Durch MEDIMAX Zentrale Electronic gelöste Beschwerde. | 1165 Views | 26.10.2012 | 08:58 Uhr
geschrieben von Jacqueline Kowalczyk

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)

I Pad gekauft welches einen versteckten Mangel aufwies

Ich habe am 20.10.2012 ein I Pad 2 mit 3 G bei MediMax in Oranienburg gekauft. Preis über 600 Euro.

SCHLAGWORTE

Soweit Ok.

Als ich meine simKarte per Post erhielt und das Fach dafür öffnen wollte per mitbeiliegendem Schlüssel, funktionierte dies nicht. Das Fach ließ sich nicht öffnen.

Ich fuhr also in den Laden zurück und reklamierte dieses Gerät. Der Verkäufer erklärte mir, dass dies eine Garanieleistung wäre und verwies mich an Apple. Druckte mir eine Addresse in Berlin aus von einem Apple Store und meinte, die könnten dies reparieren oder ggf. austauschen.

Ich fuhr dort hin und stand vor einer Baustelle, kein Apple Store.

Habe für die ganze 2 Stunden dafür gebraucht und mein Benzin verschwendet.

Fuhr dann am nächsten Tag wieder zum Medimax um den Filialleiter zu sprechen, dieser sollte nicht da sein, wurde mir erklärt.

Dann fragte ich, wer denn heute die hier anzusprechende Person sei. Ich wurde an eine Dame verwiesen. Dieser erklärte ich, was mir wiederfahren sei. Und das ich einen Umtausch dieses Gerätes möchte. Mir wurde dann gesagt, dass sie dies nicht machen könne und bat mich wiederzukommen wenn der Filialleiter im Hause sei.

Was ich dann tat.

Der Filialleiter war nicht im Haus, dafür sein stellvertretender Filialleiter.

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Der drückte mir nen Tankgutschein in die Hand und schickte mich zu einem von Apple autorisierten Händler.

Dort angekommen, klagte ich wieder mein Leid. Der Herr anfänglich sehr nett, öffnete dann das Sim Fach für mich.

Ich erklärte ihm das ich davon jedoch nicht so ganz erbaut bin. weil ich a) eine Reperatur wollte, damit dieser Mangel, der schon vor dem Kauf bestand, beseitigt wird.

Und nur ein bloses öffnen dieses Faches den Mangel ja nicht beheben würde, denn beim nächsten Öffnen könnte dies ja wieder auftreten. Der junge Mann belächelte mich und wollte mir dann nochmals zeigen wie sich das Fach öffnen ließe (als wäre ich geistig unterbemittelt).

Das Fach hackte und ließ sich nicht ohne weiteres öfnen. Ich erklärte diesem Mann, dass ich ja nicht ständig in ein von Apple autorisierten Laden fahren könnte, nur damit man mir diese Fach öffnet. Und das ich nochmals einen Austausch dieser Komponente verlange.

Der Mann lächelte wieder packte das Gerät ein mit den Worten ich sollte in den Medimax fahren und auf den Umtausch bestehen, welche mir der Medimax jedoch verweigert.

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Kommentare und Trackbacks (20)


26.10.2012 | 09:29
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Lesen Sie sich einfach mal andere ähnliche Bescherden hier durch, und sie werden eine Lösung finden. Und die ist sowas von einfach. Weil Sie es sind, hier noch einmal der Hinweis. Es handelt sich NICHT um Garantie, wie Ihr Händler Ihnen vorgelogen hat, sondern um GEWÄHRLEISTUNG. Gehen Sie hin, und fordern Sie ein NEUES Gerät. SIE entscheiden, ob repariert werden soll oder ausgetauscht. Und verlassen Sie nicht ohne NEUES Gerät diesen Händler. Der weiß das schon. Der versucht's halt. Also nochmal: Die Rechtslage ist sowas von eindeutig: SIE entscheiden, ob Sie reparieren lassen wollen, oder ein neues Gerät. Alles klar?

Gruß
Mandy

26.10.2012 | 09:49
von Calimero | Regelverstoß melden
Mandy hat vollkommen recht. ab zu Medimax und das Wörtchen Gewährleistung verwenden. Wenn die keine Ahnung haben, dass sie bei einen Gewährleistungsfall der Ansprechpartner und nicht Appel sind, dann sollen die sich halt in der Zentrale erkundigen. Ansonsten. klemmen Sie sich gleich ein BGB unter dem Arm und lassen den Verkäufer die entsprechende TExtstelle lesen. Das hilft manchmal wunder.

26.10.2012 | 11:54
von ReclaBoxler-3215227 | Regelverstoß melden
Und vielleicht ein bisschen lauter werden, damit andere Kunden das mitkriegen! Kannste ma sehen wie schnell dir geholfen wird.

26.10.2012 | 14:03
von ReclaBoxler-9421325 | Regelverstoß melden
Wir fassen zusammen:

Sie sind nicht im Stande ein einfaches Fach zu öffnen um eine Sim Karte einzulegen. Der Mitarbeiter im Shop hat dies geschafft. Huch, nun ist es also doch kein Mangel mehr sondern es liegt am Anwender. Aber weil Sie ein Fuchs sind wollen Sie natürlich weiterhin das Gerät umtauschen.

26.10.2012 | 14:22
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Hallo  spider monkey Calimero und  spider monkey Mandy
Gemäß BGB § 439 Absatz 1 alles klar. Aber habt ihr auch Absatz 3 bedacht?
§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

26.10.2012 | 14:23
von ReclaBoxler-5412115 | Regelverstoß melden
9421325

Und das Sie ein Quatschkopf sind, erkennt man Ihrer dümmlichen Konklusion im letzten Satz.

26.10.2012 | 14:29
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Re 471100

Völlig korrekt. Ich glaube aber nicht, dass das in diesem Falle greift (dieser Satz wurde übrigens später eingefügt, nachdem ein Fall anhängig geworden war, wonach ein Autokäufer ein neues Auto verlangte, weil das Radio einen kleinen Fehler hatte).

Gruß Mandy

26.10.2012 | 14:42
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Und 471100, noch eine Ergänzung:

Wir sprechen in diesem Falle ja ohnehin nur über einen Zeitraum von 6 Monaten ab Kaufdatum. Denn danach liegt die Entscheidung, ob Tausch oder Reparatur, nicht mehr beim Käufer, es sei denn, er kann belegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden gewesen ist. Und das wird er schwerlich beweisen können. Bis zum Ablauf von 6 Monaten gehen Gerichte in der Regel davon aus, dass der Mangel bereits vorhanden war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass das nicht der Fall war.

26.10.2012 | 14:52
von 6574301 | Regelverstoß melden
 spider monkey Mandy

Interessant. Das bedeutet, dass man die Gewährleistungfrist, also die gesetzliche, wo ja in Europa 2 Jahre beträgt, eigentlich nach 6 Monaten vergessen kann?

26.10.2012 | 14:55
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
6574301

Exakt. Genau das bedeutet es. Gewährleistungfrist de jure 24 Monate, faktisch aber lediglich sechs.
Also aufpassen.
;-)

Gruß Mandy

26.10.2012 | 15:40
von Klaus Applemann | Regelverstoß melden
Das Fach geht schwer auf, damit die SIM nicht unterwegs rausfällt.
Das ist doch kein Reklamationsgrund.

26.10.2012 | 19:16
von ReclaBoxler-9220619 | Regelverstoß melden
Artikel der Stiftung Warentest "Kaufen und Reklamieren: So setzen Sie Ihre Rechte durch"

www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/

27.10.2012 | 10:08
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Hier handelt es sich mal um einen seltenen Fall wo wirklich Gewährleistungsansprüche bestehen.

Völlig richtig was hier geschrieben wird. Medimax ist hier der alleinverantwortliche und darf auch den Kunden nicht an den Hersteller verweisen.

Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Standort der Ware.
Das heißt als Kunde muss ich nichtmal zum Händler Fahren zum reklamieren sondern es kann Nachlieferung eines neuen Gerätes gefordert werden.

27.10.2012 | 10:49
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
9135427

Vorsicht, mit dem Erfüllungsort. Da wird's nämlich etwas kompliziert. Ich nehme an, Sie heben ab auf ein Urteil des BGH
(Az. X ZR 97/05). Nicht der "Standort der Ware" wie Sie schreiben, ist Erfüllungsort (die Ware könnte sich ja inzwischen in Südafrika befinden), sondern der "Wohnsitz des Käufers" ist streng juristisch gesehen, der Erfüllungsort. Aber das möchte ich jetzt nicht näher ausführen, sonst wird's zu komplex und dem vorliegenden Fall nicht gerecht. Es ist schon besser, mit der Ware zum Händler zu gehen.

Gruß Mandy

PS: Den oben aufgeführten link halte ich in vielen Teilen für textlich recht unglücklich formuliert. Das könnte zu falschen Schlüssen führen.

27.10.2012 | 19:49
von ReclaBoxler-6145244 | Regelverstoß melden
Hat die Ware Mängel, ist von Gesetzes wegen der Verkäufer in der Pflicht. Lassen Sie sich also nicht mit Hinweisen auf den Hersteller abspeisen, wenn Sie reklamieren.

Stiftung Warentest "Umtausch und Reklamation: Diese Rechte haben Kunden":

www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/

www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-4234798/

Verbraucherzentrale Sachsen "Umtausch und Reklamation"

www.vzsa.de/Weihnachtsgeschenke-reklamieren-oder-umtauschen

29.10.2012 | 14:46
von ReclaBoxler-3215227 | Regelverstoß melden
Ich weiß, das wenn ein Kunde ein Elektronikgerät kauft und ist mit dem Artikel nicht zufrieden er diesen OHNE Angaben von Gründen, innerhalb 14 Tagen zurückgeben darf. (Natürlich nicht beschädigt oder wenn er den Artikel vorsätzlich beschädigt hat)

30.10.2012 | 18:28
von Jacqueline Kowalczyk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War dann nochmals da und musste feststellen das der Markt nicht nur einen Filialleiter hat sondern insgesamt 3. Habe also nochmals mein Problem einem dieser 3 geschildert. Dieser hatte letztlich Erbarmen mit mir und Tauschte es um worüber ich sehr dankbar bin dieses Simfach lässt sich ohne Problem öffnen und schließen. vielen Dank für eure Guten Ratschläge


30.10.2012 | 19:05
von ReclaBoxler-8310115 | Regelverstoß melden
Ach so wollte noch mal Stellung nehmen zu ein paar Kommentaren hier. Nein ich bin kein Fuchs, aber ich kann doch wohl erwarten das wenn ich ein Gerät kaufe das dieses Einwandfrei funktioniert. Das Fach lies sich gar nicht öffen. Weder ich noch mein Mann oder auch der Verkäufer aus dem Markt konnten es öffnen. Und der autorisierte hatte auch so seine Probleme dabei. Er reparierte es nicht mal! Und man erwartete von mir mit diesem Mangel zu Leben! Das kann und will ich nicht akzeptieren! Dieses Gerät ist doch kein Centartikel!

09.11.2012 | 11:38
von Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 3215227

Völliger Unsinn, was Sie da schreiben.

24.11.2013 | 14:40
von N. D.D. | Regelverstoß melden
So lange wir hier in Deutschland handeln und Ware erwerben, gelten auch deutsche (!) Gesetze! Das heißt 2 Jahre Garantie und was Gewährleistung betrifft ist NICHTIG! Das sind meine eigens durchgesetzten Erfahrungen und zwar bei allen erworbenen Waren, welche defekt, oder auch nur beschädigt waren. Medimax ist für Dummschwätzerei bekannt.



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