-S. u.f.f. Ich habe auch noch nie gehört, das der Verzehr von S. c.h.n. a.p. s Pralinen zum *zur Flasche greifen* geführt hat. -Ist aber mal eine einfallsreiche Erklärung lol.
Der Gesetzgeber hat es klar und deutlich formuliert
www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php
Kein Händler und keine Kassiererin (die die Strafe aus eigener Tasche zahlen müssten) möchte dafür belangt werden.