Durch Unitymedia BW gelöste Beschwerde. | 466 Views | 31.12.2013 | 17:36 Uhr
geschrieben von Klaus Köchert

Unitymedia BW GmbH (Bochum)

Sollbelastung ohne Verrechnung von Guthaben

Bestell-/Kundennummer: 1420453021

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Notiz zu Telefonat mit Unitymedia/Kundenservice (Frau Margarete Goldberg) am 30.12.2013 gegen 10:30 Uhr:

  1. Reklamation wegen Abbuchung des Betrages von 125,80 € von meinem Bankkonto am 30.12.2013, obwohl dem doch eine Gutschrift – in gleicher Rechnung! – von 80,00 € dem gegenübersteht.
  2. Erst bei dieser Gelegenheit entdeckt, dass in dieser Rechnung, bei der der „zu zahlende Betrag“ mit 45,30 € (dick markiert) angegeben ist, dort in normalen (unscheinbaren) Lettern im Absatz darunter steht, dieser Betrag (125,80 €) werde gegen Monatsende vom Konto abgebucht.Wenn man eine Auszahlung wolle, solle man dies der Kundenberatung telefonisch mittteilen.
  3. Genau dieses tat ich: Ich forderte die Auszahlung der Gutschrift, mit dem Hinweis, es sei ja wohl nicht gerecht, dem Kunden eine Sollforderung sofort zu belasten, während die Auszahlung des Guthabens auf ungewisse Zeit verzögert würde, - dafür gebe es keinen sachgerechten Grund, erhielt aber dennoch zur Antwort (nach Rücksprache Frau Goldbergs mit ihren Vorgesetzten), diese Auszahlung werde erst in 4 – 6 Wochen erfolgen können.
  4. Auf meinen Einwand, die Rechnung, die dies ankündigte, sei

    a) erstens fehlerhaft insofern, als sie dies nur nachträglich auf der Seite in unscheinbaren Lettern kundtue, während „der zu zahlende Betrag“ (vorher) dick hervorgehoben sei, was ja wohl eher dazu führe, dass man – bei flüchtiger Betrachtung – die hervorgehobene Zahl (missverständlich) als endgültig betrachten müsse (was wohl auch so beabsichtigt gewesen sei), und den nachfolgenden Absatz übersehe,
    b) zweitens die Zurückhaltung einer Gutschrift während 6 – 8 Wochen (ab dem Rechnungsdatum bis zur vorgesehenen Auszahlung aufs Kundenkonto) zumindest sehr zweifelhaft, wenn nicht gar rechtswidrig sei (der Gegeneinwand, eine Überweisung könne bei Banken schon mal länger dauern, war daher eher eine Frechheit) -
    erhielt ich nur bedauernde Hinhaltungen und nichtssagende Einwände (siehe oben).

  5. Zum Schluss kündigte ich an, mit der Sache zu meinem Rechtsanwalt gehen zu wollen.
  6. An diesem Tag (nach Rückkehr von Erledigungen in der Stadt, gegen 15:00 Uhr) stellte ich beim Versuch, am PC ins Internet zu kommen fest, dass der Zugang lange Zeit unterbrochen war. Erst nach mehrfachen Versuchen (unter Trennung des Anschlusses und Neustart des Routers etc.) kam der Zugang wieder zustande. – Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
  7. Sicher ist, dass kein Kunde, auch nicht der eines großen, internationalen Konzerns der Willkür von dessen Mitarbeitern ausgeliefert sein darf. Dies umso mehr, wenn dort konkurrenzlos ein sog. Dreieranschluss (Internet, Telefon und TV) aus einer Hand angeboten wird und die Kunden somit in eine gewisse Abhängigkeit zu dem Unternehmen gebracht werden; dem muss dann eine umso größere Sorgfalt um Umgang mit Kunden gegenüberstehen, das erscheint mir als selbstverständlich und dort, wo nicht eingehalten, als unbedingt juristisch bindend einzufordern!
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Die Bilanzbeschönigung zum Jahresende seitens des Unternehmens kann sicherlich nicht ein solches Vorgehen zu Lasten der Kunden rechtfertigen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.01.2014 | 11:21
von Klaus Köchert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute Unitymedia über meine Beschwerde bei ReclaBox informiert, eine Reaktion wird daher (wenn überhaupt) erst in den nächsten Tagen erfolgen können.


02.01.2014 | 16:47
von Klaus Köchert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute zufriedenstellend gelöst durch Überwesiung des Guthabenbetrags auf mein Bankkonto. Ich bedanke mich für die Unterstützung von dem (denen), den (die) es angeht!




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