Dirk Rossmann GmbH (dortmund)
Kind darf nicht zur Toilette
Am 24 August in der Filiale in Dortmund Asseln.
Der Filalleiter verwehrt einem kleinen Mädchen mit Ihrer Mutter das Recht auf den Toiletten Gang, weil es keine Kunden Toilette gibt.
Da dort keine offenen Lebensmittel verkauft werden und ein Gesundheitszeugnis kein Muss ist könnte das kleine Mädchen zur Toilette gehen dürfen.
Bei Rossmann nicht! Wegen den Lagerräumen. Angeblich. Unmögliches Verhalten nicht flexibel sondern Kundenfeindlich. Der Filalleiter hat nichts an Eigenständiger Entscheidung, sondern plapperte nur das dürfen wir nicht.
19.04.2016 | 11:09
Abteilung: Kundenservice
Hallo Frau Marci,
wir bedauern den entstandenen Ärger, teilen Ihnen jedoch mit, dass eine gesetzliche Verpflichtung, unseren Kunden eine Toilette zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Seitens des Gesundheitsamtes dürfen Personaltoiletten von Kunden aus hygienischen Gründen nicht benutzt werden. In absoluten Ausnahmefällen, über die die einzelnen Mitarbeiter frei entscheiden dürfen, gestatten wir die Nutzung, allerdings besteht darauf kein Anspruch.
Da sich die Toiletten in den Personalräumen befinden, die in den meisten Fällen nur durch unsere Lagerräume zu erreichen sind und sich weiterhin dort auch das Büro befindet, muss einer der Angestellten als Begleitung mitgehen und vor der Toilette warten. Neben dem gesundheitlichen Schutz hat auch die Sicherheit unserer Mitarbeiter oberste Priorität. Im Falle eines Überfalls während eines Toilettengangs bestünde beispielsweise kein Versicherungsschutz.
MfG
Ihr Rossmann Kundenservicr
Verstösst der Filialleiter dagegen riskiert er eine Abmahnung.
Die Ladengeschäfte werden regelmässig unangekündigt überprüpft, verständliche dass das Personal wachsam ist.