22 Views | 22.05.2023 | 17:32 Uhr
geschrieben von Ralph Weber

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Falsche Preisauszeichnung bei fest verpackten Bundmöhren

Wer fest verpackte Bundmöhren verkauft, in deren Verpackung sich 750 Gramm befinden sollten, sollte sich an diese aufgedruckten 750 Gramm halten oder den Preis entsprechend durch Nachwiegen korrigieren.

Zum wiederholten Mal wollte ich bei NETTO die abgepackten 750 g wiegenden Bundmöhren kaufen (Eigenmarke). Erneut stellte ich fest, dass die Verpackung keine 750 g enthielt.

Waage in der Abteilung seit Wochen defekt, bat ich um ein Nachwiegen an der Kasse. Minder Gewicht bestätigt. Man könne mir die Möhren nicht verkaufen. Ich zahle den Rest, und sehe, wie ein Mitarbeiter die Ware wieder ins Regal zurücklegt zu den anderen Möhren.

Gelöst wurde das bei den letzten dreimal in den letzten Monaten so, dass man die Frischware aus dem Regal nahm, sie nach 3-4 Tagen erneut zum 3/4 Preis präsentierte - aber eben verwelkt und nicht mehr frisch.

War Netto nicht derjenige Lebensmitteldiscounter mit den höchsten Gewinnmargen (mit Abstand) in den Coronajahren?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Prüfung frisch verpackter Ware auf Gewicht und Inhalt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


22.05.2023 | 20:04
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Das wesentliche: Die Angabe auf der Verpackung kann und darf abweichen. Entscheidend ist das Gewicht wenn die Ware verpackt wird. Mag für den Verbraucher schwer verständlich sein, ist aber dennoch erlaubt. Waagen in Obst&Gemüse Abteilungen ohne Druck sind Kontrollwaagen. Auch die dürfen abweichen. Und nein, Netto Marken Discount war nicht einmal annähernd der Lebensmitteldiscounter der während Corona am meisten profitiert hat. Das war Lidl, vor beiden Aldi Märkten



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Netto Marken-Discount: Freitagsangebote nicht verfügbar
Netto Marken-Discount: Unzufrieden mit dem Service
Netto Marken-Discount: Einlösung eines Pfandbons
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: