Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 3172 Views | 18.05.2011 | 00:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6578311

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Nicht gelieferter Artikel wird in Rechnung gestellt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 12322767

Vor genau einem Jahr haben wir bei Conrad ein Speicherriegel Set über den eBay-Shop gekauft. Bezahlung und Lieferung erfolgte ohne Probleme.

SCHLAGWORTE

Die Probleme begannen erst zum Jahresende, also knapp sechs Monate nach dem Kauf. Wir erhielten eine erneute Zahlungsaufforderung für das Speicherriegel Set. Verwundert wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass Conrad uns zwei Pakete geschickt haben soll und wir nun das zweite bezahlen sollen oder zurücksenden.

In mehreren E-Mails habe ich nun Conrad mitgeteilt, dass wir weder ein zweites Set bestellt noch geliefert bekommen haben. Es ist uns also nicht möglich dieses Set zurückzusenden. Natürlich sind wir auch nicht bereit, den geforderten Betrag zu bezahlen.

Diese E-Mails und unsere Erklärungen haben aber bisher keinen Erfolg gezeigt, da wir nun auch Mahngebühren in Rechnung gestellt bekommen und man uns mit Inkassobüro bzw. gerichtlichen Schritten droht.

Die ganze Angelegenheit ist für uns sehr ärgerlich und wir scheuen uns nicht, diese vor Gericht zu klären. Trotzdem versuchen wir auf diesem Wege noch einen Abschluss zu finden, denn der ganze Ärger ist die geforderten 44,95 Euro nicht Wert.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Klärung des Sachverhalts und Einstellung der Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.05.2011 | 11:04
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte. Wir recherchieren in diesem Fall noch hausintern und klären den Vorgang nochmals mit der Post. Eine Antwort erhalten Sie in den nächsten Tagen per E-Mail. Sonnige Grüsse aus der Oberpfalz

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.05.2011 | 15:14
von ReclaBoxler-6716547 | Regelverstoß melden
In dem eBay Shop müsste ersichtlich sein, welche Bestellungen, Käufe etc. abgewickelt worden sind. Kommen Sie da nicht mehr ran, dann wenden Sie sich an den Kundendienst. Ansonsten wäre es zu klären, wer in solch einen Fall in der Nachweispflicht ist; Sie oder Conrad.
Lassen Sie Sich durch den Verbraucherschutz beraten, vielleicht können Sie so eine Klage ect. erst mal abwenden.

27.05.2011 | 14:05
von ReclaBoxler-6578311 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die schnelle Reaktion und Lösung des Problems.




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