MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)
Kühlschrank mit falscher Werbeaussage im Prospekt
Bestell-/Kundennummer: K-Nr: 55235, Beleg-Nr: 679/1301100008
Wir haben am 2.1. telefonisch bei der Medimax-Filiale in Oranienburg (siehe wo) einen Kühlschrank, Samsung RL-39THCMG bestellt und zu uns nach Schwante ausliefern lassen, der im Werbeprospekt mit A++ und einem Verbrauch von 219 kwh beschrieben war.
Es war nur noch ein Ausstellungsstück verfügbar, wir waren damit einverstanden. Preisnachlass gab es keinen. Das Gerät wurde geliefert, es war äußerlich unversehrt. Unser alter (aber noch intakter) Kühlschrank wurde mitgenommen.
Nach dem Einschalten und Einräumen bemerkten wir, dass auf dem beigefügten Infozettel der Kühlschrank nur mit A+ und einem Verbrauch von 291 kwh beschrieben war. Der Anruf in der Filiale ergab, dass dieses "Versehen" anscheinend schon bekannt war und man wohl darauf wartete, ob es die Kunden bemerken. Unser alter Kühlschrank war entsorgt, folglich hatten wir wenig Alternativen. Unsere Bitte nach einem Nachlass wurde ziemlich hart zurückgewiesen, mit der Begründung, das Originalgerät wäre korrekt mit dem Infozettel ausgestattet gewesen, Irrtümer im Prospekt hätte man sich vorbehalten. Das Gerät kann ja wieder abgeholt werden.
Befremdlich, dass man uns weder telefonisch vor Auslieferung noch bei der Auslieferung darüber unterrichtet hatte. Und erst recht befremdlich, dass man unsere Notlage ausnutzte und uns anbot, den Kühlschrank zurück zu nehmen, anstatt uns einen kleinen Ausgleich für die zu erwartenden Strommehrkosten anzubieten. Eine kulantere und freundlichere Art hätte Medimax gut gestanden
16.01.2013 | 20:03
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrte Frau K.
mit Bedauern muss ich feststellen, dass es mit unserer Werbung aus der KW01 (Samsung RL39THCMG) zu erheblichen Irritationen gekommen ist. Die in unserer Beilage kommunizierte Energieeffizienz A++ entspricht leider nicht der tatsächlichen Produkteigenschaft. Für diesen Druckfehler möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen.
Nach Ihrer berechtigten Reklamation haben wir Ihnen die Rückabwicklung des Kauvertrages angeboten. Eine Rücknahme entspricht durchaus den üblichen Lösungsansätzen bei Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften eines Produktes und ist explizit im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geregelt. Leider war uns nicht bewusst, dass Ihr Altgerät bereits entsorgt wurde. Ich stimme Ihnen zu, dass aus diesem Grund eine Rückabwicklung des Kaufvertrages keine optimale Lösung darstellt. Deshalb möchte ich Ihnen die geforderte Preisminderung zusagen.
Gern stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Lippok
MEDIMAX Electronic Objekt Oranienburg GmbH
nachdem GERADE solche (Groß) märkte mit dem Abmahnen
gegenüber anderen immer sehr fix sind, sollte
man dieses auch da mal in die Wege leiten (lassen).
RECHTLICH kann u. U. die Verbraucherzentrale dazu was sagen, oder
es gibt entsprecehnde Urteile darüber.
Jeder (private) VK bei eBay und co, wird zur Verantwortung
gezogen, wenn zugesicherte Eigenschaften NICHT eingehalten
werden.
DANN bei DEHNEN bitte auch.
Fängt damit an, den Mehrverbrauch dem Laden in Rechnung zu stellen.
Ich würde mich jedenfalls nicht so einfach abbügeln lassen.