MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)
I Pad gekauft welches einen versteckten Mangel aufwies
Ich habe am 20.10.2012 ein I Pad 2 mit 3 G bei MediMax in Oranienburg gekauft. Preis über 600 Euro.
Soweit Ok.
Als ich meine simKarte per Post erhielt und das Fach dafür öffnen wollte per mitbeiliegendem Schlüssel, funktionierte dies nicht. Das Fach ließ sich nicht öffnen.
Ich fuhr also in den Laden zurück und reklamierte dieses Gerät. Der Verkäufer erklärte mir, dass dies eine Garanieleistung wäre und verwies mich an Apple. Druckte mir eine Addresse in Berlin aus von einem Apple Store und meinte, die könnten dies reparieren oder ggf. austauschen.
Ich fuhr dort hin und stand vor einer Baustelle, kein Apple Store.
Habe für die ganze 2 Stunden dafür gebraucht und mein Benzin verschwendet.
Fuhr dann am nächsten Tag wieder zum Medimax um den Filialleiter zu sprechen, dieser sollte nicht da sein, wurde mir erklärt.
Dann fragte ich, wer denn heute die hier anzusprechende Person sei. Ich wurde an eine Dame verwiesen. Dieser erklärte ich, was mir wiederfahren sei. Und das ich einen Umtausch dieses Gerätes möchte. Mir wurde dann gesagt, dass sie dies nicht machen könne und bat mich wiederzukommen wenn der Filialleiter im Hause sei.
Was ich dann tat.
Der Filialleiter war nicht im Haus, dafür sein stellvertretender Filialleiter.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Der drückte mir nen Tankgutschein in die Hand und schickte mich zu einem von Apple autorisierten Händler.
Dort angekommen, klagte ich wieder mein Leid. Der Herr anfänglich sehr nett, öffnete dann das Sim Fach für mich.
Ich erklärte ihm das ich davon jedoch nicht so ganz erbaut bin. weil ich a) eine Reperatur wollte, damit dieser Mangel, der schon vor dem Kauf bestand, beseitigt wird.
Und nur ein bloses öffnen dieses Faches den Mangel ja nicht beheben würde, denn beim nächsten Öffnen könnte dies ja wieder auftreten. Der junge Mann belächelte mich und wollte mir dann nochmals zeigen wie sich das Fach öffnen ließe (als wäre ich geistig unterbemittelt).
Das Fach hackte und ließ sich nicht ohne weiteres öfnen. Ich erklärte diesem Mann, dass ich ja nicht ständig in ein von Apple autorisierten Laden fahren könnte, nur damit man mir diese Fach öffnet. Und das ich nochmals einen Austausch dieser Komponente verlange.
Der Mann lächelte wieder packte das Gerät ein mit den Worten ich sollte in den Medimax fahren und auf den Umtausch bestehen, welche mir der Medimax jedoch verweigert.
Gruß
Mandy
Sie sind nicht im Stande ein einfaches Fach zu öffnen um eine Sim Karte einzulegen. Der Mitarbeiter im Shop hat dies geschafft. Huch, nun ist es also doch kein Mangel mehr sondern es liegt am Anwender. Aber weil Sie ein Fuchs sind wollen Sie natürlich weiterhin das Gerät umtauschen.
Gemäß BGB § 439 Absatz 1 alles klar. Aber habt ihr auch Absatz 3 bedacht?
§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Und das Sie ein Quatschkopf sind, erkennt man Ihrer dümmlichen Konklusion im letzten Satz.
Völlig korrekt. Ich glaube aber nicht, dass das in diesem Falle greift (dieser Satz wurde übrigens später eingefügt, nachdem ein Fall anhängig geworden war, wonach ein Autokäufer ein neues Auto verlangte, weil das Radio einen kleinen Fehler hatte).
Gruß Mandy
Wir sprechen in diesem Falle ja ohnehin nur über einen Zeitraum von 6 Monaten ab Kaufdatum. Denn danach liegt die Entscheidung, ob Tausch oder Reparatur, nicht mehr beim Käufer, es sei denn, er kann belegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden gewesen ist. Und das wird er schwerlich beweisen können. Bis zum Ablauf von 6 Monaten gehen Gerichte in der Regel davon aus, dass der Mangel bereits vorhanden war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass das nicht der Fall war.
Interessant. Das bedeutet, dass man die Gewährleistungfrist, also die gesetzliche, wo ja in Europa 2 Jahre beträgt, eigentlich nach 6 Monaten vergessen kann?
Exakt. Genau das bedeutet es. Gewährleistungfrist de jure 24 Monate, faktisch aber lediglich sechs.
Also aufpassen.
;-)
Gruß Mandy
Das ist doch kein Reklamationsgrund.
www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
Völlig richtig was hier geschrieben wird. Medimax ist hier der alleinverantwortliche und darf auch den Kunden nicht an den Hersteller verweisen.
Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Standort der Ware.
Das heißt als Kunde muss ich nichtmal zum Händler Fahren zum reklamieren sondern es kann Nachlieferung eines neuen Gerätes gefordert werden.
Vorsicht, mit dem Erfüllungsort. Da wird's nämlich etwas kompliziert. Ich nehme an, Sie heben ab auf ein Urteil des BGH
(Az. X ZR 97/05). Nicht der "Standort der Ware" wie Sie schreiben, ist Erfüllungsort (die Ware könnte sich ja inzwischen in Südafrika befinden), sondern der "Wohnsitz des Käufers" ist streng juristisch gesehen, der Erfüllungsort. Aber das möchte ich jetzt nicht näher ausführen, sonst wird's zu komplex und dem vorliegenden Fall nicht gerecht. Es ist schon besser, mit der Ware zum Händler zu gehen.
Gruß Mandy
PS: Den oben aufgeführten link halte ich in vielen Teilen für textlich recht unglücklich formuliert. Das könnte zu falschen Schlüssen führen.
Stiftung Warentest "Umtausch und Reklamation: Diese Rechte haben Kunden":
www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/
www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-4234798/
Verbraucherzentrale Sachsen "Umtausch und Reklamation"
www.vzsa.de/Weihnachtsgeschenke-reklamieren-oder-umtauschen
Völliger Unsinn, was Sie da schreiben.