Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 1030 Views | 25.10.2013 | 21:15 Uhr
geschrieben von Erhard Alex

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

72 % höhere Preisforderung als bei Neukunden (ohne Bonus)

Bestell-/Kundennummer: 14137432

· Mitteilung vom 15.01.2013 zur Gaspreisanpassung durch gas.de ab 01.03.2013 mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht innerhalb 6 Wochen (bis 28.02.2013).

SCHLAGWORTE

· Innerhalb des Kündigungszeitraums Auftrag an neuen Gaslieferanten über verivox am 08.02.2013. Am 12.02.2013 erhielt ich eine e-mail vom neuen Gaslieferanten, dass die Kündigung erfolgt war aber von gas.de nicht angenommen wurde. gas.de bemängelte, dass der neue Gaslieferant den 05.03.2013 als Kündigungstermin genannt hatte. Leider war diese e-mail im Spamordner gelandet, sodass ich sie erst im April las.

· Jahresverbrauchsrechnung vom 11.03.2013 mit der Anforderung neuer erhöhter Abschlagsbeträge durch gas.de.

o Ich teilte gas.de daraufhin am 14.04.2013 meinen Widerspruch mit (Einschreiben – Rückschein) und dass ich die Preiserhöhung in der Rechnung vom 11.03.2013 für ungerechtfertigt halte, da sich der angeforderte mögliche neue Abschlag nicht im Rahmen der Billigkeit bewegt. Ich bezweifelte, dass die Preiserhöhung nach “ billigem Ermessen“ zustande gekommen ist und verlangte eine Offenlegung der Kalkulation anhand konkreter Unterlagen und Berechnungen. Ich verlangte als Laie auf diesem Gebiet eine verständliche und nachvollziehbare Erklärung, wie es zu dieser Preiserhöhung kommen konnte und wie diese zu rechtfertigen ist, incl. Kopien der für die Preisberechnung relevanten Dokumente.

o Der angekündigte neue Abschlagsbetrag lag sagenhafte 72 % über dem Gaspreis für einen Neukunden.

· Unter Vorbehalt zahlte ich für März, April, Mai die geringeren alten Abschlagsbeträge verbunden mit der o. g. Forderung, die von gas.de abgelehnt wurde. gas.de geht nicht auf die angeforderten Unterlagen ein und ignoriert meine Forderung.

· Vertragskündigung am 27.06.2013 zum 10.07.2013 durch gas.de und Schlussrechnung am 22.07.2013

· Mein Widerspruch gegen die Schlussrechnung am 26.07.2013. Ich erkläre gleichzeitig meine Bereitschaft den Gaspreis zu zahlen, der zum Zeitpunkt 15.01.2013 (Mitteilung Gaspreisanpassung) ohne Neukundenbonus angegeben war und forderte den zuviel gezahlten Betrag zurück. Gleichzeitige erneute Anforderung der Unterlagen zur Preiserhöhung und Preisberechnung. gas.de geht nicht auf die angeforderten Unterlagen ein und ignoriert meine Forderung.

· Ablehnung meines Widerspruchs durch gas.de am 31.07.2013, Mahnung von gas.de am 15.08.2013 auf der um 72 % überhöhten Preisbasis.

· Meine Mahnung an gas.de am 19.08.2013 mit der Forderung der Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages. Gleichzeitige erneute Anforderung der Unterlagen zur Preiserhöhung und Preisberechnung. gas.de geht nicht auf die angeforderten Unterlagen ein und ignoriert meine Forderung. Ich verwies gleichzeitig auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2013 zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in Sonderkundenverträgen

· Mitteilung von gas.de am 21.08.2013, die eigenen Preisanpassungsklauseln seien davon nicht betroffen und erneute Mahnung zum Restbetrag aus der Schlussrechnung vom 22.07.2013.

· Das Inkassounternehmen Creditreform meldet sich erstmalig am 30.08.2013 und an mehreren weiteren Terminen im Auftrag von gas.de um die sogenannte Restforderung + Gebühren einzutreiben.

· Creditreform legt zuerst keine Vollmacht vor, auf meine Anforderung eine Kopie und weigert sich anschließend eine Originalvollmacht vorzulegen. Von der Firma gas.de wird eine mir völlig unbekannte Adresse angegeben.

Ich teile Creditreform am 16.10.2013 mit, dass es sich um ein streitiges Verfahren handelt, ein Inkassounternehmen also garnicht tätig werden darf und forderte Creditreform auf von weiteren Aktionen in dieser Angelegenheit abzusehen. Außerdem verlangte ich die unverzügliche Löschung aller in diesem Zusammenhang übermittelten Daten an andere Unternehmen und meine unverzügliche und detaillierte Benachrichtigung darüber. Bis jetzt keine Reaktion.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Erstattung meines überzahlten Betrages oder Offenlegung der Preiskalkulation


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2013 | 14:55
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Alex,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern möchten wir Ihr Anliegen mit Ihnen zusammen klären. Hierzu werden wir uns noch heute mit Ihnen in Kontakt setzen.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.11.2013 | 22:06
von Erhard Alex gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist gelöst, wir haben uns geeinigt.




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