473 Views | 05.11.2020 | 16:04 Uhr
geschrieben von Mirko Kramer

REWE Markt GmbH (Köln)

Keinerlei Antwort auf Beschwerdebriefe

Die REWE-Filliale in 86850 Fischach verkaufte mehrfach Google-Play-Gutscheine (Geamtwert etw 700 EUR) an einen Minderjährigen (zwölf Jahre) obwohl darauf ein Mindestalter von 13, bzw. 16 Jahren angegeben ist.

Nach Vorsprache im Markt bei der Filialleitung wurde das anliegen mit den Worten "Wenn der Kunde das Geld dabei hat, kann er kaufen, was er will, egal in welchem Alter".

Eine Beschwerde-E-Mail und auch ein postalischer Beschwerdebrief blieben bis heute unbeantwortet. Sehr "schöne" und vor allem einfache Gepflogenheiten sich bei unangenehmen und hier vor allem fast schon strafbaren Machenschaften einfach "tot zu stellen".

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Schriftliche Stellungnahme auf unsere Schreiben und Rückerstattung der Kaufsumme.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


06.11.2020 | 10:49
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Bitte informieren Sie sich etwas genauer, bevor Sie der Marktleitung rechtswidriges Verhalten unterstellen.

Ja, auf den Guthabenkarten steht eine Altersbeschränkung. Wenn Sie genau hinschauen, steht da aber, dass GooglePlay erst ab 13 bzw. 16 benutzt werden darf.

Da steht nicht, dass die Guthabenkarte erst ab diesem Alter erworben werden darf.



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