Durch Unitymedia BW endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 928 Views | 05.09.2012 | 15:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1680612

Unitymedia BW GmbH (Köln)

Unberechtigte Abschaltung: Telefon, Internet, Fernsehen

Bestell-/Kundennummer: 240556801

In der letzten Augustwoche kündigte Unitymedia eine Preiserhöhung der Kabelgebühren an.

Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass wir den Kabelvertrag zum 30.09.2012 aufgrund der Preiserhöhung kündigen könnten. Daraufhin kündigten wir den Kabelanschluss am 28.08.2012 zum 30.09.2012. Obwohl ein Mitarbeiter Ihrer Firma uns am 28.08.2012 erklärte, dass nur das Fernsehen gekündigt werden kann, Telefon und Internet könnten erst zum 03.06 2013 gekündigt werden.

Am 30.08.12 Eingang bei uns am 04.09.12 schreiben Sie uns, dass wir bedenken sollten, dass der Kabelanschluss Voraussetzung für weitere Produkte ist. Da war allerdings schon alles abgestellt.

Jetzt warte wir, dass Sie unsere Telefonnummer freigeben.

Die E-Mai-Adresse, die ich unten angegeben habe, ist von meinem Lebensgefährten, da meine Anlage ja abgeschaltet ist.

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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Kabelgebühren für zwei Monate € 32,66 plus € 100 Schadenersatz


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Kommentare und Trackbacks (12)


05.09.2012 | 17:25
von Sebastian E. | Regelverstoß melden
Das Unternehmen handelt nach Ihren Wünschen und Sie wollen deswegen Schadenersatz? Also bitte!

05.09.2012 | 18:09
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey Sebastian E.
Können sie nicht lesen?

05.09.2012 | 19:38
von ReclaBoxler-5225227 | Regelverstoß melden
Wenn der Kabelanschluß (technische) Voraussetzung für Telefon und Internet ist und dieser Anschluß gekündigt wird, dann jibbet auch kein Telefon und Internet mehr. GANZ einfach.

Wenn allerdings der Anschluß erst zum 30.09.2012 gekündigt wurde, muss er bis dahin weiter betrieben werden. Insofern macht sich die Fa. U. hier wegen Nichterfüllung Schadensersatzpflichtig.

Wie es aber nach dem 30.09.2012 weitergehen soll oder wird, kann ich nicht sagen. Das muss irgendwo im Vertrag oder den AGB stehen

06.09.2012 | 06:00
von ReclaBoxler-4491522 | Regelverstoß melden
Nein, lieber Kunde, bitte genau lesen:

Wollte er/sie (noch) nicht. Oder haben wir schon den 30.09.2012?

06.09.2012 | 08:19
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ganz so stimmt das auch nicht!
Denn auch wenn der Kabelanschluss dafür voraussetzung ist, kann ich nicht ohne weiteres einfach mal so die Gebühren erheben.
Weil dann könnte ich ja die Gebühren für den Kabelanschluss überall auf 1 Mio Euro anheben und dann kündigt natürlich JEDER seinen Kabelanschluss, kann aber seinen restlichen, mit sicherheit nicht günstigen, Vertrag nicht weiter nutzen. Sprich, Unitymedia macht dann bei 1,2 Millionen Kunden und pro Kunde im durchschnitt 25 Euro, 30 Millionen Euro OHNE irgendeine Leistung erbringen zu müssen.
Das kann und darf nicht rechts sein!
Wenn der Kabelanschluss Basis des Vertrags ist und diese Basis entzogen wird, dann sehe ich dort alles als ungültig an.

06.09.2012 | 13:34
von ReclaBoxler-9421325 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99Es sind zwei separate Verträge mit eigenständigen Vertragslaufzeiten. Nur weil der Kunde für einen der beiden Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhält, heißt dies nicht, dass der andere Vertrag ebenfalls gleichzeitig gekündigt werden kann.

Sonst könnte z. B. jeder Kunde der ein Mietendgerät von seinem DSL-Anbieter hat, dieses einfach kündigen und gleichzeitig den DSL-Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit kündigen. Schließlich ist das vorhandene Endgeräte Vorraussetung für die Nutzung des DSL-Vertrages.

Entscheidend ist die Leistungsbeschreibung im Vertrag bzw. in den AGBs zum Vertrag.

06.09.2012 | 15:26
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9421325
Das ist total falsch, da man sich ja selber ein Gerät kaufen kann oder gar besitzt!

06.09.2012 | 21:14
von ReclaBoxler-4491522 | Regelverstoß melden
 spider monkey 9421325:

Alleine Ihr letzter Satz ist richtig. Der Rest ist Un-Sinn.

Die Fa. U. nutzt (wie Kabel Deutschland) zur Übertragung der Telefon- und DSL-Signale ihr eigenes (ehemals Telekom) Kabelnetz.
Andere Anbieter nutzen das Telefonnetz der Telekom (und zahlen dafür).

Wenn der Kunde auf Grund eines (unstreitigen) Sonderkündigungsrechts den Kabelanschluß kündigt, ist es Sache der Fa. U., wie sie die anderen vertraglichen Leistungen zur Verfügung stellt.
Kann sie das wegen des fehlenden (gekündigtem) kabelanschluß nicht, sind auch die anderen Verträge hinfällig.
Weil sie die anderen Verträge nicht mehr bedienen können, versuchen Sie, wie passiert, Druck auszuüben. Und die meisten D-U-M-M-Bürger zahlen brav weiter.

Was gar nicht geht, ist die vertraglich geschuldete Leistung, wie hier passiert, vor Vertragsende einzustellen.
Da kämen die bei mir nicht mit 100 EUR Entschädigung weg.

P. S.:
Wenn tatsächlich 20 % der deutschen Bevölkerung (wie heute in den Medien berichtet) eine Leseschwäche haben, wundern mich die meisten Beschwerden und Kommentare nicht mehr.

06.09.2012 | 23:25
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Kabelgebühr muss man für reinen Internet&telefon Anschluss nicht mehr zahlen.

Zitat Unitymedia Homepage:
"Nur für 3play Angebote ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia Voraussetzung"

Es kann auch sein das die Preiserhöhung nicht von Unitymedia ausging sondern nur informiert wurde.

z. B. kommt es vor das der Vermieter den Mehrnutzervertrag mit dem kabelanbieter kündigt. Dann gehts nur mit EInzelnutzervertrag was natürlich paar € mehr kostet. Abhängig davon was für Verträge der Vermieter ausgehandelt usw.

Sehr wirr wird es dann wenn die Hausinterne Kabelanlage im Besitz des Vermieters ist und dieser dann den Anschluss abklemmt wenn keine Kabelgebühr entrichtet wird.

19.09.2012 | 16:48
von ReclaBoxler-1680612 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bei uns kein Mensch gemeldet.


27.09.2012 | 12:20
von ReclaBoxler-1680612 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. U.hat bisher nur in soweit reagiert, dass wir binnen 10 Tage alle Geräte einsenden müssen, da uns sonst alles in Rechnung gestellt würde.
Auf unsere Beschwerde hinsichtlich der Abschaltung ist keine Reaktion erfolgt.


16.10.2012 | 15:20
von ReclaBoxler-1680612 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der neu Anschluss ist ab Anfang der letzten Woche eingerichtet. Insoweit ist die Angelegenheit für uns geklärt.
Die Firma U. hat sich zwischenzeitlich gemeldet und erklärt, dass der Anschluss am 30.08 12 abgestellt werden musste bla, bla, bla. Schadenersatz bekämen keine Privatleute bla, bla, bla. Ich hab das Gefühl, die Leute bei der Fa. U. können scheinbar nicht lesen und wissen deshalb auch nicht was Sie uns vorher in einem Brief geschrieben haben. Ohne R. A.geht in dieser Angelegenheit nichts. Ich hab aber keine lust mehr.




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