Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 763 Views | 28.06.2013 | 18:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8186803

ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)

Falsche Schlussabrechnung wegen trivialer Fehler der Buchhaltung

Bestell-/Kundennummer: 01371982

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

per 21.04.2103 erhielt ich die Schlussabrechnung der ExtraEnergie GmbH für den Verbrauchszeitraum vom 06.03. - 22.03.2013, also für 17 Tage Strombezug zugestellt. Es wurde darin die von mir angeblich bezogene Leistung von 1614kWh behauptet. Der bei der Abrechnung eingeforderte Betrag belief sich auf 426,39€. In einer Zusatzbemerkung unterhalb der Leistungsabrechnung war zu lesen, dass mein Verbrauch im vergleichbaren Abrechnungszeitraum des Vorjahres (06.03.2012 - 05.03.2103) ebenso viel betragen habe. Ich war dagegen erst am 01.03.2013 in Besitz des Hauses gelangt und am 06.03.2013 dort eingezogen. Vom 01.03.2013 bis zum 05.03.2013 hatte mich der Grundversorger, die e.ON Avagon beliefert. Mein Stromabnahmevertrag bei dieser lief durch Vertragsschluss mit ExtraEnergie GmbH am 05.03.2013 aus. Durch Fehltinterpreation einer Feststellung durch mich warf mich diese am 22.03.2013 wieder aus dem Vertrag hinaus und ich gelangte zu dem Grundversorger e.On Avagon zurück.

Der E.ON Avagon hatte ich an den Stichtagen 06.03.2013 und 23.03.2013 die Zählerstände mitgeteilt gehabt. Ich hatte danach keinen Einfluss mehr auf das, was diese der ExtraEnergie GmbH bekannt gab. So auch keinen darauf, dass die von mir der ExtraEnergie GmbH ebenso mitgeteilten Zählerstände verwendet wurden. Sie erhielt vermutlich von E.On falsche oder überhaupt keine Angaben und half sich aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen auf die ihr eigene Weise bei der Schlussabrechnung.

Es ist deshalb festzustellen:

1. Der Verfasser der Schlussabrechnung befand sich bei seiner Feststellung des 17-Tagestromverbrauchs bei mir völlig auf dem Holzweg, als er diesen Zeitraum dem eines von 365 Tagen gleich stellte.

2. Fehlten der ExtraEnergie GmbH die Stromzählerstände zur Abrechnung, hätte sie eine Durchschnittsrechnung vornehmen müssen. Aus dem Vorjahresverbrauch von 1614 kWh würde sich dabei ein 17-tägiger Zeitverbrauch von 1614kWh / 365 Tage x 17 Tage = 75,173 kWh ergeben haben. Zu dieser Berechnung benötigt man nur einen Hauptschulabschluss.

3. Da dies nicht so erfolgt war, legte ich verbunden mit einer ausführlichen Erklärung am 23.04.2013 gegen die falsche Schlussabrechnung schriftlichen Widerspruch ein. Dieser blieb bei der ExtraEnergie GmbH bis zum 20.06.2013 unbearbeitet liegen.

4. Anders, als ich es zu erwarten gehabt hatte, erhielt ich mit Schreiben vom 27.05.2013 die erste Mahnung auf die von mir unbeglichen gebliebene Rechnung, verbunden mit einer Mahngebühr von 2,50€. Noch am selben Tag widersprach ich schriftlich und forderte die ExtraEnergie GmbH dabei zur Stornierung der Abrechnung mit den völlig falschen Verbrauchsangaben und der Mahngebühr auf.

5. Am 28.05.2013 teilte mir die Gesellschaft per E-Mail mit, dass von ihr mein Anliegen so schnell, wie möglich, bearbeitet würde. Als Zeitziel nannte sie 2 - 3 Wochen. Seither sind 4 Wochen vergangen und der Bearbeitungszustand ist immer noch nicht abgeschlossen.

6. Erst mit Schreiben vom 07.06.2103 erhielt ich von dem Stromlieferanten den Stornobescheid über die erste Schlussabrechnung, aber keinen über die Mahngebühr zugestellt.

6. Am 11.06.2013 traf danach bei mir die korrigierte Schlussabrechnung ein. Der Verbrauchswert betrug darin nur noch 141 kWh und der Rechnungsbetrag 37,35€. Jedoch enthielt sie weiter die Forderung einer Mahngebühr von 2,50€. Nach einigen gegenseitig zugestellten E-Mails und Telefonaten mit dem Service Center ExtraEnergie hatte ich den Erfolg, dass der Mahnlauf unterbrochen wurde und ich dabei die Zusage erhielt, dass der Buchhaltung meine Forderung auf Fallen Lassen der Mahngebühr vorgetragen werde. Ich habe seither trotzdem von der Extra Energie GmbH noch keine schriftliche Antwort dazu zu erhalten; dagegen erneut eine Mahnung über die von mir nicht bezahlt gewesene Mahngebühr. Ihr widersprach ich am 01.06.2013 schriftlich ebenso wie der ersten.

7. Am 20.06.2013 erhielt ich einen Brief des Inkasso-Diensstleisters eg-factory GmbH, in dem ich aufgefordert wurde, die noch offene Forderung auf 2,50€ Mahngebühr, zuzüglich einer bisher noch nicht aufgestellt gewesenen weiteren Mahngebühr von 2,50€ und der Beitreibungsgebühr von 39€ zu entrichten. Da die Forderung zur Zahlung von Mahngebühren wegen Verzugs gegenüber einer Rechnung, die nicht zu rechtfertigen war, von mir als nicht durchsetzbar gehalten wird, habe ich noch am 20.06.2013 Widerspruch gegen das Ansinnen der eg factory GmbH eingelegt.

8. Am 25.06.2013 erhielt ich von der eg-factory GmbH erneut ihre Forderung zugestellt; mit der Folge, dass ich ihr erneut widersprach.

So weit ist der Stand der Dinge.

Dieses auf m. E. auf menschliches Versagen beruhende Verhalten der ExtraEnegie GmbH kann nur als Warnung Jener dienen, sich nur nach den günstigsten Arbeitspreisen richten. Wie oft traten solche Trivialfehler bei dieser Gesellschaft in Abrechnungen bisher schon auf oder wann werden bei dieser die gravierenden Fehler in deren Abrechnungssystem entdeckt und behoben und wie soll sich diesen gegenüber ein im Recht unkundiger Bürger helfen, wenn es keine zentrale Ansprechstelle gibt, bei der er sein Anliegen, sofern es ihm offenkundig geworden war, vortragen kann? Leider bekommen wir Verbraucher hier auch die negativen Folgen einer schlecht vorbereiteten Privatisierung ohne irgendwelche Zertifizierungszwänge bei den ausführenden Gesellschaften zu spüren. Wo findet der Verbraucher hier vernünftigen Schutz vor Inkompetenz oder Willkür von Gesellschaften, die sich schlecht organisiert haben, weil sie an der Verwaltung sparen gewollt hatten, wenn ihn ein bloßer Wechsel zu einer anderen Gesellschaft in diesselbe Preduille führen kann?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Stornierung der ungerechtfertigt aufgestellten Mahngebühren und Aufhebung des Inkasso-Auftrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2013 | 09:37
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (6)


01.07.2013 | 18:24
von Johann Breu | Regelverstoß melden
Das hat meines Erachtens nichts mit menschlichem Versagen zu tun. Meine Erfahrung in zwei jahren mit Hitenergie sowie die Hunderte von Beiträgen in diesem und in anderen Foren belegen, daß man es hier mit einem Unternehmen zu tun hat, daß gezielt mit allen Tricks arbeitet, um ihre Kunden abzuzocken. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß die genannte Inkassoagentur ein Teil von Hitenergie ist, siehe briefkopf von Hitenergie (uten rechts "Service Dienstleister eg facory).

04.07.2013 | 18:39
von ReclaBoxler-8186803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, der Stand der Dinge, wie von mir beschrieben wurde, ist noch der gleiche. Ich erhielt eine Nachricht, die mir mir angab, eine dort bezeichenete Adresse aufzusuchen, bzw. ausführbare Datei auszuführen, um mein Anliegen mit näheren Angaben von mir vorzutragen, die aber nicht von mir ausführt werden konnte. Ich halte die mir gebotene Hilfe für einen fake.


12.07.2013 | 17:09
von ReclaBoxler-8186803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt von der Firma eine E-Mail mit der Aufforderung, ihr nähere Angaben zu meinem Beschwerdefall mitzuteilen, da von ihr der von ihnen ihr mitgeteilte Vorfall keiner Kundenvertragsnummer zugeordnet werden könne. Die Angaben darüber, wie ich die Angaben übermitteln gesollt hatte, waren jedoch so unvollständig, dass ich den angegebenen Weg nicht gehen konnt. Dies teilte ich der Firma in meiner Rückantwort über die in deren E-Mail angegebene Adresse mit, erhielt aber bis heute noch keine Reaktion darauf. Von der Inkasso-Firma wurde mir auch noch keine Antwort auf mein Widerspruchsschreiben gegen deren Ansinnen gegeben.


12.07.2013 | 17:15
von ReclaBoxler-8186803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt von der Firma eine E-Mail, in der ich aufgefordert wurde, Angaben zu meinem Vertrag zu machen und diese über eine dazu beschriebenen Weg ihr zu melden. Der Weg sah einmal nach einem Register auf der extraEnergie-Homepage aus, zum Anderen, weil die Adressangabe mit.com abgeschlossen wurde, nach einer auführbaren Datei. In beiden Annahmen sah ich mich getäuscht, weil nichts davon mich zum Ziel geführt hat.


26.07.2013 | 18:28
von ReclaBoxler-8186803 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In einer dem Fall nicht angemessenen Weise erhielt ich von ExtrEnergie eine E-Mail mit dem Bescheid, dass die von mir protestiert gewesene Rechnung zurückgenommen worden sei und ich eine richtig gestellte erhalten habe. Das hat sich auch so erwiesen. Nur dass ich diese wiederum auf deren Leitseite zu suchen und einzusehen hätte, fand ich albern. Sie hätte als Anhang sich bei dem Bescheid befinden sollen. Es hat sich auch niemand im Geringsten bei mir entschuldigt, dass es zu diesem Vorfall gekommen war.
Mit freundlichen Grüssen,
Alfred Kinscherf


03.06.2014 | 14:17
von Hans-Georg Skowronek | Regelverstoß melden
Bereits die Vorgängerfirma "ExtraStrom", damals noch in München ansässig (heute "ExtraEnergie" in Neuss, da die Marke "ExtraStrom" verbrannt ist), arbeitete nach dem gleichem Prinzip: Zu hohe Abschlagszahlungen verlangen, damit die Firma dem Kunden nach der Jahresabrechnung Geld schuldet und nicht umgekehrt. Das hat für solch unseriöse Firmen den Vorteil, dass bei Jahres- oder aber Endabrechnungen (nach erfolgter Kündigung) der Kunde IMMER seinem Geld hinterher rennen muss. Auch die "Benachrichtigungen" über E-Mails (natürlich "no reply") oder gar über die Internetseite z. B. "Mein HitEnergie" (= Marke von ExtraEnergie) sind für mit dem Internet nicht so vertraute Kunden fast unauffindbar. Was sollen erst die Kunden machen, die gar keinen Computer besitzen, sondern geworben wurden? Ich denke, hier ist nicht nur die Bundesnetzagentur oder der Verbraucherschutz gefragt: Beide sind nicht so richtig zuständig und total überfordert. Hier muss der Gesetzgeber ran. Da müssen wir wohl leider lange warten.

Eventuell eine Hilfe: https://www.facebook.com/groups/Ohnmacht/



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