Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 1298 Views | 17.02.2016 | 12:41 Uhr
geschrieben von Claudia Müller-Osten

Media Markt (Ingolstadt)

Media Markt drückt sich um gesetzliche Gewährleistung

Headline: Gewährleistung wird nicht zugestanden

SCHLAGWORTE

Nachricht: Ich habe mir am 17.12.2015 ein neues Handy Samsung S6 im MEDIA MARKT Nürnberg, Virnsberger Str. gekauft, das ich am 26.12.2015 in Betrieb nahm. Ich merkte relativ schnell, dass der Touchscreen sehr schwerfällig reagiert. Teilweise gefriert der Bildschirm ein, Scrollen ist dann erst nach mehrmaliger Berührung wieder möglich.

Im Laufe der nächsten Tage wurden diese Ausprägungen immer schlimmer. E-Mails, Nachrichten oder auf Whatsapp zu schreiben, dauert sehr lange, da der Touch Screen die Buchstaben erst nach mehrmaligem Antippen annimmt. Besonders extrem reagiert der TouchScreen bei Kälte oder kalten Fingern, dann ist er kaum zu bedienen. Eine schnelle E-Mail, eine schnelle whatsapp zu schreiben, undenkbar mit diesem Handy. Es ist ein Fiasko!

Ich habe mich sehr geärgert und das Gerät am 17.01.2016 zur Reparaturannahme des MEDIA MARKTES in der Virnsberger Str. gebracht. Ich schilderte das Problem und verlangte ein neues Gerät mit dem Hinweis auf § 433 BGB, Absatz 1, Satz 2: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Liegt ein Mangel gemäß § 437 Nr. 1 BGB, so hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB. Nachdem es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, greift § 476 BGB Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Nach § 439 Absatz 1: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Gesetzgeber ist also auf meiner Seite, aber MEDIA MARKT setzt sich gnadenlos über alle Gesetze hinweg: Der Verkäufer schaute blasiert und meinte, Nö, das Gerät werde eingeschickt, denn MM habe das Recht auf zweimaligem Reparaturversuch. Ich könne aber natürlich direkt zu Samsung gehen, meinte er. Der Mitarbeiter hat hier schon versucht, die gesetzliche Gewährleistung, für die Media Markt aufkommen muss, auszuhebeln.

Ich werde nicht zu Samsung gehen, da Media Markt mein Vertragspartner ist. Die Mitarbeiter spulen einfach ihr indoktriniertes und standardisiertes Antwortprogramm ab. Kundenorientierung sieht anders aus! Und ich als Kunde fühle mich völlig hilflos und ausgeliefert. Ich habe das Gerät dort gelassen. Am 21.01.2016 konnte ich dann mein Handy abholen. Es wurde lediglich eine neue Software aufgespielt. Natürlich war das Problem damit nicht gelöst. Nach kurzer Zeit fingen die gleichen Probleme an. Ich stattete MM am 10.02.2016 einen erneuten Besuch ab und verlangte den Geschäftsführer. Zuerst kam der Abteilungsleiter und ich schilderte ihm mein Problem.

Auch bei ihm reagierte der TouchScreen nicht oder nur sehr schwerfällig Wieder verlangte ich ein neues Gerät mit dem Hinweis auf § 433 Absatz 1² und 439 Absatz 1 BGB. Nun wurde der Bereichsleiter hinzugeholt. Ich schilderte ihm wieder das Problem. Es kam, was kommen musste: Er meinte, evtl. installierte Apps auf dem Handy könnten dies verursachen. Das bezweifelte ich ganz stark. Nachdem sich das Handy als sehr unzuverlässig herausstellte, hatte ich kaum Apps (3 Stück), Bilder oder sonstiges installiert.

Es ist grotesk, dass man das neueste Handy hat und es nur sehr begrenzt nutzen kann. Er führte einen Hardreset durch. Aber auch danach reagierte der TouchScreen sehr schwerfällig und Eingaben und Scrollen war kaum möglich. Gut, beide Mitarbeiter bestätigten, dass der TouchScreen nicht so funktioniert wie er müsste. Wieder verlangte ich ein neues Gerät. Wieder wurde es abgelehnt.

Ich finde es eine riesengroße Sauerei, dass mir die gesetzlich zugestandene Gewährleistung mit allen möglichen Ausreden versagt wird. Wieder bestand der Bereichsleiter darauf, dass MEDIA MARKT einen zweimaligen Reparaturversuch habe. Nein, gemäß § 439 Absatz 1 habe ich das Recht zu wählen, zwischen Mangel beseitigen oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Und trotzdem wird mir dieses Recht verweigert. MM beruft sich permanent auf den § 440 Absatz 2 BGB. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Dann habe ich als Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aber was eine Nachbesserung ist, entscheidet Media Markt!

Denn nun kommt ein weiterer Clou des Bereichsleiters: Das Handy wurde das erste Mal nicht repariert, es sei lediglich eine neue Software installiert worden. Somit liegt keine Nachbesserung, bzw. Reparatur vor, führte er aus. Das ist die Oberfrechheit. Auf dem Reparaturschein stand im Detail, dass der Bildschirm schlecht reagiert, insbesondere bei Kälte. Was die Werkstatt macht, kann ich als Kunde wohl kaum beeinflussen. Auch hier bin ich der Willkür völlig ausgeliefert. Das Handy wurde nun wieder eingeschickt. Auf dem Reparaturschein ist nun vermerkt, dass sowohl der Bereichsleiter als auch der Abteilungsleiter die Trägheit sowie die Eingabeschwierigkeiten des TouchScreens bestätigen und um Überprüfung des TouchScreens bitten. So werden also die Kunden bei Media Markt zum Narren gehalten.

Ich muss hier nicht erwähnen, dass dies mein letztes Gerät von Media Markt/Saturn war. Eine Handelskette, die so unseriös arbeitet, ist nicht meine Handelskette. Erwähnen möchte ich noch, dass in meiner Firma schon alle gespannt warten, wie dieses Drama endet. JA, auch das ist Werbung. Ach ja, nicht unerwähnt bleiben soll, dass Media Markt mir gemäß § 439 Absatz 2 die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten ersetzen wollte. Es waren ganze 5 €. Wie großzügig in Anbetracht des Aufwandes und des Ärgers. Der Gang zum Anwalt ist wohl unausweichlich und ich bin froh um meine Rechtsschutzversicherung. Es macht mich wütend, dass ich kein funktionierendes Handy habe, es macht mich wütend, dass mein Handy innerhalb von 8 Wochen zum zweiten Mal in Reparatur ist, wütend, dass Media Markt die gesetzliche Gewährleistung mit dieser Strategie versucht, zu umgehen.

Offensichtlich stimmen also die veröffentlichten Studien im Internet, dass Media Markt seine Billigpreise in der Form wieder reinholt, indem Kunden ihr Recht verweigert wird.

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Meine Forderung an Media Markt: Ich möchte ein neues Samsung S6


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2016 | 12:58
von Claudia Müller-Osten gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe am 17.02.2016 vom Media Markt Nürnberg
ein neues Samsung S6 erhalten.
Vielen Dank an den Geschäftsführer


22.02.2016 | 14:51
von Michael Dyga | Regelverstoß melden
Also ich erlebe momentan etwas Ähnliches! Ich habe mir am 24.04.2015 ein Notebook bei Media Markt in Rostock gekauft und dieses funktionierte vor zwei Wochen nicht mehr einwandfrei! Ich befinde mich in Spanien und brachte nach Absprache mit dem Hersteller das Teil zur Reparatur in eine Fachwerkstatt!
jetzt funktioniert es besser, als beim Erwerb und ich ging mit 75 Euro in Vorleistung! Jetzt weigert sich Herr Matzek von Media Markt Rostock unter Angaben fadenscheiniger frei erfundener Gründe (dies wäre eine Softwarefehler gewesen und auf Software gelte eine Garantie von 90 Tagen!), mir diesen Betrag zurück zu erstatten! Nun gut! es gibt ja Gerichte und die gesetzliche Sachlage ist im zivilrechtlichen Bereich unumstösslich und im strafrechtlichen Bereich umfasst sie einige Tatbestände um die sich der Staatsanwalt in Rostock kümmern darf!
Das gleiche empfehle ich Dir auch: Klage!



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