Durch Telekom Deutschland gelöste Beschwerde. | 434 Views | 20.01.2016 | 16:51 Uhr
geschrieben von Winfried Schmatz

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Technische Unkenntnis zu unsinnigen Vertragsabschluss mißbraucht

Bestell-/Kundennummer: Kd. 2204032184

Mein Vater, technisch völlig unbedarft, nutzte bis Anf. 2014 ein Handy mit Prepaidkarte - die ständige Guthaben-Aufladung nervte ihn.

SCHLAGWORTE

In einem telekom-shop erkundigte er sich nach Alternativen, ohne jede Ahnung von der Materie (und ohne seine Familie um Hilfe zu bitten, so dass wir nichts von dem ahnten, was dann Ärger bereiten sollte).

Im wurde daraufhin ein Vertrag congstar Smart S zu 6,99/Mon. mit 24 Monaten Laufzeit vorgelegt. Der Vertrag erhielt keinerlei Angaben über die beinhaltete Leistung (50 min Tel, 50SMS, 300MB www - ich habe die gleichen Leistungen zu 2,95 EUR), die AGB wurden nicht mit übergeben, die Änderung seiner Tel. -nr. wurde ihm verschwiegen und die Mitnahme der bestehenden auch nicht angeboten. Die Verpflichtung zum Angebot eines 12-Monatsvertrags (nach TKG) wurde übergangen. Die Nicht-Nutzbarkeit des Internetguthabens wurde trotz Vorlage des Uralt-Handys ohne diese Funktionalität, ebenso wie die Tatsache, das mein Vater zum SMS schreiben unfähig ist, bei Vertragsabschluß ignoriert.

Da meine Vater nur selten handy-foniert (auf übliche Prepaidtarife bezogen für weniger, als er jetzt monatlich zahlt) und sonst sein Handy ausschaltet, fiel uns erst bei Prüfung der Einzelverbindungsnachweise Monate später auf, dass wir wiederholt Anrufe einer uns fremden Nummer, eben seiner neuen, ihm selbst unbekannten, erhielten (unser altes Festnetztelefon zeigt die Teilnehmernr. nicht an).

Daraufhin forderte ich den Verkäufer telekom zur Vertragsauflösung (der zu diesem Zeitpunkt schon mehr als 12 Monate bestand) auf, alternativ mit dem Entgegenkommen unsererseits, ggf. den Vertrag auf einen (zu diesem Zeitpunkt angebotenen) günstigeren Tarif zu ändern. Die telekom verwies mich an congstar als zuständig. Congstar erklärte den Verkäufer telekom bei Vermutung der Falschberatung als zuständig und vereitelte die Vertragsänderung mit Hinweis darauf, das nur der Vertragsinhaber die Änderung verlangen kann (die Änderung kann online vorgenommen werden, wenn man alle Zugangsdaten hat - wie ist da dann die persönliche Änderung gesichert? - congstar blieb die Antwort hierauf schuldig).

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Aufgrund der Kompetenz-Uneinigkeiten habe ich beide Partner aufgefordert (deswegen auch Beschwerde gegen beide Firmen), untereinander Klärung herzustellen und den Vertrag wegen der oben beschriebenen Mängel sofort aufzulösen. Daraufhin habe ich trotz Wiederholung dieser Mail (Empfangsbestätigung nach Erstversand wurde zumindest von telekom rückgesendet), Einschaltung von Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale (die mich aber auch nicht weiter brachten), keine Antwort mehr erhalten.

Das congstar-Service-Telefon schickte mich 13,5 min in Warteschleife, danach wurde abgehoben und der Hörer stummgeschaltet und nach weiteren 1,5 min aufgelegt. congstar führt den Slogan: "du willst es. du kriegst es. " - offenbar ist damit nicht der Kundendienst gemeint. Wenn congstar damit Mobilfunkanbieter 2015 wurde, welche Fähigkeiten sind dann von den Mitbewerbern zu befürchten?

Ist bei Reklamationen nicht immer der Verkäufer (telekom) zuständig?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Antwort mit angemessenem Lösungsangebot


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


29.01.2016 | 16:16
von Winfried Schmatz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie haben mich informiert, dass die Firma (es handelt sich ja um 2 Firmen -?) Ihnen die Mitteilung über eine Beschwerde untersagt hätte. Offenbar wurde die Beschwerde auch nicht gelesen - ich habe jedenfalls keine Reaktion erhalten. Insofern hat Ihre Seite lediglich das Abschreckpotential eines ausgestopften Tigers.
Auch auf 2 e-Einschreiben hat congstar nur mit Empfangsbestätigung aber ohne Antwort reagiert.


13.02.2016 | 16:07
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.02.2016 | 16:08
von Winfried Schmatz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!