3765 Views | 26.02.2014 | 09:20 Uhr
geschrieben von Ein  Kunde

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Leergutannahme verweigert

Keine Pflicht zur Rücknahme von Mehrweg-Leergut bei Netto?

Ich war vor kurzem mit meiner Lebensgefährtin auf Fehmarn Urlaub machen. Wir kauften so ziemlich alles bei Netto ein.

SCHLAGWORTE


Vorweg: Ich bin selber im Dienstleistungsgewerbe tätig und weiß, dass diese Arbeit einem viel abverlangt, aber was ich dort auf Fehmarn erlebt habe, war an Unfreundlichkeit kaum zu übertreffen.

Ich habe mir dort eine Kiste Becks gekauft. Diese Kiste wurde dann kurz vor Urlaubsende auch mal leer und ich wollte sie auch bei Netto zurückgeben.

Nach mehrmaligen Versuchen, die Kiste in den unteren Teil des Leergutautomaten einzulegen, scheiterte ich jedes mal mit der Aussage, der Kasten gehöre nicht zum Sortiment, seitens des Leergutautomaten. Ich betätigte also die Klingel, die sich neben dem Automaten befand. Nach einer gefühlten Ewigkeit kam dann auch tatsächlich jemand und fragte, wo das Problem sei. Der Herr im blauen Hemd behauptete, ich solle die Kiste rein legen und nicht rein werfen. Mit Verlaub: Ich habe sie ganz normal reingelegt. Das war aber nicht das einzige, was mir schon suspekt vorgekommnen ist, der Herr im blauen Hemd ist danach auch sofort wieder verschwunden. Ich klingelte erneut, aber diesmal erschien niemand.

Nach 5 Minuten habe ich leicht genervt aufgegeben und bin mit dem Kasten dann zum nächstgelegenen Getränkemarkt gefahren, wo man mir dann freundlich weiter half.

In unserem Gewerbe wäre man für diese wahrliche Leistung an Unfreundlichkeit sofort abgemahnt worden. Eine Nachschulung im Umgang mit Kunden wäre für diesen Herren ratsam!

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Eine Nachschulung in Sachen Kundenfreundlichkeit


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Kommentare und Trackbacks (33)


26.02.2014 | 13:10
von Max Payne | Regelverstoß melden
Herr Schmidt Ihr Kommentar erweist sich als nicht geistreich.

26.02.2014 | 15:28
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Es gibt keine gesetzliche Rücknahnepflicht für Mehrweg, auch nicht dann wenn Sie die Kiste dort gekauft haben. Aber da Sie ja betonen das Sie alles bei Netto kaufen soll wohl Ihren "Stellenwert" hervorheben? Abmahnen? Rausschmeißen!

26.02.2014 | 15:50
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Es gibt KEINE Rücknahnepflicht für Mehrweg. Die Verpackungsverordnung regelt die Rücknahnepflicht für Einweg

26.02.2014 | 16:08
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Muss Sie, auch wenn ich Ihre Beiträge sehr gerne lese, weiter enttäuschen; ) Auch dort steht das keine Pflicht ist Mehrweg zurück zu nehmen. Der Händler nimmt es in der Regel zurück, müssen, darauf meine Bemerkung, tut er es dennoch nicht.

26.02.2014 | 21:02
von Phönix | Regelverstoß melden
Hallo,

natürlich muss das Geschäft, welches die Pfandflaschen verkauft hat, diese auch zurück nehmen - siehe Kommentar. Man sollte nur den Bon aufbewahren!

Kassenbon als Beweismittel
Die Pfandhöhe und die Erstattungsmoda­litä­ten für Mehrweg-Flaschen sind zivil­rechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass ein Händler, bei dem ein Pfand z. B. für eine Flasche hinterlegt wurde, bei der Rück­gabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. In Zweifelsfällen steht Verbrauchern der Kassenbon als Beweismittel zur Ver­fügung, wenn der Händler das Pfand nicht herausgeben will.

26.02.2014 | 21:21
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
DEN Präzedenzfall, wenn er denn zustande kommen sollte irgendwann, möchte ich sehen; )
Es geht hier nicht ums interpretieren, sondern um das, was im Gesetz steht und da ist nicht die Rede von einem muss. Wie gesagt, es geht ums Gesetz und nicht was eine Verbraucherzentrale im Internet "interpretiert" oder "anlehnt".

26.02.2014 | 21:47
von Max Payne | Regelverstoß melden
 spider monkey 35479 73 26.02.2014 | 21:16

"Phönix, also interpretieren Sie den Link so wie ich.

Es gibt eine Rücknahmepflicht. "

Es geht hier nicht um das Interpretieren. Hier gehts um gesetzliche Tatsachen. Und für die Leute die diesen Beruf des Kaufmannes (oder Frau) erlernt haben wird das sogar wärend des Berufsschulunterrichtes besprochen. Mehrwegpfand hat keine Rücknahmepflicht!

26.02.2014 | 22:45
von Phönix | Regelverstoß melden
Oh Gott, wie oft denn noch:

Das Pfand erstattet also nur der Verkäufer, der die Flaschen zum Verkauf anbietet. Um Probleme bei der Pfandrückgabe zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Kassenbon aufzubewahren.

Das ist Gesetz!

Wie kommt ansonsten der Verkäufer dazu Pfand zu verlangen und was soll Käufer mit den Flaschen anfangen, wenn noch nicht einmal der Verkäufer diese zurück nimmt - Flaschenpost spielen?

Sehr interessant, wie hier mit Recht umgegangen wird.

27.02.2014 | 09:15
von Max Payne | Regelverstoß melden
Viel interessanter ist, das oben geposteter Link gänzlich ignoriert und von den Gutmenschen hier mit Worten zurecht gebogen wird.

Nehmen wir einmal folgendes Beispiel für die weniger hellen Köpfe hier:

Discounter A: bietet nur 0,33 l Flaschen an, folgende sind auch nur in den Leergutautomaten eingepflegt.

Kunde xyz kauft Kiste 20x0,5 l Bier bei Discounter B:

Will diesen jetzt bei Discounter A zurückbringen.

Dämmerts jetzt warum keine Rücknahmepflicht besteht?

Einwegpfand ist einheitlich, da gibt es keine Unterschiede wie beim Mehrwegpfand mit Longneck, Bügel oder weiss der geier was für Flaschen.

Und ja sehr geehrter Herr 35479 73, für sie geht es wahrscheinlich NUR ums Interpretieren.

27.02.2014 | 10:00
von Max Payne | Regelverstoß melden
Es war ein Fehler zu erwarten das ein Nicht-Kaufmann das verstehen würde.

27.02.2014 | 18:05
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey Max Payne - dem kann ich nur zustimmen. Sie als Nicht-Kaufmann haben es nicht verstanden. Es geht hier tatsächlich nur um Discounter A und
n i c h t um B.

Ich erkläre Ihnen auch gerne die Eigenschaften eines Vertrages: Leistung und Gegenleistung! Discounter A hat Pfandgeld erhalten - Leistung vom Kunden, Discounter A muss Flaschen zurück nehmen - Gegenleistung vom Discounter (A).

Wenn Sie das jetzt immer noch nicht verstanden haben, dann kann man Ihnen nicht helfen. Sollten Sie etwa tatsächlich auch noch Kaufmann sein? Das wäre ja schrecklich! Soviel Unwissenheit gepaart mit Rechthaberei. Sie sollten dringend umschulen.

27.02.2014 | 19:16
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Woran erkennt denn der Verkäufer das die, Kiste Bier wirklich von ihm ist. Wenn wir von einem zivilrechtlichen Vertrag reden. Der Kunde kauft je eine Kiste Bier in verschiedenen Märkten und gibt sie dann entgegen gesetzt ab, was ist dann? Dann hat er ja nicht DIE Kiste dort abgegeben für die er Pfand bezahlt hat.
Phönix & 35479 73, meine Ausführungen sind ernst gemeint. Und bitte lesen Sie beide den Text zweimal, der ist undeutlich geschrieben; ) es ist nicht so das ich Ihren Ausführungen nicht folgen kann/möchte. Ich halte die Rechtslage dennoch für "wagemutig"

27.02.2014 | 19:23
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ja, soweit kann ich ja folgen, ist ja nicht so das ich mich mit Euren Äußerungen nicht auseinander gesetzt hätte. Was man dann nicht noch alles erfährt. Nur wie beweist der Käufer das es genau DIE Kiste ist die er gekauft hat und jetzt zurück geben möchte. Reicht wirklich der Kassenbon? Denn da ist ja nur der Artikel aufgeführt. Sie wissen, was ich meine, ja?

27.02.2014 | 19:29
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Und ausgetrunken? : D
Wie Sie schon sagten, ist ja nicht unsere Bierkiste; )

27.02.2014 | 19:43
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Richtig, außerdem sind die Mitarbeiter dort alle unverschämt weil sie fragen warum man einen Artikel zurück bringt. Ubd dann noch einen Cent zuverlangen, Frechheit sowas. Ich werde das in meinem Freundes und Bekanntenkreis erzählen, da geht dann keiner mehr hin.

27.02.2014 | 19:51
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Wie ich solche Leute liebe, genauso, wie den BF hier, in echt sind diese Situationen immer ganz anders. Wir führen bei "Konflikten" die Gespräche mittlerweile mit zwei Mitarbeitern. Es ist sonderbar wie Menschen versuchen wahre Geschichten in Lügen umzuwandeln.
Oder, wie hier auch gut zu lesen, Leute versuchen Rechte haben zu wollen die an den Haaren herbei gezogen sind.
Da ist der König wieder! Das in einer Demokratie. hmmmm also nicht der Osten, : D

27.02.2014 | 22:08
von Max Payne | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Phönix,

es ist als wolle ich nem Hund sprechen beibringen. Es amüsiert mich ungemein das sie es schaffen Dinge von Wiki und Google zu kopieren und hier als Ihr Wissen auszugeben.
Ich habe diesen Beruf tatsächlich gelernt und jetzt kommts. ich weiß wovon ich rede.

Und jetzt nochmal für die, die ihr oberstübchen nicht angeknipst haben:
Die Geschichte mit Discounter A und B awr lediglich ein Beispiel zu veranschaulichung der Tatsache. Wer lesen (und denken) kann ist klar im Vorteil.

Verschonen sie mich bitte mit weiteren unwissenden Kommentaren Ihrerseits, da sie mit Verlaub: Absolut Unwissend sind. Hauptsache ne Meinung äußern.

An den Rest: Ich finde persönlich die Diffamierung von Deutschen, die im östlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen sind unangebracht.

27.02.2014 | 22:15
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
 spider monkey Max Payne
Die Diffamierung seitens der Mitbürger die in der ehemaligen DDR geboren oder/und aufgewachsen sind ging ganz alleine von Herrn Voigt, jetzt Herr V., aus da er, augenscheinlich, sich durch Mitarbeiter der Firma ALDI gedemütigt fühlte. Da er ebenfalls nicht erkennen wollte das seine Beschwerde unangebracht ist, Schnitt er erst das Wort ab und löschte dann Kommentare.
Sollte Ich Sie nun in Ihrem Stolz verletzt haben so entschuldige Ich mich zutiefst: D

27.02.2014 | 22:19
von Max Payne | Regelverstoß melden
Herr Taylor,

wir wissen beide wie das zu verstehen war; )

27.02.2014 | 22:20
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Kann ich mir sehr gut vorstellen  spider monkey Max Payne: D

27.02.2014 | 22:24
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr Payne,

Sie liegen jetzt schon wieder daneben (das scheint Ihr Schicksal zu sein :-(). Sie kommunizieren nicht mit Herrn Phönix sondern mit Frau Phönix.

Ich bin mir sicher, dass Sie nichts kopieren sondern dem nächsten Kommentar eine gesetzliche Grundlage Ihres Wissens beifügen.

Ach ja, überheblich sind meiner Meinung nach Menschen, die keine Ahnung haben und auf Konfrontation setzen. Beweisen Sie doch ggf. das Gegenteil.

Herzliche Grüße (ich bin höchst amüsiert),
Phönix

27.02.2014 | 22:33
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
 spider monkey Phönix, jetzt gehen Sie auf Konfrontation und provozieren. Also halten Sie das nicht anderen Personen vor wenn Sie nicht besser sind. Ja, beim Kauf von Mehrwegware entsteht ein Kauf auf zivilrechtlicher Ebene. Wie oft erwähnt wäre zur Rückgabe ein Beleg über den Kauf sehr sinnvoll. Nun erklären Sie mir aber dann bitte wie der Käufer dem Verkäufer nachweisen kann das es genau DIE Kiste ist die er jetzt zurück geben möchte eben solche ist die er durch Abgabe des Pfandes "geliehen" hat?

27.02.2014 | 22:51
von Max Payne | Regelverstoß melden
Nein, ich brauche nichts kopieren Frau Phönix, da meine Aussagen auf fundiertem und in meiner beruflichen Ausbildung erworbenen Wissen basieren. Herr Taylor hat Recht, nur wenn es so sein sollte das der Käufer Zweifelsfrei nachweisen kann, dass die Kiste von dem jeweiligen Laden ist, dann würde das was anderes sein. Aber wie in diesem Fall hier ist eine Becks Kiste eine Becks Kiste.

Es herrscht keine Rücknahmepflicht für alle üblichen Mehrwegpfand-Abgaben.

27.02.2014 | 23:02
von Max Payne | Regelverstoß melden
Das es eine Stänkerei ist, sei jetzt mal dahingestellt.

Wenigstens schmeiße ich nicht mit gefährlichem Halbwissen um mich.
Aber sie beide, passen wunderbar in das Bild des perfekten Kunden.
Keine Ahnung haben,
alles wollen,
und wenn nichts hilft halt beschweren, die anderen sind schuld.

Wenn sie beide schon nicht akzeptieren können das ich Recht habe, nicht weil ich Recht haben will, dann doch eher das es tatsächlich Menschen gibt die diesen Beruf gelernt haben und wissen wovon sie reden.

27.02.2014 | 23:08
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
So ich klinke mich hier aus, solange mir keiner derer, die behaupten es gäbe eine gesetzlich Rücknahmepflicht für Mehrwegware, dies anhand einer Rechtsprechung, welche von einem deutschen, Gericht gesprochen wurde, liefert bleibe ich auf meinen Standpunkt. Keine Rücknahnepflicht!
Rechtsprechung im Sinne von Mehrweg und nicht ziviler Vertrag

27.02.2014 | 23:21
von Max Payne | Regelverstoß melden
Es ist wie Herr Taylor sagt,
auch hier ist für mich schluss, da meine Mission, die Dummheit aus den unwissenden auszutreiben offentsichtlich gescheitert ist.

28.02.2014 | 13:29
von Renate Augustin | Regelverstoß melden
Man kann Beschwerden aufmachen wo und wann man will,3547973 schafft es überall mit seinen Kommentaren das Niveau auf Null zu senken bzw. dafür zu sorgen das die meisten Beschwerdeführer entnervt die Kommentarfunktion einstellen.
Respekt.
Man sollte diesem Herrn einmal einen Riegel vorschieben.
Kann wohl kaum im Interesse von ReclaBox sein das man sich mit solch einem Unruhestifter abgeben muss.

28.02.2014 | 15:36
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor

Merken Sie überhaupt was für einen Quatsch Sie erzählen:

Woran erkennt denn der Verkäufer das die, Kiste Bier wirklich von ihm ist. Wenn wir von einem zivilrechtlichen Vertrag reden. Der Kunde kauft je eine Kiste Bier in verschiedenen Märkten und gibt sie dann entgegen gesetzt ab, was ist dann? Dann hat er ja nicht DIE Kiste dort abgegeben für die er Pfand bezahlt hat.

Was machen Sie denn mit z. B. bei einem Markenschuh, wenn der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch nicht erfüllen will, weil er - trotz Vorlage der Rechnung - behauptet, der Schuh sei gar nicht von ihm.

Ich will Sie wirklich nicht provozieren oder beleidigen, aber die hellste Kerze auf der Torte sind Sie nicht gerade. Sie dürfen das auch gerne der Redaktion melden.

Ich bin dann weg - weil hier ist Hopfen und Malz verloren.

02.03.2014 | 10:48
von Phönix | Regelverstoß melden
Ich muss doch noch etwas für die Verfechter der "Händler muss nicht zurück nehmen" Meinung nachschieben:

www.ekritik.de/html/deutsches_recht__das_mehrwegpf.html

Mehr gibt es dazu aber nun wirklich nicht zu sagen! Bitte richtig lesen (zumindest wer dazu in der Lage ist :-))

03.03.2014 | 12:46
von Max Payne | Regelverstoß melden
Sie schreiben es doch Phönix, vielleicht sollten sie den Text einmal genauer lesen, ganz am Ende sogar für nicht so helle Birnen am Kronleuchter:

Kurz und knapp:

rein juristisch besteht nur hinsichtlich der Individualflaschen ein Rücknahmeanspruch gegen den Hersteller

Einheitsflaschen müssten nicht zurück genommen werden, mit entsprechenden juristischen Folgen

Eine Pflicht zur Rücknahme des Getränkeguts besteht nur gegen den Verkäufer, bei dem die Flasche erworben wurde, da diese das Pfand erhalten hat

03.03.2014 | 16:54
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey Max Payne

Ich freue mich sehr, dass auch Sie, nicht so helle Birne am Kronleuchter, es jetzt begriffen haben.

03.03.2014 | 23:41
von Max Payne | Regelverstoß melden
Kurzum: Es macht bei Ihnen einfach keinen Sinn (zumindest sehe ich keinen). Wenn sie wirklich so gut bescheid wüssten wie Sie vorgeben, füttern sie Ihr Wissen bitte nicht nur mit Google.

Es kommt bei uns im Gewerbe sehr selten vor, das Kunden nachgeben, wozu Sie ganz offentsichtlich gehören.

Der von Ihnen und von mir zuletzt zitierte gepostete Link, beinhlatet eine eindeutige Aussage. Sie verstehen diese nicht.

Aber anscheinend haben sie keine anderen Hobbys als mit gefährlichem Halbwissen zu lamentieren.

03.03.2014 | 23:41
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


19.03.2014 | 09:21
von Ein  Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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