Durch Höffner endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 6212 Views | 09.06.2013 | 17:47 Uhr
geschrieben von Hans Baetz

Höffner (München)

Stornierung einer Bestellung

Bestell-/Kundennummer: 4081011

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mein 80 jähriger Vater hat es mit mir gut gemeint und für meine Übernachtungen in München für mich bei Ihnen ein Gästebett bestellt.
In der Zwischenzeit habe ich von einem Bekannten ein hochwertiges Gästebett geschenkt bekommen.
Nun sind wir beide zum Höffner nach München Freimann gefahren und haben die Bestellung storniert. Soweit so gut. Erst haben wir mal ungefähr eine Stunde gewartet um dann zu erfahren, das wir € 18,90 Stornogebühr bezahlen müssen.
Ich finde das ziemlich unverschämt, da ich ja jederzeit von einem Vertrag zurücktreten kann.
Ich habe die € 18,90 jetzt überwiesen und Sie brauchen keine Angst mehr zu haben, das ich, meine Familie oder sonst wer Ihre Geschäfte (auch die dazugehörigen) noch einmal betritt.

Wir betreiben 2 Lokale in München und haben vom Geschirr bis zur Deko eigentlich alles in den letzten Jahren bei Ihnen gekauft. (Kommt jetzt nicht mehr vor)

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Meine Forderung an Höffner: Ein bisschen mehr Kulanz und manche der Mitarbeiter nochmals auf Schulung schicken


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


09.06.2013 | 18:34
von Fred S. | Regelverstoß melden
Wo leben Sie denn? Haben Sie noch nie etwas davon gehört, dass Verträge einzuhalten sind? Sie haben kein Rücktrittsrecht wenn Sie im Laden etwas bestellen.
Seien Sie froh, dass es mit 18,90 € abgegangen ist, normal könnte Möbel Höffner die Erfüllung des Vertrages bis zur kompletten Lieferung und vollständige Bezahlung bestehen.

09.06.2013 | 19:15
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Was für eine Beschwerde!

Wahrscheinlich haben Sie, da Sie 2 Lokale in München haben (warum brauchen Sie dann in München ein Gästebett?) auch kein Problem damit, wenn ein Gast ein Essen bestellt und es dann kurz vor dem Sevieren abbestellt, da er gerade bei einem Blick auf sein Iphone festgestellt hat, dass das gleiche Essen in dem Lokal gegenüber günstiger ist.

Sie sind wirklich von allen guten Geistern verlassen!

17.06.2013 | 08:54
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Beatz,
wir möchten uns bei Ihnen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Leider müssen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin weisen. Diese finden Sie auf der Rückseite des Kaufvertrag. Unter römisch vier, Punkt vier wird erklärt, was passieren kann/wird, wenn es zu einer Stornierung oder Rücktritt kommt. Wir bedauern natürlich, das Sie jetzt nicht mehr in unsere Häuser kommen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Höffner Internet-Team

23.06.2013 | 12:48
von Hans Baetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe lediglich eine vorgefertigte und nichtssagende Mail erhalten. Wahrscheinlich ist die Fa. Höffner auf solche Sachen bestens vorbereitet. Mich und unsere Familie sehen die auf jeden Fall nicht mehr.


02.08.2013 | 22:42
von Hans Baetz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Absolut keine Kulanz, mich sieht dieses Haus nicht mehr und von bezahlten Schreiberlingen, die Ihre Kommentare dazu abgeben, lasse ich mich auch nicht schrecken. Ich habe brav meine Stornogebühren bezahlt, eine fertige Allerwelts-E Mail erhalten und die können mich alle mal hinten hochheben.


03.02.2018 | 11:06
von Robert Bayer | Regelverstoß melden
Warum soll Höffner seine Mitarbeiter nochmals auf Schulung schicken? Es gibt klare gesetzliche Regelungen. Sie haben bei Kaufverträgen die sie im Standorthandel abschliessen kein Rücktrittsrecht! Rücktrittsrecht haben sie bei Haustürgeschäften und im Internethandel. Informieren sie sich besser bevor sie hier sowas verzapfen. Da die Verkäufer bei Höffner auch nicht umsonst arbeiten wollen müssen sie eine Stornogebühr akzeptieren. Sich vermutlich stundenlang beraten lassen und dann ätschibätsch oder wie? So ein Bullshit!



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