473 Views | 05.11.2020 | 16:04 Uhr
geschrieben von Mirko Kramer
Die REWE-Filliale in 86850 Fischach verkaufte mehrfach Google-Play-Gutscheine (Geamtwert etw 700 EUR) an einen Minderjährigen (zwölf Jahre) obwohl darauf ein Mindestalter von 13, bzw. 16 Jahren angegeben ist.
Nach Vorsprache im Markt bei der Filialleitung wurde das anliegen mit den Worten "Wenn der Kunde das Geld dabei hat, kann er kaufen, was er will, egal in welchem Alter".
Eine Beschwerde-E-Mail und auch ein postalischer Beschwerdebrief blieben bis heute unbeantwortet. Sehr "schöne" und vor allem einfache Gepflogenheiten sich bei unangenehmen und hier vor allem fast schon strafbaren Machenschaften einfach "tot zu stellen".
Meine Forderung an REWE Markt GmbH:
Schriftliche Stellungnahme auf unsere Schreiben und Rückerstattung der Kaufsumme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ja, auf den Guthabenkarten steht eine Altersbeschränkung. Wenn Sie genau hinschauen, steht da aber, dass GooglePlay erst ab 13 bzw. 16 benutzt werden darf.
Da steht nicht, dass die Guthabenkarte erst ab diesem Alter erworben werden darf.