Durch MEDIMAX Zentrale Electronic gelöste Beschwerde. | 676 Views | 07.01.2013 | 14:48 Uhr
geschrieben von Petra Kosik

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)

Kühlschrank mit falscher Werbeaussage im Prospekt

Bestell-/Kundennummer: K-Nr: 55235, Beleg-Nr: 679/1301100008

Wir haben am 2.1. telefonisch bei der Medimax-Filiale in Oranienburg (siehe wo) einen Kühlschrank, Samsung RL-39THCMG bestellt und zu uns nach Schwante ausliefern lassen, der im Werbeprospekt mit A++ und einem Verbrauch von 219 kwh beschrieben war.

SCHLAGWORTE

Es war nur noch ein Ausstellungsstück verfügbar, wir waren damit einverstanden. Preisnachlass gab es keinen. Das Gerät wurde geliefert, es war äußerlich unversehrt. Unser alter (aber noch intakter) Kühlschrank wurde mitgenommen.

Nach dem Einschalten und Einräumen bemerkten wir, dass auf dem beigefügten Infozettel der Kühlschrank nur mit A+ und einem Verbrauch von 291 kwh beschrieben war. Der Anruf in der Filiale ergab, dass dieses "Versehen" anscheinend schon bekannt war und man wohl darauf wartete, ob es die Kunden bemerken. Unser alter Kühlschrank war entsorgt, folglich hatten wir wenig Alternativen. Unsere Bitte nach einem Nachlass wurde ziemlich hart zurückgewiesen, mit der Begründung, das Originalgerät wäre korrekt mit dem Infozettel ausgestattet gewesen, Irrtümer im Prospekt hätte man sich vorbehalten. Das Gerät kann ja wieder abgeholt werden.

Befremdlich, dass man uns weder telefonisch vor Auslieferung noch bei der Auslieferung darüber unterrichtet hatte. Und erst recht befremdlich, dass man unsere Notlage ausnutzte und uns anbot, den Kühlschrank zurück zu nehmen, anstatt uns einen kleinen Ausgleich für die zu erwartenden Strommehrkosten anzubieten. Eine kulantere und freundlichere Art hätte Medimax gut gestanden

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Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH: 50,-€ Preisnachlass oder EK-Gutschein


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2013 | 20:03
Firmen-Antwort von: MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Frau K.

mit Bedauern muss ich feststellen, dass es mit unserer Werbung aus der KW01 (Samsung RL39THCMG) zu erheblichen Irritationen gekommen ist. Die in unserer Beilage kommunizierte Energieeffizienz A++ entspricht leider nicht der tatsächlichen Produkteigenschaft. Für diesen Druckfehler möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen.

Nach Ihrer berechtigten Reklamation haben wir Ihnen die Rückabwicklung des Kauvertrages angeboten. Eine Rücknahme entspricht durchaus den üblichen Lösungsansätzen bei Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften eines Produktes und ist explizit im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geregelt. Leider war uns nicht bewusst, dass Ihr Altgerät bereits entsorgt wurde. Ich stimme Ihnen zu, dass aus diesem Grund eine Rückabwicklung des Kaufvertrages keine optimale Lösung darstellt. Deshalb möchte ich Ihnen die geforderte Preisminderung zusagen.

Gern stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

M. Lippok

MEDIMAX Electronic Objekt Oranienburg GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


07.01.2013 | 15:39
von ReclaBoxler-6819310 | Regelverstoß melden
Hallo,

nachdem GERADE solche (Groß) märkte mit dem Abmahnen
gegenüber anderen immer sehr fix sind, sollte
man dieses auch da mal in die Wege leiten (lassen).

RECHTLICH kann u. U. die Verbraucherzentrale dazu was sagen, oder
es gibt entsprecehnde Urteile darüber.

Jeder (private) VK bei eBay und co, wird zur Verantwortung
gezogen, wenn zugesicherte Eigenschaften NICHT eingehalten
werden.

DANN bei DEHNEN bitte auch.

Fängt damit an, den Mehrverbrauch dem Laden in Rechnung zu stellen.

07.01.2013 | 16:49
von ReclaBoxler-5792294 | Regelverstoß melden
Ich würde den Krempel einfach wieder abholen lassen, statt um einen Nachlass zu betteln, Geld zurück und im Internet neu bestellt.
Ich würde mich jedenfalls nicht so einfach abbügeln lassen.

09.01.2013 | 08:52
von Divorce Daddy | Regelverstoß melden
Hallo, haben sie die Werbeanzeige noch? Es wäre wichtig. Das war doch ein sogenannter "Gattungskauf". damit haben sie Anspruch auf eine Ware dieser Gattung in mittlerer Güte (so ca. 5%+- Abweichung) Ich würde mich erst mal für das Leihgerät bedanken und das Unternemen zur Vertragserfüllung nach BGB (das hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun und verjährt meiner Meinung nach, wenn nicht auf 2 Jahre begrenzt, erst nach 30 Jahren!) auffordern. MFG

16.01.2013 | 12:27
von Petra Kosik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher nichts gehört.


17.01.2013 | 03:52
von Sandra Strombach | Regelverstoß melden
Diese Machenschaften von Medimax werden Ihnen in den nächsten 10 Jahren mindestens 150 EUR Strom-Mehrkosten bringen. Und Sie geben sich mit 50 EUR Nachlass zufrieden?

19.01.2013 | 22:21
von Petra Kosik gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir setzen es auf gelöst, da wir heute 50,- € Preisermäßigung bekommen haben. Das macht für ca. 3 Jahre die Stromkostendifferenz aus. Ist OK. Schöner wäre es gewesen, den Vorschlag von Medimaxx zu erhalten.




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