Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 600 Views | 03.07.2014 | 14:31 Uhr
geschrieben von A. Pohland

Jochen Schweizer GmbH (München)

Wertgutschein verfallen

Bestell-/Kundennummer: Wertgutschein A5GUSVFE8L5PI2HM

Es geht um einen Wertgutschein der Jochen Schweizer GmbH, der eingetauscht wurde gegen einen Geschenk-Gutschein, der aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden konnte und eine Gültigkeit von einem Jahr hatte. Bei dem telefonisch eingeleiteten Tausch der Gutscheine, der sehr freundlich und problemlos (aber schon mit einer Umtauschpauschale in Höhe von 15 €) durchgeführt wurde, hieß es, dass der (neue) Wertgutschein eine Gültigkeit von drei Jahren hat.

SCHLAGWORTE

Gutscheine sind grundsätzlich für viele Anlässe eine tolle Idee, nur leider geraten sie manchmal in Vergessenheit. Zwischendurch hatte ich schon ein paar Mal in den verschiedenen Erlebnissen geschmökert, aber nie so das Passende gefunden und dann das Ganze immer aufgeschoben. Ich hab ja noch ein bisschen Zeit - bis Ende des Jahres, dachte ich. Als ich den Gutschein vor kurzem rauskramte, um ihn online einzulösen, funktionierte nichts. Bei der Kundenhotline erhielt ich die Auskunft, dass die drei Jahre bereits ab Kauf des ersten Gutscheins gezählt wurden (Erinnerung: dieser erste Gutschein wurde mit einjähriger Gültigkeit verkauft!). Der weitere Verlauf des Gesprächs war relativ frustrierend und ergebnislos. Auch die schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Service-Team von Jochen Schweizer brachte mich nicht wirklich weiter. Es gab ein paar formale Textbausteine…

Solange was an den Mann/die Frau gebracht werden kann, läuft das freundlich und problemlos ab. Tatsächliche Servicequalitäten und Kundenfreundlichkeit werden jedoch erst bei den kleinen und großen Schwierigkeiten/Widrigkeiten des Lebens sichtbar. Zu solchen Qualitäten gehört sicher nicht, dass ohne jede Gegenleistung Gelder einbehalten werden (immerhin knapp 200 €) und man für den Kunden nur ein salopp-freches "Schade, Pech gehabt! " - übrig hat.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Ich erwarte eine Rückerstattung des Gutscheinwertes (abzgl. des entgangenen Gewinns).


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.07.2014 | 10:33
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Hallo A. Pohland,

bitte geben Sie uns die Möglichkeit den Fall nochmals aufzurollen und senden Sie mir hierzu eine E-Mail an feedback spider monkey jochen-schweizer.de. Bitte fügen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse inkl. Telefonnummer und Ihre Gutschein-Codes bei. Ich kläre den Vorgang und melde mich dann asap bei Ihnen.

In der Regel sind unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.

Viele Grüße von

Dennis aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.07.2014 | 21:08
von A. Pohland gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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