751 Views | 19.01.2012 | 21:16 Uhr
geschrieben von Fynn Meding

Hobbymarkt Georg Müller (Südbrookmerland)

Unvollständige Lieferung nach Vorzahlung - danach keine Reaktion

Bestell-/Kundennummer: 35114

Am 21.12.2011 habe ich bei www.hobbymarkt.com eine Bestellung aufgegeben. Es waren verschiedene Feuerwerkskörper, sowie Silvestermunition für eine Signalpistole.

SCHLAGWORTE

Am 22.12.2011 bekam ich dann eine Zahlungseingangsbestätigung, am 24.12.2011 dann auch das Päckchen mit der Ware. Leider stellte ich nach dem Öffnen des Päckchens fest, dass anstatt drei Paketen der Artikelnummer 1165 (Umarex Platzpatronen cal. 9mm PAK Nitro f. Pistolen) nur eines vorhanden war.

Ich schrieb also sofort eine E-Mail mit Bitte um Nachsendung der fehlenden beiden Paketen, diese blieb unbeantwortet. Auch auf nachfolgende eMails bekam ich keine Antwort. Telefonisch erreichte ich auch nur einmal jemanden am 28.12.2011, der mich auf Anfang Januar vertröstete, da zwischen den Feiertagen angeblich keine Reklamationen bearbeitet werden.

Nun ist heute der 19.01.2012, ich habe mehrmals versucht, jemanden telefonisch zu erreichen (ohne Erfolg) und auf meine eMails an beide E-Mail Adressen des Shops (info spider monkey hobbymarkt.com sowie service spider monkey hobbymarkt.com) antwortet auch niemand.

Ich fordere nun also eine Rückzahlung von 2x 11,99€ oder um Nachsendung der fehlenden Position. Das bisherige Verhalten ist meiner Meinung nach sehr unprofessionell, zumal es sich um recht geringe Beträge handelt und ich dort auch nicht zum ersten Mal bestellt habe. War aber sicherlich meine letzte Bestellung in diesem Shop!

Auf diese Art von Reklamationsbehandlung kann ich ganz getrost verzichten.

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Meine Forderung an Hobbymarkt Georg Müller: Erstattung 23,89€ oder Nachsendung der fehlenden, bereits bezahlten Ware!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


20.01.2012 | 07:59
von ReclaBoxler-2619897 | Regelverstoß melden
Hallo,

setzen Sie der Firma schriftlich eine Frist zur Lieferung bzw. Rückbuchung des gezahlten Betrages und drohen Sie gleichzeitig an, dass Sie nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte einleiten werden.

Sollte nach Ablauf der Frist nichts passieren, leiten Sie ein Mahnbescheid für 23,00 EUR ein. Sie Strecken diese Gebühr vor, kriegen diese aber dann vom Schuldner bezahlt.

Auch wenn es sich um eine geringe Summe handelt, würde ich das Verfahren anwenden um einfach auch mal ein Zeichen zu setzen.

07.02.2012 | 18:52
von Fynn Meding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor leider keine Reaktion seitens der Firma!

Wollte eigentlich auf rechtliche Schritte verzichten, aber so viel Dreistigkeit gehört einfach bestraft.




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