Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 1675 Views | 31.07.2017 | 17:34 Uhr
geschrieben von Dr. Matthias Seewald

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Rossmann verweigert Herausgabe von beworbenem Gratisprodukt

Niveawerbung im Geschäft: Für ein Niveaprodukt gibt es einen Nivea-Einwegrasierer.

Ich war heute am Montag den 31.07.2017 bei Rossmann in Spenge / NRW einkaufen. Auf dem Weg zu Kasse kamen wir an einer Stehbox von Nivea vorbei. Darin lagen bis oben hin voll - Nivea-Einwegrasierer und dazu der Werbeslogan: 1 Niveaprodukt Ihrer Wahl kaufen und 1 Nivearasierer gratis. Daraufhin suchte ich mir acht verschiedene Niveaartikel aus und ging mit dem gesamten Einkauf an die Kasse. Doch da verweigerte man mir den Einkauf. Es gäbe nur 1 Einwegrasierer pro Einkauf.

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Ich berief mich aber auf den Werbeslogan und bestand auf die acht Rasierer. Dann hieß es von der Kassiererin angerufenen Filialleiterin, es gibt nur Rasierer in haushaltsüblichen Mengen. Aha, ich fragte, woher die dort meine Haushaltsgröße kennen und unseren Bedarf? Dafür gäbe es lt. der AGB - Vorgaben. Ich wollte das jetzt schriftlich haben unter der Angabe meiner Anzahl gekaufter Niveaprodukte, welches mir die nun persönlich anwesende Filialleiterin aber verweigerte.

Außerdem beschimpfte sie mich lautstark vor den an der Kasse wartenden Kunden u. A. mit dem Spruch, ob ich nichts Besseres zu tun hätte. Daraufhin verlange ich nach Ihrem Namen, um mich bei Rossmann persönlich zu beschweren. Nun hielt sie mir ihr Namensschild hin. Mit dem Hinweis, ohne meine Lesebrille den Namen nicht lesen zu können, flüsterte sie ihn mir leise zu, sodass ich noch mehrmals nachfragen musste.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: 8- wie in der Werbung versprochene Einwegrasierer.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2017 | 11:22
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Dr. Seewald,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Angaben. Wir haben dies zum Anlass genommen, die Details zu prüfen und die beteiligten Personen zu befragen. Zu dem Sachverhalt nehmen wir wie folgt Stellung:

Eine Herausgabe von beworbenen Gratisprodukten wurde durch die Mitarbeiter in der ROSSMANN Verkaufsstelle nicht verweigert.

Richtig ist, dass es bei diesem Angebot keine Beschränkung auf eine Zugabe je Einkaufsakt gibt. Da die Firma ROSSMANN jedoch auch nur ein beschränktes Kontingent dieser Zugabe hat und damit auch die Verkaufsstellen nur beschränkte Mengen erhalten, haben die Mitarbeiter auch nur Rasierer für Nivea-Produkte, die in üblichen Mengen gekauft wurden, herausgegeben. Damit will man erreichen, dass möglichst viele Kunden dieses Angebot nutzen können und dass der Sinn dieser Aktion, nämlich dass möglichst viele Kunden den Rasierer kostenlos ausprobieren können, erreicht wird.

Sie haben dann mehrere Rasierer gratis erhalten. Die Verwalterin der Verkaufsstelle, die Sie haben hinzurufen lassen, hat Sie eingangs des Gespräches gefragt, ob Sie mehr von den Gratisrasierern möchten. Worauf Sie antworteten, dass es darum nicht ginge, sondern um Ihr Recht. Insofern haben Sie auf weitere kostenlose Rasierer verzichtet. Warum sie nicht unbegrenzt Gratiszugaben an Kunden abgibt, hat die Mitarbeiterin dann versucht, im Sinne wie hier zuvor beschrieben, zu erläutern. Darauf wollten Sie den Namen der Mitarbeiterin erfahren. Da Sie ihn nicht lesen konnten, ist Sie näher an Sie herangetreten, hat den Namen auf ihrem Schild gezeigt und Ihnen buchstabiert, was auch die Mitarbeiterin an der Kasse hören konnte. Wenn Sie den Eindruck bekommen haben sollten, von der Mitarbeiterin beschimpft worden zu sein, bedauern wir das und bitten um Entschuldigung.

Auch bei Ihrer Beschwerde beim Kundenservice wurden Ihnen die Gründe für eine begrenzte Abgabe der Zugaben erläutert. Dies wollten sie so nicht gelten lassen, worauf die Mitarbeiterin im Kundenservice anbot, Sie mit dem Abteilungsleiter zu verbinden. Darauf war das Gespräch plötzlich unterbrochen.

Wir bedauern sehr, dass sich die Situation für Sie unangenehm entwickelt hat. Wir hoffen, dass Sie Gelegenheit finden die gratis zur Verfügung gestellten Rasierer zu testen und dass Sie Nivea in positiver Erinnerung behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


31.07.2017 | 18:18
von Dr. Matthias Seewald | Regelverstoß melden
Zur Info:

Der Verbraucherschutz NRW und die Wettbewerbszentrale sind eingeschaltet und prüfen zur Zeit eine Abmahnung gegen die Fa. Rossmann.
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31.07.2017 | 23:20
von Dr. Matthias Seewald | Regelverstoß melden
Danke für den Kommentar! Es stimmt aber so nicht! Die tatsächliche Haushaltsmenge lässt sich so nicht einfach benennen und ist von vielen Faktoren abhängig, die ein Gericht klären muß. Aber in diesem Fall geht es mir ums Prinzip. Wenn das so wie von Ihnen angedacht funktionieren soll, dann muß man das am Produkt auch kenntlich machen! Das hätte ich dann auch so akzeptiert. Hier aber handelt es sich um einen klaren Verstoß im Einzelhandel (unlautere Werbung). Wer so etwas verspricht, kann doch hinterher nicht das Gegenteil behaupten. Ich hätte sonst doch evtl. gar kein Niveaprodukt gekauft. Und wenn Sie sich das Foto der vollen Box ansehen, können Sie auch nicht behaupten, andere hätten dann keine Chance mehr auf dieses Gratisprodukt. Und außerdem sollten Sie doch rechnen können, oder? Ein Niveaprodukt gekauft, ein Rasierer gratis. Wenn einer 5 kauft und der andere Kunde nur 3 aber beide pro Kauf auch je einen Rasierer erhalten, wo ist denn da bitteschöne die Ungerechtigkeit? Es obliegt doch jedem, auch mehr als einen zu kaufen um auch mehrere Rasierer zu erhalten! Daurch wird die Menge der Gratisrasierer doch anteilsmäßig gleich abgebaut! Und wenn weg, dann weg! Außerdem wurde das Angebot nicht im Prospekt oder so beworben und ich hatte vor dem Betreten des Marktes doch gar keine Ahnung von dem Angebot. Es lag auch keine AGB vor, wo man mir mitgeteilt hätte, pro Haushalt nur ein Produkt erwerben zu können. Sie haben Recht, da nicht meine ganze Energie einfließen zu lassen. Aber ich finde, man sollte sich nicht alles gefallen lassen und sein Recht auch mal durchsetzen. Hier rechnet ein großer Konzern doch schon vorab damit, dass kaum ein Kunde deswegen einen Prozess gegen die führt. Also nochmal: Es geht mir nicht um die Rasierer sondern darum, denen mal die rote Karte zu zeigen und solche Angebote in Zukunft auch richtig zu deklarieren und dem Kunden nicht so ein blödes Zeug zu erzählen!

03.08.2017 | 12:15
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Sie haben tatsächlich 8 Niveaprodukte gekauft, um 8 Rasierer zu bekommen? Und jetzt bestehen Sie auf Ihr Recht, weil es falsch ausgeschildert war. Denn sonst hätten Sie ja keine Niveaprodukte gekauft, Herr Dr. Echt peinlich.
Warum nennen Sie sich Dr.? Haben Sie einen akademischen Grad, den Sie öffentlich so darstellen dürfen?

07.08.2017 | 17:40
von Dr. Matthias Seewald noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. War ja auch nicht von Rossmann zu erwarten! Nivea hat mir inzwischen die fehlenden Rasierer zugeschickt (DANKE)! Sie stehen auch ganz klar auf meiner Seite und bemängeln, dass Rossmann öfter mal solche Aktionen zu Ihren Gunsten abändert! Mag ja auch ok sein aber dann muss das auch irgendwo dran stehen, sonst ist das doch nicht Rechtens!


08.08.2017 | 12:56
von Dr. Matthias Seewald | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren des Kundenservices der Fa. Rossmann.

Erst einmal vielen Dank für Ihre schriftliche Stellungnahme. Leider entsprechen die Angaben Ihrer Filialleiterin nicht ganz der Wahrheit. Punkt 1: Ich wollte selbstverständlich die Herausgabe aller Rasierer, da Ihr Angebot am Niveabehältnis auch nichts Anderes versprach! Dieses lehnte die Filialleiterin allerdings mit den von Ihnen genannten Gründen ab. Punkt 2: Woher wissen Sie bitteschön meinen "haushaltsüblichen Mengenbedarf"? Ich kaufte 2 Duschgels mit verschiedenen Düften für mich, 2 für meine Frau, 1 Niveasammelbox mit verschiedenen Artikeln, 1 Nivea-Bodymilk und ein Nivea-Deodorant for Men und eins für meine Frau (die übrigens beim Kauf dabei gewesen ist)! So - und wo ist das jetzt eine haushaltsunübliche Menge? Das ist genau die Menge, die wir in einem Monat benötigen. Anfange des Monats kaufen wir üblicherweise immer diese Produkte. Und noch nie gab es deswegen Bedenken oder Ablehnungen an der Kasse. Leider verstehe ich Sie hierbei so überhaupt nicht! Was ist denn dann bitteschön Ihre Menge, die "haushaltsüblich" ist? Unser Haushalt besteht zw. 2 und 4 Personen (Kinder studieren - nicht immer zu Hause)! Übrigens teilte ich Ihrer Filialleiterin nur mit, dass wenn man dort so verfährt (und das ja augenscheinlich anders als beworben), man das doch bitteschön auch an der Rasiererbox kenntlich machen sollte! Schließlich gebe es dann auch keine Rückfragen, wie die Meine! Darum ging es mir hauptsächlich. Komisch ist doch auch, dass mir Nivea am Kundentelefon Recht gab und bereit war, mir sofort die von Ihnen nicht herausgegebenen Rasierer zu schicken! Dafür nochmals ein großes DANKESCHÖN an Nivea. Ich werde in Zukunft Ihr Geschäft in Spenge meiden und entweder woanders einkaufen (da ich bisher soetwas bei anderen Rossmann-Filialen noch nicht erlebt habe) oder zu einer anderen Drogeriemarktkette wechseln. Ich war doch sehr von den ganzen Beschwerden hier auf dieser Seite überrascht und wollte Vieles nicht glauben. Nun bin ich allerdings selbst ein "Opfer" geworden. Und ja, es gibt auf dieser Welt wirklich wichtigere Dinge, als sich über meine Beschwerde noch lange den Kopf zu zerbrechen. Aber auch kleine Dinge regen einen mal auf und ich weiss aus meinem Umfeld auch, dass sich leider sehr viele Leute nicht trauen, auch mal eine Beschwerde im Markt zu äußern, sondern bei einer großen Unzufriedenheit ganz einfach nicht mehr dort einkaufen gehen. Also laufen Ihrer Filiale die Kunden weg und Sie wissen nicht einmal - warum!

08.08.2017 | 13:42
von Dr. Matthias Seewald | Regelverstoß melden
"Sie haben dann mehrere Rasierer gratis erhalten. "

Na ja, genaugesagt - EINEN!
Und dann beim 2. Einkauf einen Weiteren.

18.08.2017 | 14:31
von Dr. Matthias Seewald noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.09.2017 | 16:34
von Dr. Matthias Seewald gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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