Durch Unitymedia BW endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 527 Views | 10.03.2013 | 16:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1541472

Unitymedia BW GmbH (Köln)

Kündigung missachtet, Inkassoverfahren ohne Rechtsgrundlage

Wie bereits an anderen Stellen zu lesen ist, versucht Unitymedia weiterhin in Kündigungsfällen zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

SCHLAGWORTE

Im vorliegenden Fall wurde eine nach Eingang einer jährlichen Rechnung schriftlich eingereichte Kündigung nicht ordnungsgemäß bearbeitet: Der Eingang wurde zunächst anscheinend ignoriert, da eine Zahlungsaufforderung erfolgte. Kurz darauf wurde die Kündigung bestätigt, dennoch folgte eine weitere Zahlungsaufforderung über den gekündigten Vertrag. UM wurde auf die Missstände hingewiesen. Die bei Ausstellung der Kündigung angeforderte Endrechnung für die verbliebene Nutzungszeit bis zur Kündigung traf erstmalig mit einigen Wochen Verspätung ein - zu diesem Zeitpunkt war von UM bereits ein Inkasso-Verfahren eingeleitet worden! In Bezug auf diese Rechnung ist der Geschädigte nicht in Verzug geraten. Im vorliegenden Fall kann daher aufgezeigt werden, dass UM vorsätzlich nach diesem Prinzip handelt, da

a) UM die Kündigung bestätigt hat,
b) UM trotz Hinweis auf die mangelhafte Bearbeitung keine Korrektur durchführte,
c) der zeitliche Ablauf belegt, das bei Ausstellen der Endrechnung zeitlgleich ein Inkasso-Verfahren eingeleitet wurde
d) das Inkassounternehmen SNT auch nach dreimaliger Anforderung keinen Beleg liefern konnte,
e) SNT dummerweise den Endbetrag forderte, für den es keinen Verzug nach §BGB286 gab, sondern nach Rücksprache auf den längst gekündigten Vertrag zu sprechen kam - und sich damit selbst die Grundlage entzog
f) SNT offenbar keine obligatorische Eingangsprüfung durchführt, bei der die fehlende Rechtsgrundlage aufgefallen wäre - oder dies absichtlich macht.

Der einzelne Schaden ist vergleichsweise gering, das in meinen Augen vorsätzliche Handeln zeigt dagegen ein gutes rechtliches Potential
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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Stellungnahme


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


17.03.2013 | 17:43
von ReclaBoxler-1541472 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.04.2013 | 18:52
von ReclaBoxler-1541472 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da noch mehrere gleiche Verfahren aufgedeckt wurden wird ein Strafverfahren als sinnvollere Variante angesehen.


23.04.2013 | 12:02
von ReclaBoxler-1541472 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wegen guter Beweislage bietet sich Strafanzeige gegen SNT als beste Lösung an. Hier sind sogar die Verantwortlichen direkt adressierbar, was das Verfahren begünstigt.
Vorgang in Reclabox beendet.




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