1030 Views | 13.03.2016 | 09:54 Uhr
geschrieben von Klara Müller

Kaiser’s Tengelmann GmbH (Berlin)

Kundin vor mir darf mit vollem Wagen durch die Kasse ohne Zahlung

Bestell-/Kundennummer: Kaisers am Eschengraben

Heute morgen kaufte ich bei Kaisers ein. An der Kasse war vor mir eine Kundin, die ihren Kinderwagen mit Waren vollgepackt hatte. Oben drauf auf dem Wagen lagen Waren von Netto (ist nebenan). Die Kundin legte 2 Artikel auf das Band und zahlte diese, den vollbepackten Kinderwagen schob sie einfach durch, ohne dass die Kassiererin die Waren kontrollierte.

Sie musste nur die beiden Artikel auf dem Band zahlen. Ich finde das total ungerecht! Ich musste alle Waren bezahlen und muss jedesmal meine Tasche vorzeigen, wenn ich eine dabei habe! Ich fragte die Kassiererin dann noch im Anschluss, warum sie die Waren den Frau nicht kontrolliert hatte, sie entgegnete darauf nur: "Dit is mir ejal". Einfach unglaublich, vor allem gegenüber den anderen Kunden, die auch alle zahlen müssen!

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Meine Forderung an Kaiser’s Tengelmann GmbH: Kontrolle JEDER Person, die Waren in Taschen / Kinderwägen / usw. an der Kasse vorbei transportiert


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


13.03.2016 | 16:07
von Winfried Daeuble | Regelverstoß melden
Ihre Tasche die sie dabei haben müssen sie nicht vorzeigen. Taschenkontrollen sind für das Personal per Gesetz verboten. Das darf nur die Polizei.
Eine Taschenkontrolle durch das Personal verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.



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