Durch Thomas Philipps endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1379 Views | 08.12.2012 | 21:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1523342

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Bissendorf)

Keine Reparatur bzw Garantie

SCHLAGWORTE

Mein Sohn hat letztes Jahr Weihnachten von seinen Grosseltern einen Schaukelstuhl geschenkt bekommen, der im September 2011 in der Filiale in Basdorf gekauft wurde. Er hat einen Rattansitz, der nun nach einem Jahr kaputt gegangen ist. Der Sitz ansich ist heil, nur die Halterung ringsrum am Rand (war geklebt) hat sich geloest und ist zum Teil eingerissen (so dass es auch nicht wieder zu kleben ist). Ich war nun in der Filiale in Rostock und dort wurde mir gesagt, dass die Filiale selbst nach ueber einem Jahr nichts mehr machen kann. Okay, dann habe ich mich an die Geschaeftsleitung in Bissendorf gewendet. Dort versteht man mich anscheinend nicht, denn man sieht keinen Grund, meiner Maengelanzeige nachzukommen. Solch eine hab ich aber gar nicht gemacht. Ich hatte nach der Moeglichkeit einer Reparatur oder eines Umtausches nachgefragt. Aber daruf geht man gar nicht erst ein. Dann hatte ich gebeten, mir den Herstellernamen mitzuteilen. Aber den kann man mir auch nicht geben (ist nirgends auf dem Schaukelstuhl zu finden), da man den Lieferanten zwecks Betriebsgeheimnis nicht rausgeben kann, ausserdem hat der seinen Sitz ja eh ausserhalb der EU und ist fuer Endverbraucher schwer zu erreichen. Haeh? Danach hatte ich gar nicht gefragt! Wollen die einen absichtlich nicht verstehen? Ich will ja nicht unbedingt das Geld zurueck (sind immerhin 59 Euro), mit einer Reparatur oder einem Ersatzsitz wuerde ich mich auch zufrieden geben. Den Ersatz montiere ich auch selbst! Aber anscheinend fuehrt da kein Weg hin. Das wars dann wohl fuer mich mit der Firma TP. Und das muss ich nun meinem Sohn erklaeren.

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: Ersatzsitz, wenn nicht moeglich Erstattung des Kaufpreises


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


08.12.2012 | 22:24
von ReclaBoxler-5144260 | Regelverstoß melden
LOL hallo, irgendjemand da? Nach einem Jahr kommen Sie an und wollen Ersatz? Sie haben keinen Anspruch auf Ersatz, geschweigedenn der Erstattung des Kaufpreises. -Auch nicht in einem Ramschladen wie Thomas Philipps.

08.12.2012 | 23:22
von ReclaBoxler-6111022 | Regelverstoß melden
Man darf doch wohl als Kunde noch Träume, Wünsche und Forderungen haben. An irgendwas muß sich der Kunde doch festhalten können.

09.12.2012 | 00:34
von ReclaBoxler-5216410 | Regelverstoß melden
Hallo,

von der Produktgruppe her ist das ein (dauerhafter) Artikel
des täglichen Gebrauchs, und durchaus technischer Art.

Natürlich wird kein Kunde verlangen, dass (z. B.) eine Dose
Haarspray ein Jahr "hält".

Aber bei dem Obigen Artikel ist der (Kunden) Wunsch "verständlich"

Es war auch hier schon Thema, das nach GESETZ vom Grundsatz her der Kunde das Wahlrecht hat, was im Schadensfall (Gewährleistung) passiert.

Auch ein (vermeintlicher) Billig-Laden kann NICHT gesetzlich verbriefte
Ansprüche negieren. Bei GEBRAUCHTware KANN der Händler die Gewährleistung ZEITLICH auf EIN Jahr beschränken, DANN müsste
das aber so in den AGB formuliert sein.

Abgesehen davon von der Frage, ob der Artikel als Gebraucht verkauft
wurde.

Gruss

09.12.2012 | 01:07
von Fidi Ralla | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Fidi Ralla THOMAS PHILIPPS AGB's

§ 10 Mängelhaftung

(1) Soweit ein haftungspflichtiger Mangel vorliegt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(2) Die Verjährungsfrist von Mängelhaftungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist von Mängelhaftungsansprüchen für Verbraucher (§ 13 BGB) ein Jahr ab Erhalt der Ware. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) erfolgt ein Verkauf von gebrauchten Waren unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftungsansprüchen.

(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.
§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


09.12.2012 | 05:30
von ReclaBoxler-6111022 | Regelverstoß melden
Und immer wieder wird klar, daß der Gesetzgeber versäumt hat von Menschen (Kunden) die Benutzung des eigenen Gehirns zu fordern.
Natürlich hat der Kunde Anspruch auf die gesetzlich Verbriefte Gewährleistung die Philipps auch gewährt, da aber hier nach über 12 Monaten schon lange die Beweislastumkehr eingetreten ist liegt es am Kunden zu beweisen, daß der Mangel schon bei Warenübergabe vorhanden war.

09.12.2012 | 10:04
von ReclaBoxler-5904106 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6111022
Ich nochmal *grins*
Wir sind jetzt bei den (Telefon) Gesprächen des Te/BF NICHT dabei gewesen, ABER offensichtlich (Posting des TE/BF) ist doch der Händler gegenüber der Kundin eben NICHT mit den "gesetzlichen Möglichkeiten" gekommen, sondern hat GRUNDSÄTZLICH eine Hilfe abgelehnt.

WARUM soll es keinen Hersteller/Importeur geben, der auch einem ENDVERBRAUCHER helfen KÖNNTE. Nicht jeder Hersteller/Importeur negiert die "Hilfsmöglichkeiten" gegenüber dem Endverbraucher.

Und GRUNDSÄTZLICH hat die Firma (Verkäufer) ja (auch) Artikel von Herstellern im Angebot, welche "offen" sich auch gegenüber dem Endverbraucher verantwortlich fühlen.

MfG

09.12.2012 | 10:51
von ReclaBoxler-9915426 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5904106Stimmt nicht, die MA der Filiale haben dem BF doch erklärt, das sie nach über einem Jahr zwecks Ersatz bzw. Erstattung, nichts mehr machen können. -Das stimmt ja auch. Das wiederum will der/die BF aber nicht verstehen, was man an der Forderung "Erstattung des Kaufpreises" sieht. Ich kann auch nicht, nachdem ich meine Couch durchgesessen habe, zum Möbelgeschäft zurück gehen und den Kaufpreis zurück verlangen. Und wenn man sich mal etwas Mühe macht, ist eine Lösung ganz schnell zu finden. Siehe hier www.rattanshop24.de/index.php?lang=DEU&page=Flecht_reparatur

Grips einschalten!

09.12.2012 | 11:41
von ReclaBoxler-8689128 | Regelverstoß melden
Meine letzter Arbeitgeber jedenfalls wollte nicht, daß Kunden (oder verdeckte Mitbewerber) unsere Einkaufsquellen mitgeteilt wurden, nebenbei bestehen viele Importeure aus einem Büro mit Computer, Fax, Telefon und ein oder zwei Mitarbeitern die gar keine Zeit haben sich mit Endverbrauchern (mit denen sie kein Vertragsverhältnis hatten) Stundenlang über deren Probleme zu unterhalten, ausnahmen will ich nicht in Abrede stellen.

09.12.2012 | 17:21
von ReclaBoxler-7470270 | Regelverstoß melden
Ich verstehe nicht, warum ich hier als bloed hingestellt werde. Einige scheinen auch hier nicht zu verstehen, dass es mir NICHT um die Gewaehrleistung geht. Denn dann haette der Schaukelstuhl schon beim Kauf Maengel aufweisen muessen. Wenn ein Artikel (der nicht gebraucht gekauft wurde) nach einem Jahr kaputt geht, kann man doch wohl auf eine Reparatur hoffen. Oder kauft Ihr Euch nach einem Jahr ne neue Couch oder nen neuen Tisch, wenn der andere kaputt geht? Dein Vergleich mit der durchgesessenen Couch ist voellig idiotisch (ReclaBoxler- 9915426). Werden heutzutage nur noch Waren hergestellt, die so eine kurze Lebensdauer haben? Warum soll ich als Kunde jetzt noch ein Reparaturset fuer 30 Euro kaufen? Und ob ich mit dem Hersteller in Verbindung treten kann oder nicht, sollte doch wohl mir als Kunden ueberlassen werden. Aber da spielt ja TP auch nicht mit offenen Karten. Und nebenbei bemerkt, ich habe einen Vertrag mit TP und nicht mit dem Hersteller.

09.12.2012 | 19:14
von ReclaBoxler-8689128 | Regelverstoß melden
Was wollen Sie denn für eine Reparatur ausgeben? Wenn ich mal günstige Transportkosten nehme, Transport 2 x 5. - €, Material 5. - €, Stundenlohn 40. - €, macht 55. - € für die Reparatur einer Ware die 59. - € NEU gekostet hat. So eine Reparatur steht doch in keinem Verhältnis zum Warenwert.

09.12.2012 | 19:33
von ReclaBoxler-4210112 | Regelverstoß melden
Wäre dem BF denn geholfen wenn der Händler ganz im Sinne des Kunden die Adresse des Herstellers in China oder Bangladesh mitgeteilt hätte? Der Wunsch nach Reparatur wäre damit nicht näher erreichbar gewesen.

09.12.2012 | 19:39
von ReclaBoxler-8689128 | Regelverstoß melden
Vielleicht erwartet der BF ja das der Verkäufer, der Importeur, der Großhändler oder der Hersteller die Kosten übernimmt. Es ist doch schon seit vielen Jahren so, daß Reparaturen von bestimmten Waren nicht mehr lohnen weil die Kosten höher sind als ein Neukauf, vielleicht erwartet der BF in diesem Fall auch, daß der Verkäufer oder usw. dann für kostenlosen Ersatz sorgt.

09.12.2012 | 21:25
von ReclaBoxler-9915426 | Regelverstoß melden
1. Kennen wir uns, oder wiso sind wir schon per "du"?

2. Was erwarten Sie denn bitteschön von Möbelstücken eines *vom-lastwagen-gefallen* billig Ramschladens? Das die Sachen ewig halten? -Da müssen Sie aber schon einiges mehr investieren. Solche Stühle kosten ab 130,- (und das ist noch die günstigste Variante) aufwärts.

3. Der Vergleich mit der Couch war also völlig idio. tisch? -Nun werden Sie mal nicht zick. ig, nur weil Sie nicht verstehen wollen, das Sie nach einem Jahr kein Anrecht auf eine Reparatur haben.

4. Ja, normalerweise kauft man sich einen neuen Tisch, wenn der andere kaputt ist. Es sei denn, der Tisch/Couch was auch immer, ist hochwertig und eine Reparatur wert.

5. Sie haben einen Vertrag mit Thomas Philipps? -Interessant. Was ist das denn für ein Vertrag? LOL

Also wenn Sie dort auch so zick. ig vorstellig geworden sind, hätte ich mich als VK (ob Ihnen nun irgendetwas zusteht oder nicht) auch quer gestellt.

09.12.2012 | 23:59
von UiUiUi | Regelverstoß melden
 spider monkey "Ich verstehe nicht, warum ich hier als bloed hingestellt werde. "-Was gibt's denn da nicht zu verstehen? -Trifft vielleicht doch zu? !

10.12.2012 | 17:28
von ReclaBoxler-6016338 | Regelverstoß melden
---gelöscht --- falsche Beschwerde

17.12.2012 | 07:54
von ReclaBoxler-1523342 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.12.2012 | 10:34
von ReclaBoxler-1523342 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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