Durch KIENAST Schuhhandels gelöste Beschwerde. | 3312 Views | 08.04.2013 | 22:06 Uhr
geschrieben von Meine Bunny

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Verweigerung Rücknahme Schuhe innerhalb 14 Tagen lt. Bon

Bestell-/Kundennummer: Artikel-Nr. 518-184.6, Damen-Pumps

Sehr geehrte Filialleitung,

BILDER
1 reclabox beschwerde de 61817 thumb
3 Bilder

ich habe heute den letzten Tag der 14tätigen Umtausch-Klausel lt. Ihres Kassenbons nutzen wollen.

Heute war ich in Ihrer K&K-Schuh-Center-Filiale in Weilerswist und brachte Ihnen im Original- Karton mit allen Preisschildern und Auszeichnungen versehenen Pumps sowie Kassenzettel in den Laden. Sie verweigerten den Umtausch. Begründung: Ich hätte die Schuhe getragen.

Nach meinem Versuch, Ihnen freundlich zu erläutern, das ich dies nicht getan habe, wie man lt. Bildern sehen kann, verweigerten Sie sehr unfreundlich vor weiteren Kundinnen und einer Ihrer eingeschüchterten Aushilfe an der Kasse weiterhin mein Recht, die Schuhe zurückzunehmen. Selbst auf die Bestätigung der Damen, welche auch sagten, dass man sehen könnte, dass diese Schuhe noch nicht getragen wurden.

Das ist sehr schade und verärgert mich als Stammkundin sehr! Zumal eine Frau "niemals" mit Preis unterm Schuh (diesen Schuhen) rum laufen würde. Bei meinem Gewicht von ca. 100 Kg würde man auch einen Abdruck "im Schuh" erkennen :-) bzw. Ablaufspuren!

SCHLAGWORTE

Das war heute Ihrerseits nicht kundenfreundlich und sollte so nicht mehr vorkommen! Ich habe Ihnen erläutert, dass ich diese Schuhe vorab in Gr. 41 gekauft hatte - diese waren zu groß und wurden mit neuem Bon am 25.3.13 von Ihrer Kollegin in Gr. 40 getauscht, mit der Aussage "na die passen dann". Da ich keine Zeit hatte, nahm ich die Schuhe mit.

Aufgrund beruflicher Gründe etc. konnte ich die Pumps erst heute anprobieren und stellte fest, dass diese Größe viel zu klein ist. Somit kann ich diese Schuhe weder in 41 (zu groß) noch in 40 (zu klein) tragen und wollte diese heute (letzter Umtauschtag lt. Kassenbon) zurückbringen.

-> Nochmals: "Ich habe diese Pumps nicht getragen!"

Vermutlich waren die Sohlen bereits beim Kauf so. Grund: Durch das Anprobieren dieser Schuhe von anderen Damen. Ihr Geschäft liegt an einem sehr großen Parkplatz, welcher an ein Neubaugebiet angrenzt. Hierdurch ist der Fußboden nicht porentief rein und hat hier und da auch kleine Steinchen, welche rein getragen wurden. Haben Sie vielleicht mal daran gedacht?

Ich ärgere mich, dass ich am 25.3.13 nicht auf die Sohle geachtet habe. Lediglich einmal anprobiert habe ich diese Schuhe am heutigen Tag! Nochmal: "Ich bestehe auf mein Recht lt. Bon, dass Sie die Schuhe gegen einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises von € 29,90 zurücknehmen!"

In diesem Sinne, hoffe ich darauf, dass die gute Eigenschaft "Kundenfreundlichkeit" wieder zu Ihnen als Filialleitung und Vorbild Ihrer Angestellten zurückfindet und verbleibe in der Hoffnung auf Ihre Einsicht.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Schuhe zurück gegen € 29,90 Gutschein, wie es mein Recht besagt - besser noch in bar!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2013 | 10:03
Firmen-Antwort von: KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG
Abteilung: Serviceabteilung

Sehr geehrte Frau Bank,

wir bedauern, dass Sie mit unserem Service vor Ort nicht zufrieden waren.

Auf telefonische Nachfrage in unserer Filiale in Weilerswist wurde uns mitgeteilt, dass die Schuhe bei Abgabe am gestrigen Tag bereits deutliche Tragespuren aufwiesen. Dies wurde in Ihrer Gegenwart durch unsere Filialmitarbeiterin vor Ort auch Foto-Dokumentarisch festgehalten. Ebenfalls wurden Ihnen andere Paare dieses Artikels vorgeführte, diese zeigten jedoch keine Tragespuren. Nach Ihrer Aussage ("Parkplatz vor der Tür/Schmutz in der Filiale") hätten jedoch auch diese bereits Spuren aufweisen müssen.

An Hand der von Ihnen mitgeliefereten Lichtbilder ist klar erkennbar, dass bereits die Farbe an den Laufsohlen in den Ballenbereichen deutlichst abgerieben ist. Ferner zeigen auch schon die Absätze auf, dass hier die Farbe stellenweise abgerieben wurde.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Waren, welche keine Mängel aufweisen, nur dann zurücknehmen können, sofern keine Targespurren vorhanden sind. Da die Waren nach einen Umtausch wieder dem Verkauf zugeführt werden ist es dem späteren Käufer nicht zumutbar, dass die Schuhe bereits "genutzt" aussehen bzw. wären nur mit einem Rabatt zu verkaufen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass es sich bei einer Rücknahme von kuranter Ware immer um eine Kulanzentscheidung des Einzelhändler handelt, eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Der Einzelhändler kann daher auch die Rücknahmemodalitäten bestimmen, in diesem Fall: Rücknahme nur bei einwandfreier Ware gegen andere Waren oder einen Gutschein. Eine Barauszahlung hingegen ist generell nicht möglich.

Wir möchten Ihnen jedoch anbieten, dass Sie uns die Ware für eine Überprüfung über eine unserer Filialen in Ihrer Nähe (s. H. www.k-und-k-schuhcenter.de Rubrik Filailfinder) zukommen lassen. Sollten wir feststellen, dass die Schuhe nicht durch Ihr Zutun verunreinigt wurde, werden wir Ihnen gern einen Gutschein ausstellen.

Wir hoffen, dass wir vorerst weiterhelfen konnten und verbleiben,

mit freundlichen Grüßen

Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG

- Leiter Serviceabteilung -

Sven Wendemuth

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


11.04.2013 | 23:30
von Meine Bunny | Regelverstoß melden
Hier mein Kommentar zur Antwort von K&K Schuhcenter in Kurzform (meine direkte Antwort an Herrn Wendemuth passt leider aufgrund der Länge nicht hier in das Feld.) :

1. Die Aussagen aus Weilerswist entsprechen nicht den Tatsachen!
2. Die Schuhe sehen auf dem Bild schlimmer als in natura aus (sonst hätte ich doch keine Beschwerde geschickt.)
3. Es ist eine Frechheit meine Aussagen in FRAGE zu stellen. wer ist hier die geschädigte Person?
4. Die Schuhe wurden Mittwoch zu Prüfzwecken in Weilerswist (bei einer netten - Montag nicht anwesenden Person - abgegeben u. zu Prüfzwecken an Hr. Wendemuth abgegeben.

Wir werden sehen.

Ich als Kundin bin einfach nur enttäuscht und warte jetzt ab. was die Verleumnungen betrifft. mal sehen, ob ich hier etwas einleite oder auf sich beruhen lasse.

12.04.2013 | 00:00
von Meine Bunny | Regelverstoß melden
PS. ich als geschädigte Person. hatte im Prinzip die oben stehende Mail mit "weiteren Zeilen" in meinem privatem E-Mail-Account zzgl. meiner Aussage an K&K dass mich das noch mehr verärgert hatte, da ich mit dem Rad gefahren bin. 20 km umsonst! :

Zitat aus der Mail von Herrn Wendemuth:

"Wir erachten auch Ihre Aussage hinsichtlich der An- und Abreise als sehr Fragwürdig an. Gegenüber unserem Verkaufspersonal deuteten Sie an, dass Sie mit dem Wagen gekommen sind und die Schuhe sicherheitshalber nochmalig kurz zuvor auf dem Parkplatz getestet hatten. "

FAZIT meinerseits:
VERLEUMLUNG UND ECHT KRASS MEINE AUSSAGE FRAGWÜRDIG ANZUSEHEN! Oder?

12.04.2013 | 12:13
von Kienast Schuhhandels. GmbH Co.... | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben heute die Schuhe von Frau Bank erhalten.

Wir möchten uns an dieser Stelle für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen. Die von Frau Bank eingesendetetn Schuhe zeigen keinerlei Gebrauchsspuren auf, aus diesem Grund hätte bereits ein Umtausch in unserer Filiale gegen einen anderen Artiekl oder einen Gutschein vorgenommen werden müssen.

Wir werden Frau Bank daher in den kommenden Tagen einen Gutschein über den Kaufpreis zukommen lassen. Wir haben diesen auf Grund der doch sehr unglücklichen verlaufenden Gesamtsitution um 10,00 € auf insgesamt 39,99 € erhöht und hoffen, hiermit im Sinne der Kundin gehandelt zu haben.

Wir verbleiben,

mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandles. GmbH Co. KG
-Leiter Serviceabteilung-
Sven Wendemuth

22.04.2013 | 18:34
von Lieschen Freitag | Regelverstoß melden
Ist ja nochmal alles gut gegangen, aber ja sowas hab ich auch schonmal erlebt hab es ber aufgegeben da eine bekannte von mir, mir schließlich das paar Schuhe abkaufte

07.05.2013 | 15:45
von Meine Bunny gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist gelöst, durch den Erhalt des Gutscheines zzgl. 10,--.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!