Höffner (Schönefeld)
Absolut nicht zu empfehlen!
Bestell-/Kundennummer: Kundenvertrags-Nr.: 04429068
Mangel wird nicht anerkannt!
Am 07.03.2018 habe ich für 207,70 € zwei Schwingstühle gekauft. Vor zwei Wochen habe ich bemerkt, dass sich eine Naht öffnet. Dieses stellt für mich einen Mangel dar, da es nicht sein darf, dass sich eine Naht öffnet. Die Stühle werden sehr wenig benutzt. Lediglich zum Abendessen, wird dort ca. eine halbe Stunde gesessen.
Habe am 02.01.2020 eine Reklamation geschrieben und online zugestellt, da dieser Vertrag online geschlossen wurde. Da ich nach zehn Tagen keine Antwort erhalten hab, habe ich eine weitere E-Mail geschrieben. Am 13.01.2020 bekam ich endlich eine Antwort, Bildmaterial zur Verfügung zu stellen, welcher ich umgehend nachkam.
Nachdem ich erneut keine Antwort bekam, hab ich heute höflichst um Zwischenstand gebeten, hier die Antwort:
Wir bedauern, dass Sie mit Ihrem gekauften Schwingstuhl nicht zufrieden sind, dennoch müssen wir Ihre Reklamation zurückweisen.
Nach Auswertung des vorliegenden Bildmaterials (und anschließender Klärung mit dem Hersteller) teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei dem vorgebrachten Mangel um keine berechtigte Beanstandung handelt.
Nun werde ich darüber schlafen und mir voraussichtlich rechtlichen Beistand holen, denn es gibt in Deutschland eine zweijährige Gewährleistungspflicht, von der sich keiner freisprechen kann!
24.01.2020 | 13:54
Abteilung: Social Media
Sehr geehrte/r Kunde/in,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben. Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liebe Grüße vom Service Team
Nach meinem erneuten Versuch per Fax, habe ich folgende Antwort erhalten:
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Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht, wir weisen Ihre Beanstandung erneut zurück.
Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer laut Beweislastumkehr nachweisen, dass der vorgerbachte Mangel bei Übergabe der Ware schon vorlag.
Leider bietet der Hersteller für das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an, so dass es nicht möglich ist, Ihren Schwingstuhl durch den Hersteller kostenfrei reparieren oder austauschen zu lassen.
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Persönlich befinde ich diesen Umgang mit Kunden unverhältnismäßig! Wären die Stühle täglich über mehrere Stunden benutzt worden, wäre der Mangel früher aufgefallen.
Freundliche Grüße
Kunde
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Diese Mail hab ich erhalten:
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ebenfalls habe ich mir die Fotos des Stuhles angesehen.
Laut dem Kaufvertrag wurde der Stuhl am 15.03.2018 ausgeliefert und befindet sich bereits seit fast 2 Jahren in Ihrem Besitz.
Aufgrund der Nutzungsdauer, gehen wir hierbei nicht von einem Materialmangel aus, dieser wäre wesentlich früher aufegetreten und hätte von Ihnen gemeldet werden müssen.
Nach 6 Monaten Nutzung des Stuhles, greift eine gesetzliche Beweislastumkehr, welche von dem Verbraucher abverlangt, einen Nachweis zu erbringen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe der Ware bestanden hat.
Auf diese Beweislastumkehr bezieht sich auch der Hersteller und die Fotos reichen als Nachweis leider nicht aus.
Es tut uns sehr leid, die Beanstandung erneut ablehnen zu müssen.
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Ich werde zukünftig bei Otto bestellen, die haben einen fairen Kundenumgang. Auch wenn die Beweislastumkehr statt gefunden hat, ist Mangel offensichtlich!
Beschwerde ist noch nicht gelöst