Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Bissendorf)
Keine Reparatur bzw Garantie
Mein Sohn hat letztes Jahr Weihnachten von seinen Grosseltern einen Schaukelstuhl geschenkt bekommen, der im September 2011 in der Filiale in Basdorf gekauft wurde. Er hat einen Rattansitz, der nun nach einem Jahr kaputt gegangen ist. Der Sitz ansich ist heil, nur die Halterung ringsrum am Rand (war geklebt) hat sich geloest und ist zum Teil eingerissen (so dass es auch nicht wieder zu kleben ist). Ich war nun in der Filiale in Rostock und dort wurde mir gesagt, dass die Filiale selbst nach ueber einem Jahr nichts mehr machen kann. Okay, dann habe ich mich an die Geschaeftsleitung in Bissendorf gewendet. Dort versteht man mich anscheinend nicht, denn man sieht keinen Grund, meiner Maengelanzeige nachzukommen. Solch eine hab ich aber gar nicht gemacht. Ich hatte nach der Moeglichkeit einer Reparatur oder eines Umtausches nachgefragt. Aber daruf geht man gar nicht erst ein. Dann hatte ich gebeten, mir den Herstellernamen mitzuteilen. Aber den kann man mir auch nicht geben (ist nirgends auf dem Schaukelstuhl zu finden), da man den Lieferanten zwecks Betriebsgeheimnis nicht rausgeben kann, ausserdem hat der seinen Sitz ja eh ausserhalb der EU und ist fuer Endverbraucher schwer zu erreichen. Haeh? Danach hatte ich gar nicht gefragt! Wollen die einen absichtlich nicht verstehen? Ich will ja nicht unbedingt das Geld zurueck (sind immerhin 59 Euro), mit einer Reparatur oder einem Ersatzsitz wuerde ich mich auch zufrieden geben. Den Ersatz montiere ich auch selbst! Aber anscheinend fuehrt da kein Weg hin. Das wars dann wohl fuer mich mit der Firma TP. Und das muss ich nun meinem Sohn erklaeren.
von der Produktgruppe her ist das ein (dauerhafter) Artikel
des täglichen Gebrauchs, und durchaus technischer Art.
Natürlich wird kein Kunde verlangen, dass (z. B.) eine Dose
Haarspray ein Jahr "hält".
Aber bei dem Obigen Artikel ist der (Kunden) Wunsch "verständlich"
Es war auch hier schon Thema, das nach GESETZ vom Grundsatz her der Kunde das Wahlrecht hat, was im Schadensfall (Gewährleistung) passiert.
Auch ein (vermeintlicher) Billig-Laden kann NICHT gesetzlich verbriefte
Ansprüche negieren. Bei GEBRAUCHTware KANN der Händler die Gewährleistung ZEITLICH auf EIN Jahr beschränken, DANN müsste
das aber so in den AGB formuliert sein.
Abgesehen davon von der Frage, ob der Artikel als Gebraucht verkauft
wurde.
Gruss
§ 10 Mängelhaftung
(1) Soweit ein haftungspflichtiger Mangel vorliegt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(2) Die Verjährungsfrist von Mängelhaftungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist von Mängelhaftungsansprüchen für Verbraucher (§ 13 BGB) ein Jahr ab Erhalt der Ware. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) erfolgt ein Verkauf von gebrauchten Waren unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftungsansprüchen.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Natürlich hat der Kunde Anspruch auf die gesetzlich Verbriefte Gewährleistung die Philipps auch gewährt, da aber hier nach über 12 Monaten schon lange die Beweislastumkehr eingetreten ist liegt es am Kunden zu beweisen, daß der Mangel schon bei Warenübergabe vorhanden war.
Ich nochmal *grins*
Wir sind jetzt bei den (Telefon) Gesprächen des Te/BF NICHT dabei gewesen, ABER offensichtlich (Posting des TE/BF) ist doch der Händler gegenüber der Kundin eben NICHT mit den "gesetzlichen Möglichkeiten" gekommen, sondern hat GRUNDSÄTZLICH eine Hilfe abgelehnt.
WARUM soll es keinen Hersteller/Importeur geben, der auch einem ENDVERBRAUCHER helfen KÖNNTE. Nicht jeder Hersteller/Importeur negiert die "Hilfsmöglichkeiten" gegenüber dem Endverbraucher.
Und GRUNDSÄTZLICH hat die Firma (Verkäufer) ja (auch) Artikel von Herstellern im Angebot, welche "offen" sich auch gegenüber dem Endverbraucher verantwortlich fühlen.
MfG
Grips einschalten!
2. Was erwarten Sie denn bitteschön von Möbelstücken eines *vom-lastwagen-gefallen* billig Ramschladens? Das die Sachen ewig halten? -Da müssen Sie aber schon einiges mehr investieren. Solche Stühle kosten ab 130,- (und das ist noch die günstigste Variante) aufwärts.
3. Der Vergleich mit der Couch war also völlig idio. tisch? -Nun werden Sie mal nicht zick. ig, nur weil Sie nicht verstehen wollen, das Sie nach einem Jahr kein Anrecht auf eine Reparatur haben.
4. Ja, normalerweise kauft man sich einen neuen Tisch, wenn der andere kaputt ist. Es sei denn, der Tisch/Couch was auch immer, ist hochwertig und eine Reparatur wert.
5. Sie haben einen Vertrag mit Thomas Philipps? -Interessant. Was ist das denn für ein Vertrag? LOL
Also wenn Sie dort auch so zick. ig vorstellig geworden sind, hätte ich mich als VK (ob Ihnen nun irgendetwas zusteht oder nicht) auch quer gestellt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst