TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
TelDaFax zahlt trotz schriftlicher Zusicherung nicht!
Bestell-/Kundennummer: 3566932
Es ist einfach unglaublich, wenn nicht Hunderte in diesem Forum das gleiche erlebten!
Nach vielem Geheule Richtung TelDafax mit Mahnung und Antrag Vollstreckungsbescheid, glücklichem Einloggen nach wochenlang (von TelDafax) blockiertem Login (damit man bloß nicht die zur Guthabenüberweisung benötigten und "leider" verlorenen Kontodaten angeben kann), nach monatelangem Schriftverkehr mit etlichen Einschreiben/Rückscheinen, nach vielen unnützen Stunden in der ständig nicht besetzten Hotline, vielen Faxen und weiß Gott wie vielen Foren: TELDAFAX ZAHLT EINFACH NICHT!
Mit welcher Unverfrorenheit Guthaben der Kunden einbehalten werden, trotz "ganz ehrlich bedauernder" Zusicherungen seitens TELDAFAX, das Guthaben in Höhe von €747,15 "in Kürze" - es tut sich nichts.
Ich rate allen Kunden von TELDAFAX sehr dringend, sofern noch im Vertragsverhältnis zu diesem Verein stehend, keine noch so dringend geforderten Zahlungen, Abschläge, Kautionen zu leisten, denn sie werden ihr Geld nur unter größten Schwierigkeiten wieder sehen (Zivilklage), wenn TELDAFAX überhaupt noch in der Lage ist, irgendeiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
Dr. Höptner hat nicht geholfen, die neuen Investoren existieren wahrscheinlich nur in der Fantasie der Pressesprecher von TELDAFAX, alle Beteuerungen dienen nur der Insolvenzverschleppung, die z. Z. strafrechtlich gewürdigt wird.
Hier noch einmal die Reaktion von TELDAFAX vom 12.04.2011 auf meine Beschwerde; die Nachricht ging nur an mich, nicht an reclabox:
"Sehr geehrter Herr Ernst,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel "TelDaFax spielt auf Zeit bei der Rücküberweisung" Stellung.
Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 747,15 Euro aus der Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in Kürze einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Abdurrahman Y.
Customer Care
TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf
Telefon: 0180 / 400 10 20*
Telefax: 0180 / 400 10 90*
Homepage: www.teldafax.de"
Seitdem ruht still der See und mein Geld ist immer noch in dem maroden Laden!
Ich bedaure auch sehr, dass ich "in Kürze" (Vertragsende 31.01.2011) keinen Geldeingang verzeichnen konnte.
Reine Hinhaltetaktik - nur die zügige Zwangsvollstreckung kann noch helfen.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Ihr seid alle Träumer, PLEITE ist PLEITE. Da hilft nur noch schnell vollstrecken!
11.05.2011
An die
Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Str. 3
53225 Bonn
Strafantrag und -anzeige gegen namentlich nicht bekannte Verantwortliche der Fa. TelDaFax Energy GmbH bzw. TelDaFax Holding GmbH in 53842 Troisdorf, Mottmannstraße 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 01.02.2010 wurde ein Vertrag zur Gaslieferung zwischen mir und der im Namen und Auftrag der TelDaFax Energy GmbH handelnden TelDaFax Services GmbH wirksam, den ich zum 31.01.2011 fristgerecht und rechtswirksam kündigte.
Die Gaslieferung für den Versorgungszeitraum musste im Voraus bezahlt werden (€1488.--) zzgl. einer Kaution (€200.--). Daraus ergab sich eine erhebliche Überzahlung des tatsächlichen Verbrauchs.
Diese Kündigung wurde mir von TelDaFax Services mit elektronischer Post vom 04.11.2010 bestätigt (Anlage 1). Am 01.02.2011 nahm ein anderes Unternehmen die Gaslieferung auf.
Trotz sofortiger Zuleitung des Zählerstandes zum Vertragsende 31.01.2010) an TelDaFax, an den Netzbetreiber und an den örtlichen Gasversorger und trotz mehrfacher Aufforderung, die Abschlussrechnung zu erstellen und das Guthaben zurückzuzahlen (alle Schreiben per Einschreiben/Rückschein und zusätzlich per Fax dokumentiert), nahm sich TelDaFax viel Zeit zur Erstellung der Abschlussrechnung; diese ging bei mir am 24.03.2011, mit Datum vom 21.03.2011 (Anlage 2), ein.
Die Rechnung scheint korrekt und weist ein Guthaben für mich von € 747,15 aus.
Mit der Rechnung bat man mich um die Bekanntgabe meiner Bankverbindung, obwohl diese durch einen anderen Vertrag TelDaFax hinreichend bekannt sein dürfte.
Ich tat dies sofort per Fax, da die alternativ angebotene „Hotline“ nur eine Bandansage lieferte und das Kundenportal dauerhaft gesperrt war.
Ich unterstelle TelDaFax absichtliches Vorgehen zur Verzögerung der Rücküberweisung von Kundenguthaben.
Da ich 3 Wochen später immer noch keinen Geldeingang auf meinem angegebenen Konto verzeichnen konnte, wandte ich mich an das Internet-Beschwerdeforum www.reclabox.com, worauf tatsächlich eine Reaktion per elektronischer Post an mich (üblich ist es, dass betroffene Beschwerdeadressaten direkt in das Forum posten) erfolgte (Anlage 3).
Obwohl mir in dieser Post vom 12.04.2011 von TelDaFax ein entsprechender Geldeingang avisiert wurde, geschah bis zum 19.04.2011 erstmal nichts.
Am 19.04.2011 verzeichnete ich einen Eingang in Höhe von €51.-- zu der betreffenden Vertragsnummer; ich habe dazu keine Erklärung von TelDaFax bekommen, wozu diese Überweisung diente (Anlage 4).
Ich habe bis zur Erstellung dieser Strafanzeige keine weiteren Geldeingang und auch keine, wie immer geartete Erklärung der Firma TelDaFax erhalten.
Es steht also immer noch ein Guthaben von €695,15 zur Rückzahlung aus.
Entweder ist TelDaFax nicht zahlungsfähig und/oder will mein Guthaben mit betrügerischer Absicht behalten bzw. verzögern.
Es ist keine Kommunikation mit TelDaFax möglich, d. h, Kundenschreiben, elektronisch oder per Einschreiben sowie telefonische Kontaktaufnahme oder per nunmehr wieder zugänglichem Kundenportal, bleiben ohne Reaktion.
Zur Sicherung meiner Ansprüche habe ich zeitgleich das Mahnverfahren über das Mahngericht Hagen beantragt; dem Mahnbescheid wurde nicht widersprochen. Der Vollstreckungsbescheid wurde daraufhin von mir beantragt; ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Da hier erkennbar keine Unstimmigkeit zwischen Kundenforderung und Rechnungserstellung besteht, dürfte das Zurückhalten meines Guthabens Straftatbestände erfüllen.
Ich stelle Strafantrag für alle sich rechtlich ergebenden Fälle!
Mit freundlichen Grüßen
Wahrscheinlich richten sie gerade ihre Rettungsboote her.
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484
ich habe ebenso meine Lastschriften im Wert des Betrages, den mir Teldafax schuldet, zurück buchen lassen. Nun hat mich meine Bank kontaktiert, ich solle morgen vorbeikommen, da es Ärger gibt und wir das Geld zurück überweisen müssten. Kann mir jmd helfen, wie ich weiter verfahren kann? Kann ich die Rücküberweisung ablehnen oder gibt das Ärger?
In diesem Fall ist es die Postbank, die mein Geld zurück haben möchte. Diese ist anscheinend Gläubiger der Teldafax.
Besten Dank im Voraus.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen von der Postbank! Es ist IHR Geld und sie entscheiden, ob sie der Lastschriftbuchung endgültig zustimmen oder widersprechen (letzteres haben Sie ja wohl getan). Wenn nun IHR Geld von IHREM Konto wieder zurück gebucht werden soll, so bedarf das IHRER Zustimmung. Sollte die Postbank das ohne IHRE Zustimmung wieder zurück überweisen, gehen Sie siegessicher zu irgendeinem Anwalt und fordern das Geld von der POSTBANK zurück. Sie werden traumhaft einfach gewinnen, ich versichere Ihnen das!
Hilfreich ist auch, das der Postbank freundlich vorher, am besten schriftlich mitzuteilen (dass sie nämlich für unautorisierte Kontobewegungen in Regress genommen wird).
Bitte nicht einknicken und immer daran denken: Geldinstitute und Energielieferanten sind keine hoheitlich tätigen, rechtsstaatlich verbundene Institutionen, sondern auf Gewinn ausgelegte, auch mit durchaus winkeligen Methoden arbeitende Profitgeier (damit meine ich NICHT ausdrücklich die hier in Rede stehende POSTBANK), die von IHREM Geld und mit IHREM Geld Profite erwirtschaften - aber es bleibt IHR Geld. Sie können den Hinweis auch an Ihre Bank mit der sofortigen Kündigung verbinden - und am besten zu der am besten bewerteten, völlig kostenlosen Online-Bank DKB (Schleichwerbung von mir) wechseln.
So, ein bisschen Arbeit müssen Sie sich aber auch machen. Googeln Sie die Hinweise in diesem Beschwerde-Artikel, befassen Sie sich mit §676b BGB (und zeigen Sie ihn der Postbank) sowie auch die gängige BGH-Rechtsprechung und Foren zu diesem Thema.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
aktien-boersen.blogspot.com/2011/06/teldafax-arger-statt-strom.html
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html
Ich war Kunde von Teldafax - seit 10/2009 - und habe zweimal jeweils 556€ abgebucht bekommen als Lastschrift. 2009 und 2010. Nun basierte dieser Preis auf einer Verbrauchsannahme von 3000 KW/h im Jahr. Teldafax stellte trotz Zusage im Oktober 2010 keine Jahresabrechnung aus - erst im Mai 2011. Diese Abrechnung stellte fest, dass der Verbrauch wesentlich niedriger lag - bei 1800 - und daher der jährliche Abschlag 344€ beträgt. Ich kündigte aufgrund einer Preiserhöhung im Juni 2011 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes zum nächstmöglichen Termin per Einschreiben. Mit der Kündigung verlangte ich eine Abschlussrechnung und eine Überweisung meines Guthabens von mind. 123€ bei Teldafax.
Nun sollte die Insolvenz bei Teldalfax eröffnet werden und ich wies meine Bank an, die Lastschrift vom Oktober 2010 über 556 zurückzubuchen, da diese ungültig war. Ungültig, da von einem Abschlag ausgehend, den Teldafax anhand eines nicht existenten Verbrauchs berechnet hatte.
Das Geld traf auf meinem Konto ein und zwei Tage später ein Brief vom Bankhaus Lampe an meine Bank (Volksbank) mit einer Rüge und der Aufforderung das Geld zurückzuüberweisen, da eine Lastschriftgenehmigung vorlag. Ich wies darauf hin meinen Bank-Sachbearbeiter an, das Geld auf keinen Fall zurückzubuchen, da es das meinige sei und das Bankhaus Lampe oder auch Teldafax sich bezüglich ausstehender Forderungen an mich persönlich wenden soll.
Er buchte trotz dessen zurück, verwies auf die Rechtsabteilung, die dies geprüft hätte und meinte, ich hätte a) die Lastschrift durch Anerkenntnis des Rechnungsabschlusses am 31.12.2010 (Kontoauszug) genehmigt und b) war es keine unberechtigte Lastschrift, da eine Genehmigung vorlag und daher nur innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden durfte.
Ich habe nun die Frage, ob ich dieses Geld mir von meiner Bank zurückholen kann, da diese mein Geld trotz Untersagen zurückbuchte. Immerhin ist sie nur Dienstleister und ich bin immer noch Herr über mein Geld. Sollte ich zumindest.
Vielen Dank im Voraus für etwaige Hinweise und Ratschläge!
Vielleicht helfen meine Hinweise und verschiedene Fundstellen hier in der Reclabox weiter. . . .
1) § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet wie folgt (Zitat):
Absatz 1: Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.
Absatz 2: Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)
Einen Kommentar zu dem seit 2010 geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:
beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4
Die seinerzeitigen Lastschriften sind so lange "schwebend unwirksam" bis der Kunde den Lastschriften ausdrücklich widerspricht.
2) Lastschrift:
www.antispam.de/wiki/Lastschrift
3) Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:
www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
4) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/40509-hypovereinsbank-nuernberg-ruecklastschrift-teldafax-676b-bgb
5) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens