KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)
Verweigerung Rücknahme Schuhe innerhalb 14 Tagen lt. Bon
Bestell-/Kundennummer: Artikel-Nr. 518-184.6, Damen-Pumps
Sehr geehrte Filialleitung,
ich habe heute den letzten Tag der 14tätigen Umtausch-Klausel lt. Ihres Kassenbons nutzen wollen.
Heute war ich in Ihrer K&K-Schuh-Center-Filiale in Weilerswist und brachte Ihnen im Original- Karton mit allen Preisschildern und Auszeichnungen versehenen Pumps sowie Kassenzettel in den Laden. Sie verweigerten den Umtausch. Begründung: Ich hätte die Schuhe getragen.
Nach meinem Versuch, Ihnen freundlich zu erläutern, das ich dies nicht getan habe, wie man lt. Bildern sehen kann, verweigerten Sie sehr unfreundlich vor weiteren Kundinnen und einer Ihrer eingeschüchterten Aushilfe an der Kasse weiterhin mein Recht, die Schuhe zurückzunehmen. Selbst auf die Bestätigung der Damen, welche auch sagten, dass man sehen könnte, dass diese Schuhe noch nicht getragen wurden.
Das ist sehr schade und verärgert mich als Stammkundin sehr! Zumal eine Frau "niemals" mit Preis unterm Schuh (diesen Schuhen) rum laufen würde. Bei meinem Gewicht von ca. 100 Kg würde man auch einen Abdruck "im Schuh" erkennen :-) bzw. Ablaufspuren!
Das war heute Ihrerseits nicht kundenfreundlich und sollte so nicht mehr vorkommen! Ich habe Ihnen erläutert, dass ich diese Schuhe vorab in Gr. 41 gekauft hatte - diese waren zu groß und wurden mit neuem Bon am 25.3.13 von Ihrer Kollegin in Gr. 40 getauscht, mit der Aussage "na die passen dann". Da ich keine Zeit hatte, nahm ich die Schuhe mit.
Aufgrund beruflicher Gründe etc. konnte ich die Pumps erst heute anprobieren und stellte fest, dass diese Größe viel zu klein ist. Somit kann ich diese Schuhe weder in 41 (zu groß) noch in 40 (zu klein) tragen und wollte diese heute (letzter Umtauschtag lt. Kassenbon) zurückbringen.
-> Nochmals: "Ich habe diese Pumps nicht getragen!"
Vermutlich waren die Sohlen bereits beim Kauf so. Grund: Durch das Anprobieren dieser Schuhe von anderen Damen. Ihr Geschäft liegt an einem sehr großen Parkplatz, welcher an ein Neubaugebiet angrenzt. Hierdurch ist der Fußboden nicht porentief rein und hat hier und da auch kleine Steinchen, welche rein getragen wurden. Haben Sie vielleicht mal daran gedacht?
Ich ärgere mich, dass ich am 25.3.13 nicht auf die Sohle geachtet habe. Lediglich einmal anprobiert habe ich diese Schuhe am heutigen Tag! Nochmal: "Ich bestehe auf mein Recht lt. Bon, dass Sie die Schuhe gegen einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises von € 29,90 zurücknehmen!"
In diesem Sinne, hoffe ich darauf, dass die gute Eigenschaft "Kundenfreundlichkeit" wieder zu Ihnen als Filialleitung und Vorbild Ihrer Angestellten zurückfindet und verbleibe in der Hoffnung auf Ihre Einsicht.
09.04.2013 | 10:03
Abteilung: Serviceabteilung
Sehr geehrte Frau Bank,
wir bedauern, dass Sie mit unserem Service vor Ort nicht zufrieden waren.
Auf telefonische Nachfrage in unserer Filiale in Weilerswist wurde uns mitgeteilt, dass die Schuhe bei Abgabe am gestrigen Tag bereits deutliche Tragespuren aufwiesen. Dies wurde in Ihrer Gegenwart durch unsere Filialmitarbeiterin vor Ort auch Foto-Dokumentarisch festgehalten. Ebenfalls wurden Ihnen andere Paare dieses Artikels vorgeführte, diese zeigten jedoch keine Tragespuren. Nach Ihrer Aussage ("Parkplatz vor der Tür/Schmutz in der Filiale") hätten jedoch auch diese bereits Spuren aufweisen müssen.
An Hand der von Ihnen mitgeliefereten Lichtbilder ist klar erkennbar, dass bereits die Farbe an den Laufsohlen in den Ballenbereichen deutlichst abgerieben ist. Ferner zeigen auch schon die Absätze auf, dass hier die Farbe stellenweise abgerieben wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Waren, welche keine Mängel aufweisen, nur dann zurücknehmen können, sofern keine Targespurren vorhanden sind. Da die Waren nach einen Umtausch wieder dem Verkauf zugeführt werden ist es dem späteren Käufer nicht zumutbar, dass die Schuhe bereits "genutzt" aussehen bzw. wären nur mit einem Rabatt zu verkaufen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass es sich bei einer Rücknahme von kuranter Ware immer um eine Kulanzentscheidung des Einzelhändler handelt, eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Der Einzelhändler kann daher auch die Rücknahmemodalitäten bestimmen, in diesem Fall: Rücknahme nur bei einwandfreier Ware gegen andere Waren oder einen Gutschein. Eine Barauszahlung hingegen ist generell nicht möglich.
Wir möchten Ihnen jedoch anbieten, dass Sie uns die Ware für eine Überprüfung über eine unserer Filialen in Ihrer Nähe (s. H. www.k-und-k-schuhcenter.de Rubrik Filailfinder) zukommen lassen. Sollten wir feststellen, dass die Schuhe nicht durch Ihr Zutun verunreinigt wurde, werden wir Ihnen gern einen Gutschein ausstellen.
Wir hoffen, dass wir vorerst weiterhelfen konnten und verbleiben,
mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
- Leiter Serviceabteilung -
Sven Wendemuth
1. Die Aussagen aus Weilerswist entsprechen nicht den Tatsachen!
2. Die Schuhe sehen auf dem Bild schlimmer als in natura aus (sonst hätte ich doch keine Beschwerde geschickt.)
3. Es ist eine Frechheit meine Aussagen in FRAGE zu stellen. wer ist hier die geschädigte Person?
4. Die Schuhe wurden Mittwoch zu Prüfzwecken in Weilerswist (bei einer netten - Montag nicht anwesenden Person - abgegeben u. zu Prüfzwecken an Hr. Wendemuth abgegeben.
Wir werden sehen.
Ich als Kundin bin einfach nur enttäuscht und warte jetzt ab. was die Verleumnungen betrifft. mal sehen, ob ich hier etwas einleite oder auf sich beruhen lasse.
Zitat aus der Mail von Herrn Wendemuth:
"Wir erachten auch Ihre Aussage hinsichtlich der An- und Abreise als sehr Fragwürdig an. Gegenüber unserem Verkaufspersonal deuteten Sie an, dass Sie mit dem Wagen gekommen sind und die Schuhe sicherheitshalber nochmalig kurz zuvor auf dem Parkplatz getestet hatten. "
FAZIT meinerseits:
VERLEUMLUNG UND ECHT KRASS MEINE AUSSAGE FRAGWÜRDIG ANZUSEHEN! Oder?
wir haben heute die Schuhe von Frau Bank erhalten.
Wir möchten uns an dieser Stelle für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen. Die von Frau Bank eingesendetetn Schuhe zeigen keinerlei Gebrauchsspuren auf, aus diesem Grund hätte bereits ein Umtausch in unserer Filiale gegen einen anderen Artiekl oder einen Gutschein vorgenommen werden müssen.
Wir werden Frau Bank daher in den kommenden Tagen einen Gutschein über den Kaufpreis zukommen lassen. Wir haben diesen auf Grund der doch sehr unglücklichen verlaufenden Gesamtsitution um 10,00 € auf insgesamt 39,99 € erhöht und hoffen, hiermit im Sinne der Kundin gehandelt zu haben.
Wir verbleiben,
mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandles. GmbH Co. KG
-Leiter Serviceabteilung-
Sven Wendemuth