Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 2558 Views | 08.08.2011 | 22:14 Uhr
geschrieben von Marina Loecken

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Kulanz ist wohl ein Fremdwort

Beim Kauf einer iTunes Gutschein stellte ich zu Hause fest, die Karte ist defekt. Trotz Kassenbon wurde mir kein Ersatz angeboten, ich soll mich an iTunes wenden. Die sagen wiederum, die Fa. rossmann soll mir eine neue Karte geben, was sie nicht tat.

Ich bin sehr enttäuscht von dem Kundenservice!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Ich möchte ein Ersatz oder mein Geld zurück, damit ich mir eine neue Gutscheinkarte kaufen kann, bei dm, denn dort gibt es noch Kundenservice.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.08.2011 | 13:20
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Frau Loecken,

dass Ihnen beim Kauf einer iTunes-Guthabenkarte Unannehmlichkeiten entstanden sind, bedauern wir sehr. Wir konnten einen mit Ihrer Schilderung übereinstimmenden Sachverhalt ermitteln. Die Mitarbeiterinnen der Langenfelder Verkaufsstelle vermuten, dass Ihnen bei dem Verkauf kein Aufladebestätigungs-Beleg mitgegeben wurde. Es könnte möglich sein, dass durch einen technischen Fehler die Aktivierung des Guthabens nicht erfolgt ist. Sofern dies der Fall ist, kann die Guthaben-Freigabe im Nachhinein wiederholt werden. Bitte wenden Sie sich noch einmal unter Vorlage des Kassenbeleges und der iTunes-Karte an die Mitarbeiter der Verkaufsstelle (gerne an die Verkaufsstellen-Leitung), damit die Aktivierung der bisher nicht nutzbaren Karte durchgeführt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Warenrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises im Falle von Guthabenkarten (unabhängig vom Anbieter oder Einsatzgebiet) grundsätzlich nicht zustimmen können. Selbstverständlich werden wir alles dafür tun, damit Sie Ihr bereits bezahltes Guthaben sobald wie möglich nutzen können.

Abschließend möchten wir betonen, dass uns Fehler oder Versehen sehr unangenehm sind, wir diese aber nie zu 100% verhindern können - insbesondere bei neu eingeführten Dienstleistungen, bei denen noch keine Routine im Ablauf vorliegt. Wir hoffen, dass die Angelegenheit in der genannten Verkaufsstelle abschließend unkompliziert geregelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann-Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


09.08.2011 | 08:25
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey Most Wanted

Es ist ja auch unerhört, dass ein Kunde, der etwas gekauft hat, auch möchte, dass es funktioniert. Man ist in keinster Weise verpflichtet, irgendwelche Hotlines anzurufen, wenn man etwas im Laden gekauft hat und auch dort versucht hat, es zu reklamieren.

09.08.2011 | 17:48
von ReclaBoxler-2625131 | Regelverstoß melden
Bei dieser Form der sog. e-Verkäufe haben die Märkte gar keine Möglichkeit, irgendetwas zu korrigieren, da bei Kassierabschluss die Karte aktiviert wird und das Geld vom Konto des Verkäufers dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wird. Alles, was dann weiterhin passiert, liegt im Bereich des Dienstanbieters.
Eine neue Karte rausgeben und aktivieren, führt zu einem entspr. Verlust des Unternehmens.
Also; prüfen lassen, ob Karte aktiviert wurde, das kann der Markt, wo es gekauft wurde (steht im Kassenjournal); ansonsten Hotline des Anbieters.

10.08.2011 | 16:49
von Marina Loecken | Regelverstoß melden
Ja, also ihr Schlaumeier, ich war in der Filiale, ich habe mit der Hotline, die übrigens nicht hilfsbereit war, telefoniert vom rossmann Telefon aus. Und die sagte mir, ich müsste mich an iTunes wenden, sie könnten mir nicht weiter helfen, dass die Karte zwei mal gescannt wird, um sie frei zu schalten, das weiß ich selber. Habe auch beim ersten Mal, als ich in der Filiale war, der netten Verkäuferin gesagt, aber die meinte, nein, bei rossmann macht man das nicht. Ich bin selber im Einzelhandel und belehrte sie eines besseren, aber ich war noch sehr nett, was mich überraschte, sie wollte von alldem, was ich zu sagen habe, nix wissen und deshalb habe ich hier diese Beschwerde aufgegeben. Nun könnt ihr meckern.
Heute bin ich zurück in die Filiale, die Leiterin erwartete mich schon und hat genau das getan, was ich der netten Verkäuferin auch schon letzte Woche gesagt habe, nämlich waren Rückware mit Bon und dann neu kassieren und zwar beide Scancodes scannen. So hat dieses Schreiben eben doch was gebracht, jetzt habe ich eine aktive iTunes Karte und kann endlich meine Musik herunterladen.
Vielen Dank auch. Hätte jemand auf mich gehört, könnte das alles schon letzte Woche passiert sein.

13.08.2011 | 15:46
von Marina Loecken gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, das Problem wurde ohne viele Diskussionen, gelöst! Geht doch - die Filialleitung setzte das um, was ich der Kollegin bei meinem ersten Besuch auch schon vorgeschlagen habe. Warenrücknahme und dann noch mal neu scannen, aber alle beide Scanncodes, hat geklappt die Rennerei und die E-Mail in der reclabox hätte ich mir sparen können, wenn man mir gleich zugehört hätte.

Aber dank euch hat es geklappt und habe diese Seite schon allen meinen Freunden weiterempfohlen. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Marina Löcken


26.10.2011 | 23:38
von FLEH | Regelverstoß melden
Hallo

Ich bin Mitarbeiter eines Netzbetreibers und daher kenne ich mich mit diesen Dingen sehr gut aus:

Für I-Tunes Karten und PREPAID Karten ist der Laden, der diese verkauft, wirklich nicht verantwortlich. Wenn was schief geht wie in diesem Fall oder wenn der Kunde sich beim Kauf einer PREPAID Karte vergriffen hat und den falschen Anbieter ausgesucht hat.
Wir kennen die Bestimmungen für den EH, was das angeht!

In dem Fall geht alles über die Leute von I-Tunes, die Läden sind quasi nur Übermittler und nur diese können Ihnen da helfen.

Und wenn Sie wirklich im Einzelhandel arbeiten, dann wissen Sie das.
Es ist Fakt, ich sage es mal auf gut Deutsch, wenn im EH solche Karten ohne Rücksprache einfach zurücknehmen, dass die Netzbetreiber davon keinen Cent sehen, da sie auf freigeschalteten Karten sitzen bleiben, die aber niemals in Betriebsnahme gesetzt werden.

Und dann machen diese an dieser einen Karte Verlust.
Und was die Konsequenzen daraus sind: Der, der diese Karten verkauft, also der EH, bekommt mächtig einen hinter die Löffel.

Wenn Sie über einen zweiten Ihre Ware verkaufen und sie erst dadurch Geld verdienen, wenn diese Ware in Betrieb genommen wird, Ihr Verkäufer aber einen defekten Artikel ohne Ihre Einwilligung wieder zurück nimmt und Sie deswegen Minus machen, auch wenn es nur 15 Euro in einem Millionen Geschäft sind, dann werden auch sie ein wenig sauer, oder?

Und VOR ALLEM sollte man in diesem Fall nicht auf ROSSMANN schimpfen, sondern eher LOBEN, denn trotz des VERBOTS, diese Karten zurück zu nehmen, haben sie es DENNOCH getan.

Und genau DAS ist KULANZ.
Mit allem Respekt, aber darüber sollte man mal nachdenken, bevor man hier so etwas schreibt.

ABER: Schreiende Kinder bekommen immer Ihren Willen!

26.10.2011 | 23:50
von FLEH | Regelverstoß melden
Und die Rücknahme ist 100% nicht wegen Ihrem Beitrag hier und auch nicht wegen Ihrer Besserwisserei passiert, sondern weil eine Leitung sich mit einer Hotline und mit REGELN auseinandergesetzt hat, um eine Lösung für eine Kundin zu finden.

Sie arbeiten im EH? Warum sind sie dann so zu den Leuten und schreiben hier so etwas?
Dann sollten Sie doch am besten wissen, wie es ist, für alles die Schuld zu bekommen, obwohl man der letzte ist, der was dafür kann.
Denn für die meisten Kunden sind Verkäufer nur dumme Leute, die für alles verantwortlich sind, was dem Kunden nicht passt!

27.10.2011 | 08:38
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey FLEH
Sie scheinen die Beschwerde wohl nicht gelesen/verstanden zu haben.
(Ein häufiger Fehler ihrer Berufsgattung)
Rossmann hat die Karte beim ersten Mal nicht ordnungsgemäß gescannt und danach herumgezickt.
Und welche Vereinbarungen ein Händler mit seinem Lieferanten hat, geht den Kunden genau gar nichts an. Er hat Anspruch auf ordnungsgemäße Ware.

29.10.2011 | 10:37
von FLEH | Regelverstoß melden
Ja, das hat der Kunde, der Kunde sollte aber auch Verständnis dafür haben, dass auch ein Betrieb sich an Regeln halten muss und solche Dinge in diesem Fall auch erst abklären muss, damit es für diesen Laden nicht nur Ärger von Kunden gibt, sondern auch keinen von höher gestellten.
Und diese sind die, die für den Laden die Entscheidungen treffen, wenn es wie bei Ihnen um solch umständlichere Dinge geht.
Davon will aber ein Kunde wie Sie nichts wissen, stimmts?
Ihnen ist es egal, ob es für die Mitarbeiter Ärger gibt oder noch schlimmere Folgen hat.
Was ein Kunde nie vergessen sollte, ist, dass die Mitarbeiter in den Läden die letzten in dieser Rangordnung sind und es Regeln gibt, an die diese sich halten müssen.
In Ihrem Fall ist es aber ebenso, dass nur Sie die falsche Umgangsweise mit dieser I-Tunes Karte bemerkt hatte, dann aber trotz Ihrer "Korrigierung" der Kassiererin scheinbar den Laden verlassen haben, warum also, wenn Sie es doch bemerkten, haben Sie nicht die Leitung verlangt, um ihr direkt zu erklären?
Denn es kommt noch nach dem Bon ein zweiter Bon, wenn dieser Bon kommt, ist dies das Zeichen für korrekte Freischaltung.
Es ist für den Laden in diesen Fällen leider nicht möglich, das nach Verstrich einiger Zeit zu prüfen.
Da dieser Bon dann, wenn er ausgedruckt wurde, vllt. sogar schon aus Versehen entsorgt worden ist.

Sehen Sie es doch einfach als blödes Ausversehen, statt sich künstlich aufzuregen.
Wenn der Verkäufer Ihnen dumm vorkommt, dann bleiben Sie doch einfach ruhig. So ist dann wenigstens einer Herr der Lage.
Schlechter Sinn auf beiden Seiten bringt am wenigsten, da die Situation für beide Seiten dann noch angestachelter wird.

Dennoch bin ich der Meinung: "Der Kunde ist König, aber nur dem guten König folgt sein Volk."



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!