2815 Views | 12.11.2013 | 21:50 Uhr
geschrieben von Sascha Geilen

Müller Großhandels Ltd. & Co. KG (Ulm–Jungingen)

Drogerie Müller missachtet deutsche Gesetze, unfreundlich!

Am 29.10. wurde in Ihrer Filiale in Koblenz von mir eine PS3 gekauft, die wie sich herausstellte defekt ist (Laufwerkfehler, es werden keine CDs erkannt).

SCHLAGWORTE

Laut deutschem Recht (BGB §439) natürlich kein Problem denkt man sich als Kunde Ihres Unternehmens (von dem ich bisher eigentlich nur positives sagen konnte, deshalb auch der Kauf bei Ihnen). Somit machte ich mich am 02.11. auf den Weg zu Ihrer Filiale um das defekte Gerät gegen ein funktionierendes zu tauschen. Was sich dann abspielte habe ich wirklich als Kunde noch nie erlebt. Ihr Mitarbeiter in der Abteilung wurde dermaßen unfreundlich als ich nur Playstation und defekt erwähnte, er wollte mich quasi direkt schon aus dem Laden werfen mit dem Kommentar "wir machen garnix".

Nachdem ich Ihren Mitarbeiter gebeten habe mit der Vorgesetzten zu sprechen kam alsbald auch Herr Seiler um die Ecke um mir mit einem hämischen Grisen zu vermitteln das ich mich doch bitte an Sony wenden soll, was natürlich komplett falsch ist um nochmal auf das BGB zurück zu kommen. Desweiteren wurde argumentiert man könnte die Playstation manipulieren, er könnte ja garnichts nachprüfen, haarstreubend!

Ich verwies mehrmals auf die Rechtslage doch mir wurde sowohl Austausch, als auch Reparatur einer vor wenigen Tagen in Ihren Geschäft gekauften Playstation verweigert. Ohne Begründung! "Ist halt so". Zum Schluss habe ich noch ein Aufkleber auf die Verpackung geklebt bekommen mit der Telefonnummer von Sony, geht man so bei Ihnen mit Kunden um?

Da Herr Seiler mir vor Zeugen sowohl Reparatur als auch Austausch verweigert hat habe ich nun das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten, was ich bei solch einem Service liebend gerne machen würde!

Also, ich bezahle 300€ für ein defektes Gerät und werde dann so behandelt? Ich soll also jetzt wochenlang auf eine Reparatur bei Sony warten? Deutsche Gesetze werden bei Ihnen einfach so missachtet?

So funktioniert es einfach nicht, man kann sich nicht so einfach über deutsches Recht stellen, muss man Ihr Unternehmen wirklich verklagen um an sein Recht zu kommen? Eine Sauerei ist sowas.

Ich fordere Ihr Unternehmen hiermit auf mir das defekte Gerät am Montag gegen eine funktionsfähige zu tauschen und mir die Kosten für die Aufwendungen für das Aufsuchen Ihres Geschäftes zu erstatten. Sollte Ihnen dies nicht möglich möchte ich vom Kaufvertrag zurück treten und mir das Gerät lieber in einem kompettenten Geschäft kaufen wo ich als Kunde noch Service erwarten kann.

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Meine Forderung an Müller Großhandels Ltd. & Co. KG: Tausch der Playstation gegen eine funktionsfähige oder Rücktritt vom Kaufvertrag


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


13.11.2013 | 11:01
von Sascha Geilen | Regelverstoß melden
Ihren überflüssigen Kommentar hätten Sie sich auch sparen können. Meine Forderungen habe ich ja bereits ohne erfolg persönlich an Müller gerichtet.

Des weiteren habe ich diese Beschwerde vor über 1 Woche geschrieben, jetzt bringt das ganze hier auch nicht mehr viel da ich das Gerät eigenständig eingeschickt habe.

Ich weis nur welchen Laden ich in Zukunft meiden werde!



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