Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Kulanz ist wohl ein Fremdwort
Beim Kauf einer iTunes Gutschein stellte ich zu Hause fest, die Karte ist defekt. Trotz Kassenbon wurde mir kein Ersatz angeboten, ich soll mich an iTunes wenden. Die sagen wiederum, die Fa. rossmann soll mir eine neue Karte geben, was sie nicht tat.
Ich bin sehr enttäuscht von dem Kundenservice!
10.08.2011 | 13:20
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrte Frau Loecken,
dass Ihnen beim Kauf einer iTunes-Guthabenkarte Unannehmlichkeiten entstanden sind, bedauern wir sehr. Wir konnten einen mit Ihrer Schilderung übereinstimmenden Sachverhalt ermitteln. Die Mitarbeiterinnen der Langenfelder Verkaufsstelle vermuten, dass Ihnen bei dem Verkauf kein Aufladebestätigungs-Beleg mitgegeben wurde. Es könnte möglich sein, dass durch einen technischen Fehler die Aktivierung des Guthabens nicht erfolgt ist. Sofern dies der Fall ist, kann die Guthaben-Freigabe im Nachhinein wiederholt werden. Bitte wenden Sie sich noch einmal unter Vorlage des Kassenbeleges und der iTunes-Karte an die Mitarbeiter der Verkaufsstelle (gerne an die Verkaufsstellen-Leitung), damit die Aktivierung der bisher nicht nutzbaren Karte durchgeführt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Warenrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises im Falle von Guthabenkarten (unabhängig vom Anbieter oder Einsatzgebiet) grundsätzlich nicht zustimmen können. Selbstverständlich werden wir alles dafür tun, damit Sie Ihr bereits bezahltes Guthaben sobald wie möglich nutzen können.
Abschließend möchten wir betonen, dass uns Fehler oder Versehen sehr unangenehm sind, wir diese aber nie zu 100% verhindern können - insbesondere bei neu eingeführten Dienstleistungen, bei denen noch keine Routine im Ablauf vorliegt. Wir hoffen, dass die Angelegenheit in der genannten Verkaufsstelle abschließend unkompliziert geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann-Kundenservice
Es ist ja auch unerhört, dass ein Kunde, der etwas gekauft hat, auch möchte, dass es funktioniert. Man ist in keinster Weise verpflichtet, irgendwelche Hotlines anzurufen, wenn man etwas im Laden gekauft hat und auch dort versucht hat, es zu reklamieren.
Eine neue Karte rausgeben und aktivieren, führt zu einem entspr. Verlust des Unternehmens.
Also; prüfen lassen, ob Karte aktiviert wurde, das kann der Markt, wo es gekauft wurde (steht im Kassenjournal); ansonsten Hotline des Anbieters.
Heute bin ich zurück in die Filiale, die Leiterin erwartete mich schon und hat genau das getan, was ich der netten Verkäuferin auch schon letzte Woche gesagt habe, nämlich waren Rückware mit Bon und dann neu kassieren und zwar beide Scancodes scannen. So hat dieses Schreiben eben doch was gebracht, jetzt habe ich eine aktive iTunes Karte und kann endlich meine Musik herunterladen.
Vielen Dank auch. Hätte jemand auf mich gehört, könnte das alles schon letzte Woche passiert sein.
Aber dank euch hat es geklappt und habe diese Seite schon allen meinen Freunden weiterempfohlen. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Marina Löcken
Ich bin Mitarbeiter eines Netzbetreibers und daher kenne ich mich mit diesen Dingen sehr gut aus:
Für I-Tunes Karten und PREPAID Karten ist der Laden, der diese verkauft, wirklich nicht verantwortlich. Wenn was schief geht wie in diesem Fall oder wenn der Kunde sich beim Kauf einer PREPAID Karte vergriffen hat und den falschen Anbieter ausgesucht hat.
Wir kennen die Bestimmungen für den EH, was das angeht!
In dem Fall geht alles über die Leute von I-Tunes, die Läden sind quasi nur Übermittler und nur diese können Ihnen da helfen.
Und wenn Sie wirklich im Einzelhandel arbeiten, dann wissen Sie das.
Es ist Fakt, ich sage es mal auf gut Deutsch, wenn im EH solche Karten ohne Rücksprache einfach zurücknehmen, dass die Netzbetreiber davon keinen Cent sehen, da sie auf freigeschalteten Karten sitzen bleiben, die aber niemals in Betriebsnahme gesetzt werden.
Und dann machen diese an dieser einen Karte Verlust.
Und was die Konsequenzen daraus sind: Der, der diese Karten verkauft, also der EH, bekommt mächtig einen hinter die Löffel.
Wenn Sie über einen zweiten Ihre Ware verkaufen und sie erst dadurch Geld verdienen, wenn diese Ware in Betrieb genommen wird, Ihr Verkäufer aber einen defekten Artikel ohne Ihre Einwilligung wieder zurück nimmt und Sie deswegen Minus machen, auch wenn es nur 15 Euro in einem Millionen Geschäft sind, dann werden auch sie ein wenig sauer, oder?
Und VOR ALLEM sollte man in diesem Fall nicht auf ROSSMANN schimpfen, sondern eher LOBEN, denn trotz des VERBOTS, diese Karten zurück zu nehmen, haben sie es DENNOCH getan.
Und genau DAS ist KULANZ.
Mit allem Respekt, aber darüber sollte man mal nachdenken, bevor man hier so etwas schreibt.
ABER: Schreiende Kinder bekommen immer Ihren Willen!
Sie arbeiten im EH? Warum sind sie dann so zu den Leuten und schreiben hier so etwas?
Dann sollten Sie doch am besten wissen, wie es ist, für alles die Schuld zu bekommen, obwohl man der letzte ist, der was dafür kann.
Denn für die meisten Kunden sind Verkäufer nur dumme Leute, die für alles verantwortlich sind, was dem Kunden nicht passt!
Sie scheinen die Beschwerde wohl nicht gelesen/verstanden zu haben.
(Ein häufiger Fehler ihrer Berufsgattung)
Rossmann hat die Karte beim ersten Mal nicht ordnungsgemäß gescannt und danach herumgezickt.
Und welche Vereinbarungen ein Händler mit seinem Lieferanten hat, geht den Kunden genau gar nichts an. Er hat Anspruch auf ordnungsgemäße Ware.
Und diese sind die, die für den Laden die Entscheidungen treffen, wenn es wie bei Ihnen um solch umständlichere Dinge geht.
Davon will aber ein Kunde wie Sie nichts wissen, stimmts?
Ihnen ist es egal, ob es für die Mitarbeiter Ärger gibt oder noch schlimmere Folgen hat.
Was ein Kunde nie vergessen sollte, ist, dass die Mitarbeiter in den Läden die letzten in dieser Rangordnung sind und es Regeln gibt, an die diese sich halten müssen.
In Ihrem Fall ist es aber ebenso, dass nur Sie die falsche Umgangsweise mit dieser I-Tunes Karte bemerkt hatte, dann aber trotz Ihrer "Korrigierung" der Kassiererin scheinbar den Laden verlassen haben, warum also, wenn Sie es doch bemerkten, haben Sie nicht die Leitung verlangt, um ihr direkt zu erklären?
Denn es kommt noch nach dem Bon ein zweiter Bon, wenn dieser Bon kommt, ist dies das Zeichen für korrekte Freischaltung.
Es ist für den Laden in diesen Fällen leider nicht möglich, das nach Verstrich einiger Zeit zu prüfen.
Da dieser Bon dann, wenn er ausgedruckt wurde, vllt. sogar schon aus Versehen entsorgt worden ist.
Sehen Sie es doch einfach als blödes Ausversehen, statt sich künstlich aufzuregen.
Wenn der Verkäufer Ihnen dumm vorkommt, dann bleiben Sie doch einfach ruhig. So ist dann wenigstens einer Herr der Lage.
Schlechter Sinn auf beiden Seiten bringt am wenigsten, da die Situation für beide Seiten dann noch angestachelter wird.
Dennoch bin ich der Meinung: "Der Kunde ist König, aber nur dem guten König folgt sein Volk."